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Gesundheit & E-Health

Corona-Impfkampagne Flickenteppich bei Impfung für illegale Einwanderer

Wer sich in Deutschland illegal aufhält, hat Schwierigkeiten, an eine Corona-Impfung zu kommen. Denn die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland stark. Dabei besteht eigentlich ein Rechtsanspruch auch für für Menschen ohne Aufenthaltstitel – das sehen zumindest 15 Bundesländer so.

Nantke Garrelts

von Nantke Garrelts

veröffentlicht am 03.08.2021

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Sie stellen eine Gruppe von wohl mehreren hunderttausenden Einwohner Deutschlands dar – und fallen in der Corona-Impfkampagne doch oft durch das Versorgungsnetz: Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder gar komplett ohne Ausweispapiere. Eine Umfrage des Tagesspiegel Background bei den 16 Bundesländern zeigt, dass bei einigen zuständigen Landesbehörden das Verständnis für diese besonders vulnerable Menschengruppe fehlt. In den Antworten der Länder Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland ist lediglich von Impfaktionen bei Asylbewerbern beziehungsweise Bewohner:innen von Erstaufnahmezentren und Geflüchtetenunterkünften die Rede.

Illegale wohnen nicht in Flüchtlingsunterkünften

Nur: Menschen ohne Papiere befinden sich nur selten in Geflüchtetenunterkünften – denn dort müssen sie selbst dann, wenn sie keine Ausweispapiere besitzen, einen vorübergehenden Aufenthaltstitel in Form eines Asylbewerberstatus besitzen. „In den Geflüchtetenunterkünften wird kein einziger Mensch ohne Papiere erreicht“, sagt Ute Zurmühl von der Organisation „Ärzte der Welt“. Menschen ohne Papiere seien in der Regel Personen, die einmal einen Aufenthaltstitel in Form eines Studien-, Au-pair- oder Arbeitsvisums oder eines Asylverfahrens gehabt hätten. In letzterem Fall befänden sich diese Menschen aber nicht mehr in den Geflüchtetenunterkünften, weil sie ihren Anspruch auf Asylbewerberleistungen verloren hätten, obwohl ihnen medizinische Leistungen weiterhin zustehen würden. „Menschen ohne Papiere arbeiten in Deutschland auf dem Bau oder in Haushalten, leben oft als Nachbar unter uns.“ Ärzte der Welt geht von mehreren hunderttausend Menschen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus in Deutschland aus.

In die Impfzentren gingen diese Menschen nicht, weil sie einen Identitätsnachweis benötigen und weil sie Angst vor den Sicherheitskräften und der Weitergabe ihrer persönlichen Daten hätten, so die Erfahrung der Beratungsstellen. „Das Sozialamt, das als Kostenträger für die medizinische Versorgung vorgesehen ist, müsste der antragstellenden Person einen Behandlungsschein ausstellen“, erklärt Zurmühl. Als öffentliche Stelle ist das Sozialamt jedoch nach Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, jede Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus unverzüglich an die zuständige Ausländerbehörde oder die Polizei zu melden. Dies bedeute, so Zurmühl, dass bereits der Antrag auf medizinische Behandlung dazu führen würde, dass die Betroffenen entdeckt werden. Damit drohen die Festnahme und Abschiebung. „Daher stellen Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus erst gar keinen Antrag auf Kostenerstattung“, sagt Zurmühl.

Rein rechtlich aber hätten Menschen ohne Papiere einen Anspruch auf eine Impfung, so zumindest die Sicht der Hilfsorganisation. Das ergibt auch eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der Grünen: Die Impfverordnung ergebe einen Rechtsanpruch auf Impfung gegen Corona nicht nur für privat oder gesetzlich Versicherte, sondern auch basierend auf dem regulären Aufenthalt in Deutschland. „Der Anspruch gilt folglich auch für Wohnungslose und Menschen ohne Papiere, wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt  in Deutschland haben“, heißt es in der Stellungnahme des BMG.

Auch die WHO empfiehlt, sogenannte „migrants in irregular situations“ in Priorität II, also als zweiteiligste Gruppe zu impfen. Das hängt damit zusammen, dass diese Menschengruppe häufig in beengten Wohnsituationen lebt und Präsenzarbeiten nachgeht. „Man muss diese Gruppe unbedingt ansprechen, denn ein beträchtlicher Anteil ist chronisch krank“, sagt Zurmühl. Jüngste Forschung zur Armutsperspektive bei Corona haben außerdem gezeigt, dass sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen erhöhte Risiken für Ansteckung mit Corona und schweren Verläufen im Falle einer Erkrankung haben.

