Digitale Gesundheitsanwendungen Stehen die Krankenkassen bei DiGA auf der Bremse?
In zwei Aufsichtsschreiben hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Krankenkassen aufgefordert, den Ärzten bei der Verordnung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) nicht ins Handwerk zu pfuschen. Am 26. Februar läuft die Frist ab, bis zu der die Kassen durch Übermittlung ihrer Arbeitsanweisungen belegen müssen, dass sie die Botschaft verstanden haben.
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