Gesundheit & E-Health
Sterbehilfe Ende der Verunsicherung für Ärzte und Krankenhäuser?
Heute fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, ob das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ haltbar ist. Dass die Richter den Straftatbestand unkorrigiert bestehen lassen, gilt als eher unwahrscheinlich.
Jetzt registrieren und sofort weiterlesen.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail den vollständigen Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health zur Probe.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen:
- Sabrina Mehlitz
- +49 30 22957200
- background.sales@tagesspiegel.de