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Gesundheit & E-Health

Gesundheitspolitik Deutlich weniger Sozialhilfeempfänger in Heimen?

Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Pflegereform könnte 90 Prozent der Heimbewohner entlasten, ein Drittel weniger wäre auf Sozialhilfe angewiesen. Dies haben Wissenschaftler in einer Studie für die DAK ermittelt. Deren Vorstandschef Andreas Storm fordert nun, Spahns Reformpläne noch in dieser Legislatur in Kraft zu setzen.

Peter Thelen

von Peter Thelen

veröffentlicht am 04.01.2021

aktualisiert am 16.01.2023

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Als die Pflegeversicherung 1995 als vierter Zweig der Sozialversicherung eingeführt wurde, sollte sie vor allem eines bewirken: Wer ein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hatte, sollte nicht zum Sozialamt gehen müssen, nur weil er zum Pflegefall wird. Erreicht werden sollte dieses Ziel, indem die neue Versicherung „eine Grundversorgung“ sicherstellt, „die im Regelfall ausreicht, die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken“. So heißt es im Ersten Bericht zur Entwicklung der Pflegeversicherung der Bundesregierung von 1997. Nur die sogenannten Hotelkosten sollten die Versicherten aus eigener Tasche zahlen. Für die notwendigen Investitionen sollten die Länder aufkommen.

Tatsächlich wurde dieses Ziel nur 1996 fast erreicht: Damals deckten die Leistungen der Pflegeversicherung auch bei der höchsten Pflegestufe die Pflegekosten bis auf einen Rest von 77 Euro im Monat. Dieser Eigenanteil hat sich seither dramatisch erhöht, weil die Leistungssätze der Pflegeversicherung nur sporadisch an die Preisentwicklung angepasst wurden – trotz regelmäßiger Erhöhung des Pflegebeitrags von 1,7 auf aktuell bis zu 3,3 Prozent. Auch die von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe umgesetzte große Pflegereform brachte nur eine Atempause: Am 1. Juli 2020 lag der durchschnittliche, nun nicht mehr vom Pflegegrad abhängige, Eigenanteil bei 794 Euro – eine Verzehnfachung. Inklusive der Hotelkosten und der von den Ländern auf die Versicherten abgewälzten Investitions- uns Ausbildungskosten liegt der Gesamteigenanteil aktuell bei 2076 Euro. Spiegelbildlich stieg der Anteil der so genannten „Taschengeldempfänger“, die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt brauchen, weil ihre eigenes Einkommen und Vermögen nicht reicht, immer stärker an. Er liegt aktuell bei über 33 Prozent.

Bremer Wissenschaftler: Reformpaket geht in die richtige Richtung 

Spahn hat mit seiner Pflegepolitik diese Entwicklung verschärft. Er will über seine gemeinsame mit Sozialminister Hubertus Heil und Seniorenministerin Franziska Giffey (beide SPD) gestarteten Konzertierten Aktion Pflege die Qualität der Altenpflege über bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für die Pflegekräfte verbessern. Erste Erfolge gibt es. So zeichnet sich auf Grund der letzten Tarifabschlüsse für Pflegekräfte ein Anstieg der Lohnkosten in den kommenden beiden Jahren um zehn Prozent ab.

Spahn hat sein Gegenmittel für die so programmierte weitere Aushöhlung der Legitimität der Pflegeversicherung bereits im vergangenen November mit einem Eckpunktepapier vorgestellt. Er will den Eigenanteil auf 700 Euro begrenzen. Nach 36 Monaten soll die Pflegeversicherung diese Kosten voll übernehmen. Zudem sollen die Bundesländer sich erstmals mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Heimbewohner an den Investitionskosten beteiligen. Finanziert werden soll das ganze über einen neuen Steuerzuschuss an die Pflegeversicherung.

Ein Gesetzentwurf ist daraus bislang nicht geworden. Nun könnte eine von der DAK in Auftrag gegebene Studie einer Gruppe von Wissenschaftlern um den Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang Bewegung in die Sache bringen. Denn die Modellrechnungen belegen: Spahns Reform würde die Pflegeversicherung dem 1995 angestrebten Ideal wieder deutlich näher bringen: Der Anteil der auf Sozialhilfe angewiesenen Heimbewohner würde um 28 Prozent auf knapp 25 Prozent sinken. Das wäre die niedrigste Fürsorgequote seit über 20 Jahren.

