Bundesrechnungshof BRH will eigenes Prüfrecht für G-BA, KBV und KZBV
Um die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, der KBV, KZBV und des G-BA kontrollieren zu können, fordert der Bundesrechnungshof eine Ergänzung des SGB V. Denn bislang sind ihm hier, anders als bei den Krankenkassen, die Hände weitgehend gebunden. Das BMG könnte zeitnah zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert werden.
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