ab kommender Woche sollen die sozialen Netzwerke Hassmeldungen, die sie auf ihren Plattformen auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) löschen, an das Bundeskriminalamt weiterleiten, damit die Täter:innen strafrechtlich verfolgt werden können – eigentlich. Überraschend ist die Zahl der Netzwerke, die sich laut BKA an das neue Recht halten werden: Null. Wie das BKA damit umgehen will und was auf die Plattformen wie Tiktok & Co. zukommen könnte, die sich verweigern, berichtet Torben Klausa.
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