Kommunen um über zwei Milliarden entlastet

Die Ausgaben der Sozialämter für Hilfe zur Pflege würden um Gegenzug sogar um 53 Prozent sinken. Länder und Kommunen würden dadurch um über zwei Milliarden Euro entlastet. Dadurch würde die geplante Belastung der Länder mit Investitionskosten von 938 Millionen Euro pro Jahr deutlich überkompensiert. Bereits aktuell würden 80 Prozent aller Heimbewohner von der Reform profitieren. Nach dem erwarteten Anstieg der Pflegekosten durch bessere Löhne und Arbeitsbedingungen wären es 90 Prozent. Dazu gehören auch Pflegebedürftige, die Dank entsprechender Vermögen auch bei einem starken Anstieg der Pflegekosten und mehr als drei Jahre Heimaufenthalt nicht in die Sozialhilfefalle geraten würden. Auf sie entfallen mehr als die Hälfte der Reformkosten von 5,3 Milliarden Euro. Wollte Spahn den Eigenanteil, wie vom Vater der Pflegeversicherung Norbert Blüm versprochen, auf Null Euro herunterdrücken, müssten weitere vier Milliarden Euro eingesetzt werden.

Storm: „Geplante Reform wäre hoch wirksam“

„Unsere Studie macht deutlich, dass die von Minister Spahn geplante Pflegereform hoch wirksam wäre und für zahlreiche Menschen den Weg aus der drohenden Fürsorgefalle aufzeigt“, kommentiert der Vorstandschef der DAK, Andreas Storm, die Ergebnisse im Gespräch mit Tagesspiegel Background. Schon das sollte Grund genug sein, das Gesetz nun schnell anzugehen. „Ziel sollte es sein, die von Spahn geplanten Entlastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bereits am 1. Juli dieses Jahr in Kraft zu setzen“ forderte Storm. „Denn alle wissen, was geschieht, wenn das nicht geschieht. Dann müssen allein die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die finanziellen Folgen der zu Recht von allen unterstützten finanziellen Verbesserungen für die Pflegekräfte tragen. Der Anteil der auf öffentliche Fürsorge angewiesenen Pflegebedürftigen würde auf den Rekordwert von 37 Prozent steigen.“

So haben es die Forscher um Rothgang ermittelt. Im Superwahljahr 2021 mit der Bundestagswahl und sechs Landtagswahlen wäre das schwer vermittelbar. Erschwerend kommt hinzu: „Eine Reform der nächsten Bundesregierung zu überlassen würde bedeuten, dass ein Gesetz erst frühestens 2023 in Kraft treten könnte, wenn überhaupt“, so Storm.

Bisher gibt es – abseits des Streitthemas Steuerzuschuss, vor allem zwei Einwände gegen Spahns Eckpunkte: Der eine lautet, dass allein der Westen der Republik von einem auf 700 Euro begrenzten Eigenanteil profitieren würde, weil im Osten die Heimvergütungen niedriger seien. Storm hatte deshalb im Interview mit dem Tagesspiegel vorgeschlagen, die Höhe der maximalen Eigenanteile zu staffeln. Dies hält er nun nicht mehr für erforderlich. „Die Studie zeigt, dass bundesweit 90 Prozent der Pflegeheimbewohner entlastet werden, auch in den neuen Ländern. Zudem ist davon auszugehen, dass in Ländern wie Thüringen und Mecklenburg Vorpommern die Heimkosten in Zukunft stärker steigen werden als im Westen.“

Rothgang weist ergänzend darauf hin, dass in ostdeutschen Heimen aktuell weit häufiger nicht nach Tarif bezahlt werde. Auch bei der Personalausstattung gebe es im Osten mehr Nachholbedarf. „So setzen Einrichtungen in Thüringen und Meckenburg-Vorpommern in Relation zur Zahl der Bewohner 15 Prozent weniger Pflegekräfte ein als in Bayern.“ Den bundesweiten zusätzlichen Personalbedarf in der Altenpflege schätzt er auf 100.000 zusätzliche Stellen.

Auch den zweiten Einwand, dass von Spahns Reform auch Vermögende profitieren, hält Rothgang für verfehlt. „Die Pflegeversicherung wurde mit dem Ziel eingeführt, den Lebensstandard im Pflegefall zu sichern. Dazu gehört zwingend auch, dass Menschen nicht gezwungen werden, ihr gesamtes Vermögen aufzuzehren. Diese totale Entwertung ihrer Lebensleistung soll die Pflegeversicherung ja gerade verhindern.“ Auch in diesem Punkt sei Spahns Reformansatz also zielgenau. „Wir haben nämlich in unserer Studie festgestellt, dass bereits heute sehr viele Menschen gezwungen sind, trotz Pflegeversicherung sehr früh eigenes Vermögen für die Pflege einzusetzen“, so der Wissenschaftler.

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