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Gesundheit & E-Health

Corona-Schnelltests Testangebotspflicht: Was auf Unternehmen zukommt

Nicht mehr das Homeoffice steht bei der Frage, was die Wirtschaft für die Pandemiebekämpfung leisten soll, im Vordergrund, sondern das Angebot von Schnelltests. In Berlin gilt seit heute eine Pflicht, Beschäftigten zwei Corona-Tests wöchentlich anzubieten – in Sachsen gilt dies bereits seit einer Woche.

Daniel Böldt

von Daniel Böldt

veröffentlicht am 31.03.2021

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Seit heute Morgen gilt in Berlin, was von vielen Politiker:innen und Arbeitnehmervertreter:innen seit einiger Zeit gefordert wird: eine Testangebotspflicht für Unternehmen. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren.“ So steht es in der angepassten Infektionsschutzverordnung des Landes, die heute in Kraft tritt.

Berlin bezieht damit Stellung in einer Debatte, die im Grunde seit Beginn der Pandemie, in den vergangen Tagen aber besonders eindringlich geführt wurde: Was kann, was muss die Wirtschaft zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beitragen? Lange ging es dabei um die Verpflichtung zum Homeoffice, die in Berlin nun ebenfalls teilweise eingeführt ist – ab heute dürfen maximal 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze gleichzeitig genutzt werden. Die Mehrheit der Akteur:innen von Politik und Wirtschaft konzentriert sich aber längst auf ein anderes Thema: den Einsatz von Schnelltests im Büro und der Werkhalle.

Arbeitgeberpräsident setzt weiter auf Freiwilligkeit

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Anne Will“, dass sie unzufrieden mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft sei und deutete eine Testangebotspflicht an. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ging noch einen Schritt weiter und forderte nicht nur eine Angebots-, sondern gleich eine Testpflicht für Beschäftigte vor Ort. ,„Für einen freiwilligen Test-Appell ist es viel zu spät, weil einfach nicht alle Betriebe mitmachen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.  

Das rief sogleich den Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger auf den Plan. Die privaten Unternehmen hätten ihre Testanstrengungen stark ausgeweitet, sagte er am Montag. „Mit dem ständigen Drohen einer gesetzlichen Regelung wird dieses Engagement nicht anerkannt. Ein Testgesetz schafft nicht mehr Schutz, sondern mehr Bürokratie, mehr Kosten, weniger Eigeninitiative und einen Haufen ungeklärter rechtlicher und organisatorischer Fragen.“

Viele Fragen sind noch offen

Doch was kommt auf die Unternehmen im Falle einer Angebotspflicht überhaupt konkret zu? Christoph Tismer berät als Geschäftsführer des Unternehmens Betriebsarztservice Unternehmen hinsichtlich der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes. Er sieht bei der Regelung, wie sie nun in Berlin getroffen wurde, noch viele offene Fragen. „Es wird definitiv am Anfang noch nicht rund laufen“, so Tismer gegenüber Tagesspiegel Background. „Viele Fragen, die damit zusammenhängen, sind mit der neuen Verordnung noch gar nicht geklärt.“

So seien zwar inzwischen ausreichend Tests auf dem Markt, allerdings sei nicht wirklich geregelt, was ein Unternehmen tun muss, falls ein Test positiv ausfällt. „Viele Unternehmen wissen nicht, dass ein PoC-Schnelltest meldepflichtig ist, ein Selbsttests für Laien jedoch nicht. Da muss noch besser aufgeklärt werden“, sagt Tismer. Auch das die PoC-Selbsttests nicht einfach in den Müll geworfen werden könnten, sondern speziell entsorgt werden müssen, sei vielen nicht bekannt.

Festzustehen scheint immerhin, dass ein PoC-Schnelltest im Unternehmen auch als Voraussetzung für den Besuch des Einzelhandels oder von Kultureinrichtungen gelten kann – eine Regelung, die ebenfalls ab Mittwoch in Berlin gilt. So sind die Arbeitgeber:innen verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.

