Einrichtungsbezogene Impfpflicht Teil-Impfpflicht wird schleppend umgesetzt
Seit dem 15. März gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Gesundheitsämter können und sollen ungeimpftes Personal in Gesundheitseinrichtungen in letzter Konsequenz mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot belegen. Doch einige Gesundheitsämter unterlaufen sie sogar aktiv.
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