Digitalisierung & KI Briefing vom 28.01.2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

ab kommender Woche sollen die sozialen Netzwerke Hassmeldungen, die sie auf ihren Plattformen auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) löschen, an das Bundeskriminalamt weiterleiten, damit die Täter:innen strafrechtlich verfolgt werden können – eigentlich. Überraschend ist die Zahl der Netzwerke, die sich laut BKA an das neue Recht halten werden: Null. Wie das BKA damit umgehen will und was auf die Plattformen wie Tiktok & Co. zukommen könnte, die sich verweigern, berichtet Torben Klausa.

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