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Digitalisierung & KI

Messenger Wie die Bundesregierung künftig Telegram regulieren will

Zwei kleine Details der gestern vom Kabinett verabschiedete TKG-Novelle könnten künftig große Wirkung entfalten: Denn auch Messenger aus Nicht-EU-Ländern fallen künftig unter diese Regulierung. Das beträfe auch Telegram, ein Dienst, der sich bisher gegen jede staatliche Kontrolle wehrte.

Sebastian Christ

von Sebastian Christ

veröffentlicht am 17.12.2020

aktualisiert am 21.12.2020

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Egal, ob es um die Verhinderung von Hassrede geht oder das Mitlesen von strafrechtlich relevanten Nachrichten: Die Regulierung von Messengern ist äußerst komplex. Die meisten Dienste verwenden eine schwer zu knackende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Zugriff auf die Daten bekommen staatliche Stellen deshalb nur über eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die einer richterlichen Anordnung bedarf. Oder aber, sie bringen Messengerdienstbetreiber dazu, mit staatlichen Stellen zu kooperieren – so wie es gerade die Innenminister der europäischen Staaten beim Zugriff auf Messengernachrichten anstreben (Tagesspiegel Background berichtete).

Eine besondere Herausforderung stellen dabei jene Messenger dar, die ihren Sitz außerhalb der europäischen Union haben und sich bewusst staatlichen Zugriffen entziehen wollen. Das prominenteste Beispiel dafür ist Telegram mit Sitz in Dubai. Einerseits ist der Dienst bei all jenen beliebt, die sich tatsächlich stattfindender staatlicher Unterdrückung entziehen müssen – beispielsweise bei der Oppositionsbewegung in Belarus. Telegram-Gründer Pawel Durow veröffentlichte im August sogar ein Anti-Zensur-Tool (Tagesspiegel Background berichtete), mit dem mögliche Sperrungen von Telegram seitens der belarusischen Regierung umgangen werden können.

TKG-Novelle präzisiert das Marktortprinzip

Andererseits ist Telegram auch bei Kriminellen und politischen Extremisten in Deutschland populär, paradoxerweise aus den gleichen Gründen: Der Dienst entzieht sich auch hierzulande dem staatlichen Zugriff. Nach Informationen von Tagesspiegel Background könnte sich dies zukünftig ändern. Mit der gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnten Anbieter von Messengerdiensten künftig rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der EU haben. Sanktionsmaßnahmen können laut Artikel 30 des EU-Kodexes für die elektronische Kommunikation bis hin zur Bereitstellungsverhinderung eines Dienstes reichen.

Entscheidend für die neue Rechtslage ist das so genannte Marktortprinzip, das Dienstanbieter zur Einhaltung der Rechtsstandards im Zielland der angebotenen Dienstleistung verpflichtet. Im Zusammenhang mit Messengern gibt es in der TKG-Novelle dazu zwei wichtige Änderungen. Einerseits wird in Paragraph 1, Absatz 2, erstmals ein Anwendungsbereich definiert, nämlich Telekommunikationsanlagen, Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste, die „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ erbracht werden. Damit wird das Marktortprinzip explizit im Gesetz verankert. Dass es auch für Messenger gilt, geht aus den Änderungen der in Paragraph 3 festgehaltenen Begriffsdefinitionen hervor. In Ziffer 61 wird festgelegt, dass sich das Gesetz auch auf „interpersonelle Kommunikationsdienste“ bezieht.

Insgesamt sind Messenger vor allem von den Regelungen in den Teilbereichen Kundenschutz und Sicherheit betroffen. Im Bereich Sicherheit würden für Messenger mit Sitz im nicht-europäischen Ausland künftig auch Regelungen wie die zur Bestandsdatenauskunft (Paragraph 171) und zur Verkehrsdatenspeicherung (Paragraph 172) gelten. 

Das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bestätigte auf Anfrage von Tagesspiegel Background lediglich, dass die TKG-Novelle auch Over-the Top- (OTT) und Messengerdienste erfasse. Zu Detailfragen äußerte sich das Ministerium nicht.

Von Notz: Zustimmung zur Messenger-Regulierung, Kritik am Verfahren

Der Referentenentwurf unternehme den erkennbaren Versuch, Messengerdienste zukünftig in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes zu bekommen, sagt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, zu Tagesspiegel Background. Dies sei bislang nicht der Fall gewesen. „Auch für die Anbieter dieser Messengerdienste soll zukünftig das Marktortprinzip gelten“, so von Notz. „Klargestellt wird noch einmal, dass nicht nur Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, unter das TKG fallen, sondern auch solche Unternehmen oder Personen, die Telekommunikationsnetze in Deutschland betreiben oder Telekommunikationsdienste in Deutschland erbringen sowie die weiteren, nach der Novelle Berechtigte und Verpflichtete – gänzlich unabhängig vom Unternehmenssitz.“

Grundsätzlich finde er es richtig, dass auch diese Messenger durch die TKG-Novelle reguliert werden, sagt von Notz. Bezüglich der konkreten Umsetzung und Praktikabilität der Vorschläge in der Novelle bestünden jedoch viele Fragen. „Dies gilt beispielsweise für die Verpflichtung der Anbieter, Bestandsdaten der Nutzerinnen und Nutzer und entsprechende Kennungen auf Anfrage an die Sicherheitsbehörden herauszugeben. Unter anderem erscheinen die Fristen für die Speicherung extrem lang.“ Auch die Weitergabe dieser Daten an Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder das Zollkriminalamt werfe grundlegende Fragen auf – „zumal diese Verpflichtung selbst im Falle von Ordnungswidrigkeiten gelten soll“, so von Notz.

Generell kritisierte der Grünen-Politiker das planerische Vorgehen der Bundesregierung bei der Arbeit an der TKG-Novelle als „unterirdisch“. Die laut Gesetz zu beteiligenden Verbände hätten nur zwei Tage zur Kommentierung Zeit gehabt (Tagesspiegel Background berichtete). „Durch derartige Fristen verunmöglicht man Beteiligung. Gerade angesichts der weitreichenden Regulierungsvorschläge und dem sturen Festhalten der GroKo an verfassungsrechtlich durchaus umstrittenen Punkten wie der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung halten wir es für zwingend, eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu ermöglichen“, so von Notz. 

Bitkom reagiert abwartend

Der Digitalverband Bitkom reagiert verhalten auf die Neuregelungen für Messenger. Generell mache die Entscheidung Sinn: Es sollte „etwa für das Fernmeldegeheimnis und die entsprechende Erwartungshaltung von Nutzern keinen Unterschied machen, ob Inhalte über 'klassische' Telefonie oder über neue Kommunikationsdienste abgewickelt werden“, sagt Rebekka Weiß, Leiterin Vertrauen und Sicherheit im Bitkom. 

Hier müsse jedoch noch die Entwicklung rund um das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) abgewartet werden, das die TKG-Novelle noch flankieren soll. „Wie so oft wäre es auch hier notwendig gewesen, die entsprechenden Vorschläge parallel zu entwickeln, um einen kohärenten Rahmen zu entwickeln, den Anwendern Rechtssicherheit von Anfang an zu geben und die Wechselwirkungen der einzelnen Gesetzesvorschläge besser aufeinander abzustimmen“, so Weiß weiter. 

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