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Bundestagswahl : Rechnungshof beäugt Social-Media-Nutzung von MdBs kritisch

Die Grenzen zwischen digitalen Darstellungen der Parlamentsarbeit und parteipolitischer Kommentierung verschwimmen auf Abgeordneten-Accounts bei Facebook, Twitter, Instagram, Youtube und TikTok. Während ersteres erlaubt ist, rügt der Rechnungshof nun die unerlaubte Wahlwerbung der Bundestagsabgeordneten und fordert klare Regeln bis zur Wahl im Herbst.

von Mey Dudin (epd)

veröffentlicht am

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