Infrastruktur : Wie das Sondervermögen zum strategischen Katalysator werden kann
Um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken, muss die Netzinfrastruktur modernisiert und ausgebaut werden. Das „Sondervermögen Infrastruktur“ kann der Katalysator dafür sein – wenn die Mittel strategisch eingesetzt werden. Das erklärt Heinrich Thiele, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der internationalen Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Baker Tilly, in seinem Standpunkt-Gastbeitrag.
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Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen ist eine historische Chance, die industrielle Transformation zu beschleunigen und den Grundstein für mehr Wachstum zu legen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, dürfen die Milliarden jedoch nicht als reiner Ausgabenposten ohne strategischen Hebel verpuffen oder ausschließlich für die Reparatur bestehender Defizite verwendet werden. Stattdessen muss neue Infrastruktur, die zusätzliche Produktions- und Wertschöpfungsketten ermöglicht, in den Fokus rücken.
Eine zentrale Rolle muss dem Ausbau und der Modernisierung der Netzinfrastruktur zukommen. Denn ohne belastbare, digital gesteuerte Netze gehen keine neuen Industrien an den Start und bestehende Betriebe bleiben auf fossile Energien angewiesen.
Wenn die richtigen Förder- und Finanzierungsstrukturen geschaffen werden, können öffentliche Gelder als Hebel für private Investitionen wirken.
Milliardenbedarf trifft auf Finanzierungshürden
Doch wie kann dies gelingen? In Deutschland betreiben vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Stromnetze, während das Wasserstoff-Kernnetz vom Bund über die bestehenden Gasfernleitungsnetzbetreiber koordiniert wird. Die Regelfinanzierung des Stromnetzes erfolgt über regulierte Netzentgelte, für Wasserstoff ist ein vergleichbares Modell vorgesehen.
Ob Strom- oder Wasserstoffnetz: In der Bauphase müssen die Betreiber Milliarden vorfinanzieren. Bei den ÜNB fließen Bauzeitzinsen und Teile der Investitionskosten bereits mit Baubeginn in die regulierten Netzentgelte ein. Damit das Wasserstoff-Kernnetz trotz zunächst geringer Auslastung an den Start gehen kann, schließt das staatlich unterlegte H2-Amortisationskonto die anfängliche Erlöslücke. Es wird später über Mehrerlöse aus den Netzentgelten wieder aufgefüllt.
Die Finanzierung solcher Großprojekte erfolgt meist über einen Mix aus Eigenkapital der Gesellschafter, langfristigen Bankdarlehen und Kapitalmarktmitteln wie Unternehmens- oder Green Bonds. Das Ansteigen der Verschuldungsquote und fehlende bankfähige Sicherheiten führen zu Risikoaufschlägen bei der Kreditvergabe. Dadurch steigen die Finanzierungskosten. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass Netze laut geltender Rechtslage nicht als Kreditsicherheit dienen dürfen.
Um den Ausbau dennoch zu beschleunigen und die Kosten zu senken, sind Förderinstrumente nötig, die das wirtschaftliche Eigenkapital stärken, etwa zinsgünstige, tilgungsfreie Nachrangdarlehen bis zur Inbetriebnahme, Bundesgarantien für Projektkredite oder stille Beteiligungen, die den Staat ohne operative Eingriffe beteiligen.
Private Mittel mobilisieren – nicht ersetzen
Wie können die öffentlichen Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen so eingesetzt werden, dass sie privates Kapital mobilisieren und nicht verdrängen? Dafür braucht es Beteiligungsmodelle, die das Einstiegsrisiko für Investoren senken, stabile Renditeperspektiven schaffen und dem Staat klar planbare Ausstiegsoptionen bieten, sobald das Projekt investorenfähig ist. Diese Modelle sind dabei denkbar:
Co-Investments: Investoren können sich über projektbezogene Beteiligungen, meist in Form von Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPVs), an ÜNB beteiligen, während der Staat als Mitgesellschafter oder stiller Teilhaber Bau- oder Projektrisiken übernimmt. Attraktiv sind solche Modelle nicht nur für institutionelle und strategische Investoren mit Langfristperspektive, sondern auch für Kommunen und Energiegenossenschaften, die Privatpersonen einbinden, gestützt auf die sicheren Cashflows regulierter Netzentgelte. Ein Beispiel für ein direktes Co-Investment ist die KfW-Beteiligung am ÜNB TransnetBW. Eine laufende BMWK-Ausschreibung zur strategischen Finanzierungsberatung zeigt, dass die Bundesregierung neue Wege zur Mobilisierung privaten Kapitals prüft.