Dass auch Menschen ohne Papiere, eine Anspruch auf Impfung haben, sieht man in Rheinland-Pfalz anders: Ein Impfanspruch begründe sich durch Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. „Des Weiteren besteht ein Anspruch auch dann, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat“, heißt es aus dem Ministerium für Gesundheit und Wissenschaft. „Beides trifft auf ‘Menschen ohne Aufenthaltsstatus, die sich illegal in Deutschland aufhalten’ im Regelfall nicht zu.“ Die Landesregierung spricht Einwanderern ohne Aufenthaltstitelalso einen „regulären Aufenthalt“ ab, ungeachtet der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

Von Ausweispflichtbefreieung bis zu kommunaler Ansprache

Mehrere Bundesländer haben Menschen ohne Aufenthaltstitel im Blick, die Ansätze zur Ansprache sind aber sehr unterschiedlich. Bayern etwa setzt auf kommunale Ansprache – was aber wiederum das Risiko birgt, dass die Angebote lokal sehr unterschiedlich ausfallen können. „Die Kommunen können am besten ihre sozialen Brennpunkte identifizieren und den dort lebenden Menschen auch ein gesondertes Impfangebot unterbreiten“, sagte ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Es würden dabei primär Mobile Teams und Impfbusse eingesetzt, im Rahmen von Sonderaktionen, wie „Stadtteilimpfungen“. Zuletzt seien die Impfungen zudem deutlich flexibler gestaltet worden, indem Impfangebote durch die Impfzentren nun ohne Wohnortbindung durchgeführt werden und eine Registrierung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Auch in Hessen fanden nach Ministeriumsangaben einzelne kommunale Impfaktionen, etwa in Frankfurt am Main, statt.

Im Stadtstaat Hamburg nutze die Landesregierung die übersichtliche Struktur des Landes für mehrere Aktionen: „Ein niedrigschwelliges Impfangebot, das sich schwerpunktmäßig an Obdach- und Wohnungslose richtete, wurde mehrfach gemacht – unter anderem wurden alle Unterkünfte des Winternotprogrammes aufgesucht, sowie alle weiteren Unterkünfte für obdachlose Menschen“, so ein Sprecher der Sozialbehörde. Ferner seien alle öffentlichen Unterkünfte mit mobilen Teams angesteuert worden. „Für Personen, die nicht an einem solchen Ort oder einer Institution des Hilfesystems angebunden waren, haben wir gezielt ein weiteres Angebot gemacht: Im Musikclub „Markthalle“, der im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs liegt, betreiben wir derzeit aufgrund der Corona-Situation eine Tagesaufenthaltsstätte, sie ist ein Anlaufpunkt für kostenlose Mahlzeiten und niedrigschwellige Beratung“, so der Sprecher. Dort sei mehrfach ein Impfangebot gemacht worden, in den vergangenen Wochen stets mittwochs, bei dem ebenfalls alle Personen voraussetzungslos geimpft werden konnten. Darüber hinaus wurde die „Praxis ohne Grenzen“, die Menschen ohne Ausweispapiere versorgt, ebenfalls mit Impfstoff beliefert, so der Sprecher.

„Ist in Ausnahmefällen kein Ausweis oder ein entsprechendes Dokument vorhanden, wird aber glaubhaft die Berechtigung zu einer Impfung gegen das Coronavirus versichert, werden die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls unbürokratisch geimpft“, heißt es auf Anfrage aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Diese Personen würden eine Impfbescheinigung anhand ihrer Angaben erhalten. Auch in Baden-Württemberg könnten Menschen ohne gültige Ausweispapiere eine Impfung erhalten, zudem habe es Impfaktionen in Obdachlosenunterkünften gegeben.

Dieser Flickenteppich ärgert die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“. „Wir beobachten, dass es keine deutschlandweite Strategie gibt, Menschen ohne Papiere systematisch anzusprechen“, sagt Zurmühl. Bisherige Bemühungen kämen vor allem von Organisationen oder durch lokale Initiativen, die teils auf kommunaler Ebene Impfangebote geschaffen hätten. So können sich  Menschen ohne geregelten Aufenthalt in Berlin und München bei den Anlaufstellen open.med Berlin in Kooperation mit Medizin Hilft e.V. und open.med München impfen lassen. „Es war allerdings nicht einfach, die Impfungen zu organisieren sowie die Impfstoffe zu besorgen“, so Zurmühl. In Berlin hätte es viele Wochen gedauert, bis die Impfstoffe nach zahlreichen Telefonaten endlich eingetroffen seien. Auch die Impfsprechstunden selbst sowie die aufwändige Aufklärung inklusive Sprachmittlung, Organisation und Dokumentation würde Kapazitäten binden, die an anderer Stelle fehlten. Eine weitere lokale Lösung ist die Ausstellung eines Identitätsnachweises durch Ärzte der Welt, die als Kontaktstelle zu den Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus einstehen.

Es brauche vor allem niedrigschwellige Angebote, so Zurmühl – die Impfzentren mit ihren oft dezentralen Lagen und der Ungewissheit, ob man akzeptiert würde, seien zu hochschwellig. Das Sicherheitspersonal in den Impfzentren aber müsse erst einmal auf Menschen ohne Papiere vorbereitet werden. Angebote von Organisationen, die Illegale ohnehin beraten, sind deshalb direkter und bergen weniger Unsicherheit. in Impfzentren sind In München und Berlin habe sich das Angebot schnell herumgesprochen. „Die Menschen wollen sich impfen lassen“, so Zurmühls Erfahrung.

Allerdings hätte man erst weniger als hundert Menschen auf diese Weise erreicht – ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der Gesamtzahl von Menschen mit ungeregeltem Aufenthalt in Deutschland, und ein später Tropfen zumal. „Ärzte der Welt“ fordert eine Aussetzung der Datenübermittlungspflicht für alle medizinischen Behandlungen, aber zumindest für die Impfaktion. Denn in Sachsen-Anhalt ist für eine Impfung ein Behandlungsschein des Sozialamtes erforderlich, heißt es aus dem dortigen Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

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