Bundestagswahl Rechnungshof beäugt Social-Media-Nutzung von MdBs kritisch
Die Grenzen zwischen digitalen Darstellungen der Parlamentsarbeit und parteipolitischer Kommentierung verschwimmen auf Abgeordneten-Accounts bei Facebook, Twitter, Instagram, Youtube und TikTok. Während ersteres erlaubt ist, rügt der Rechnungshof nun die unerlaubte Wahlwerbung der Bundestagsabgeordneten und fordert klare Regeln bis zur Wahl im Herbst.
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