Kapitalmarktinstrumente: Ein SPV kann sich über Green Bonds, Sustainability-linked Loans oder grüne Schuldscheindarlehen refinanzieren. Öffentliche Garantien oder Ankerinvestments verbessern die Konditionen. Voraussetzung für die grüne Struktur sind Taxonomie-Konformität und messbare Umweltziele. So lassen sich zusätzliche Investoren aus dem wachsenden Markt nachhaltiger Infrastruktur gewinnen. Ansonsten muss klassisch finanziert werden.
Erfolgsabhängige Modelle: Auf Ebene der Zweckgesellschaften lassen sich Konstruktionen vereinbaren, die dem Staat im Erfolgs- oder Exitfall Rückflüsse sichern. Beispiele sind ertragsbeteiligte Darlehen mit Basiszins plus Gewinnanteil, Mezzanine-Kapital mit Equity-Kicker oder wandelbare Schuldverschreibungen. Bei Eigenkapitalwandlungen müssen Exitregeln von Beginn an feststehen, um Rückflüsse und Rendite zu sichern.
Planbare Cashflows
Statt in den gesamten Netzbetreiber können Investoren in einzelne Netzabschnitte investieren. Dafür wird ein SPV gegründet, das den Abschnitt errichtet und an den ÜNB verpachtet. Die Einnahmen aus regulierten Netzentgelten sichern planbare Cashflows. Vergleichbare Modelle gibt es im Gasfernleitungsbereich. Öffentliche Mittel können hier als Ankerinvestment, über Bundesgarantien oder durch zinsgünstige Nachrangdarlehen in der Bauphase das Risiko senken und damit die Konditionen für private Investoren verbessern.
Erneuerbare Erzeugungsanlagen wie Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke werden in der Regel über SPVs finanziert, die Eigen- und Fremdkapital kombinieren und häufig grün strukturiert sind. Einkünfte erzielt das SPV im Regelfall über die Vergütung für die Einspeisung in das Netz.
Bei direkter Anbindung an große Industrieabnehmer entstehen oft nicht-öffentliche Leitungsnetze. Einnahmen erzielt das SPV dann über Abnahmeverträge mit den Industriebetrieben. Erneuerbare Erzeugungsanlagen können über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gefördert werden.
Digitalisierung: Mit Sondervermögen wichtige Standards setzen
Ohne leistungsfähige digitale Netze, Glasfaser, 5G und stabile Datenverbindungen gerät die Energiewende ins Stocken. Steuerboxen, Messsysteme und andere smarte Komponenten lassen sich ohne einheitliche Digitalarchitektur nicht flächendeckend einsetzen. Zwar sind Rollout und erste Steuermechanismen angestoßen, doch ohne einheitliche Standards droht ein digitaler Flickenteppich.
Gezielte Investitionen aus dem Sondervermögen können hier mehr leisten als reine Finanzierung: Sie können Standards setzen, etwa durch den Ausbau von Rechenzentren, leistungsfähigen Datenverbindungen oder gemeinsamen Plattformen, und so Synergien zwischen Strom-, Wasserstoff- und Datennetzen schaffen.
Die Politik muss jetzt handeln, indem sie Netze priorisiert und Förderinstrumente so ausgestaltet, dass eine Hebelwirkung von privatem Kapital durch öffentliche Mittel entsteht. Das sogenannte Infrastruktursondervermögen kann dann zum strategischen Katalysator werden.
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