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Datenschutz : Noyb verklagt Datenschutzbehörden wegen Untätigkeit

Aus Sicht der Datenschutzorganisation Noyb ist die Wahl „Pay or Consent“ nicht mit der DSGVO vereinbar. Ob Noyb mit dieser Argumentation recht hat, prüfen mehrere Landesdatenschutzbehörden – seit fast vier Jahren. Der Datenschutzorganisation geht das nicht schnell genug, weshalb sie nun Klage wegen Untätigkeit gegen zwei Behörden eingereicht hat.

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