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Klarnamenpflicht : Pseudonym auf Facebook – reicht das?

Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll aus Sicht der Anbieter Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken beschränken. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter geurteilt. Die politische Diskussion geht aber längst in eine andere Richtung.

von Marco Krefting, dpa

veröffentlicht am

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