IHK beklagt Verunsicherung

Offen sei hingegen die Frage, was ein Selbsttest „unter Aufsicht“ konkret bedeute. Hier ist laut Tismer nicht klar geregelt, ob es sich dabei um Fachpersonal handeln und ob das Unternehmen diese Aufsicht bereitstellen muss. „Das sind alles Fragen, mit denen hätte man sich vorher auseinandersetzen können“, sagt Tismer. „Insofern kann ich den Unmut einiger Wirtschaftsverbände verstehen.“

Dieser ließ auch in Berlin nicht lange auf sich warten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin schreibt auf Anfrage von Tagesspiegel Background: „Die Wirtschaft steht zu ihrer Verantwortung, allerdings hat die Kurzfristigkeit der Einführung bei den Betrieben für erhebliche Verunsicherung und Ratlosigkeit geführt. Neben dem Problem der knappen Zeit gibt es vor allem Fragen dazu, wie die Tests durchgeführt werden müssen, welche Dokumentationspflichten bestehen oder wie beispielsweise die Bescheinigung, die die Beschäftigten erhalten, aussehen soll.“ 

Die IHK Berlin fordert unter anderem, dass Selbsttests auch ohne Aufsicht durchgeführt werden können. Und anders als Tismer sieht sie auch ein Problem bei der Verfügbarkeit von Schnelltests. „Betriebe, die schon vor Wochen Tests bestellt hatten, berichten von Lieferschwierigkeiten. Lieferungen verspäten sich oder es kommt nur ein kleiner Teil der bestellten Gesamtzahl an.“ Zwar sieht die Berliner Verordnung vor, dass die Angebotspflicht nur gilt, wenn „ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist“. Allerdings stelle sich laut IHK Berlin die Frage, wie die Unternehmen dies im Zweifel nachweisen können. Auf eine Anfrage, ob und wie die Einhaltung der Angebotspflicht überhaupt überprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird, antwortete die Berliner Senatsverwaltung gestern nicht

Ein weiteres Problem seien laut IHK Berlin die Kosten, hier kämen bei mittelständischen Betrieben schnell tausende Euro an zusätzlichen Ausgaben zusammen. Gerade für Unternehmen, die unter den Folgen der Pandemie leiden, sind diese zusätzlichen Kosten ein großes Problem. „Deshalb erwarten wir von der Politik sowohl logistische als auch finanzielle Unterstützung, um Betrieben zu ermöglichen, die Test auch durchführen zu können“, so ein Sprecherin.

Ausreichend Tests in Sachsen

Christoph Tismer von Betriebsarztservice geht trotz der Herausforderungen davon aus, dass sich die Angebotspflicht nach einigen Tagen in den Unternehmen eingespielt haben wird. Argumente dafür liefert das Bundesland Sachsen. Hier gilt bereits, bundesweit kaum beachtet, seit einer Woche eine Pflicht von Arbeitgeber:innen, den Beschäftigten zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Der Sprecher der IHK Dresden schreibt auf Background-Anfrage: „Von möglichen Lieferengpässen hat man ganz am Anfang mal etwas munkeln hören, mittlerweile ist aber das Gegenteil der Fall, es melden sich Unternehmen bei uns, die Tests in Größenordnungen anbieten, und darum bitten, dass wir diese Angebote bei Bedarf an unsere Mitglieder weiterleiten.“

Man gehe davon aus, dass sich unsere Unternehmen mehrheitlich gemäß der geltenden Rechtslage verhalten. „Ob sich tatsächlich alle Unternehmen an die bestehende Pflicht halten, und wenn ja, welcher Anteil der Belegschaft dann auch die Testangebote annimmt, dazu würden zwar letztlich keine seriös belastbaren Erkenntnisse vorliegen“, so der IHK-Sprecher. Mit dpa

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