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Berufsbezogene Impfpflicht : „Es gilt das Nicht-Schädigungsprinzip“

Alena Buyx
Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats (Foto: Ethikrat/Reiner Zensen)

Wer körperlich nah an gefährdeten Menschen arbeitet, ist in der Pflicht, sich selbst impfen zu lassen, um vermeidbaren Schaden von denen abzuwenden, die sich selbst nur bedingt schützen können, argumentiert die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx. Für Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich soll daher die Impfpflicht kommen.

veröffentlicht am

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