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Corona-Schnelltests : Testangebotspflicht: Was auf Unternehmen zukommt

Nicht mehr das Homeoffice steht bei der Frage, was die Wirtschaft für die Pandemiebekämpfung leisten soll, im Vordergrund, sondern das Angebot von Schnelltests. In Berlin gilt seit heute eine Pflicht, Beschäftigten zwei Corona-Tests wöchentlich anzubieten – in Sachsen gilt dies bereits seit einer Woche.

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