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Genehmigungsverfahren : Gerichte müssen Prioritäten setzen

Bauprojekte im überragenden öffentlichen Interesse müssen vor Gericht künftig vorrangig beurteilt werden. Ob das auch für den Straßenbau gilt wird die Koalition frühestens im März entscheiden. Zum ersten Mal gibt ein Gericht der Untätigkeitsklage eines Windkraft-Unternehmers gegen die zuständige Genehmigungsbehörde statt.

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