Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) BNetzA übernimmt Netzregulierung schrittweise
Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des EuGH-Urteils liegt vor. Demnach übernimmt die Bundesnetzagentur entscheidende Teile der Regulierung der Strom- und Gasnetze. Sie kann sofort eingreifen, wenn sie das für notwendig hält, ansonsten gelten Übergangsfristen. Das letzte Wort beim Zuschnitt der Strompreiszonen will sich dagegen das BMWK sichern.
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