Der Verkehrssektor
ist aufgrund der relativ hohen CO2-Vermeidungskosten und der
vereinbarten verpflichtenden Ziele zur Minderung der Treibhausgase (THG) bis
2030 aktuell der einzige Sektor, in dem eine marktwirtschaftliche Nachfrage
nach Grünem Wasserstoff oder daraus produzierten erneuerbaren strombasierten
Kraftstoffen (E-Fuels) gegeben ist.
Zumindest, wenn die neue Bundesregierung nicht durch überzogene regulatorische Anforderungen die Verwendung wirtschaftlich behindert oder sogar völlig verhindert. Eine wirtschaftskonforme Ausgestaltung der von der Industrie langersehnten entsprechenden Bundesimmissionsschutzverordnung eröffnet einen marktwirtschaftlichen Investitionsmarkt für mindestens 2 Gigawatt Elektrolyseleistung. Ein guter und wichtiger Grundstein für den Aufbau eines Leitmarktes für eine zukünftige Wasserstoffindustrie.
Quoten für erneuerbare Gase und Kraftstoffe anheben
Die deutsche Gesellschaft steht insbesondre im Verkehrssektor vor großen Herausforderungen, um die Klimaziele ohne negativen Einfluss auf unsere Mobilität und den Wirtschaftsstandort Deutschland erreichen zu können. Nur in einem Zusammenspiel von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Antrieben sowie Bestandsfahrzeuge, die zum Teil mit erneuerbaren synthetischen Kraftstoffen zukünftig betrieben werden, werden wir die Klimaziele im Verkehrssektor erreichen können.
Sobald nur eine Komponente herausfällt, sind die Klimaziele nur noch durch Fahrverbote von konventionellen Fahrzeugen erreichbar. Davon betroffen wären aber vor allem die sozial benachteiligten Bürger und Berufspendler mit geringeren und mittleren Einkommen. Damit einhergehend würde die Akzeptanz der Energiewende noch mehr infrage gestellt werden.
Daher ist es richtig, die Verpflichtungen zur Nutzung von erneuerbaren Gasen und Kraftstoffen zur Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr zu erhöhen. Dieses hat schon die alte Bundesregierung erkannt und eine verbindliche ambitionierte Treibhausgasminderungsquote von 25 Prozent gegenüber 1990 gesetzlich für 2030 vorgeschrieben.
Die Bundesregierung hat damit in Paragraf 37a des Immissionsschutzgesetzes das Erneuerbare-Energien-Ziel für die in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe gegenüber der Vorgabe aus der RED II (14 Prozent) faktisch um 100 Prozent auf cirka 28 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurden zusätzliche Anreize für den Markthochlauf von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen durch die doppelte Anrechnung des Energiegehaltes im Gesetz vorgesehen. Leider fehlt es bis heute an den Verordnungen, um die notwendigen Investitionsentscheidungen auf Seiten der Unternehmen verantwortungsvoll vornehmen zu können.
Die neue Bundesregierung ist daher gefordert, in den ersten 100 Tagen ihrer Regierungszeit wirksame Anreize für mit Ökostrom hergestellte synthetische Kraftstoffe zu setzen. Die Ampel muss vor allem erreichen, dass die Produktion von grünem Wasserstoff hochgefahren wird. Für die Produzenten dieses Ausgangsrohstoffs muss sie Investitionssicherheit schaffen.
Was auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene nötig ist
Auf EU-Ebene werden derzeit euphorische und idealistische Anforderungen an die Produktion der erneuerbaren Kraftstoffe gestellt. Der Umsetzungsentwurf der EU zur RED II würde einen Einstieg in die zukunftsweisende Technologie verzögern und somit die Klimaziele im Verkehr unerreichbar machen. Die Bundesregierung muss diesbezüglich im eigenen Interesse auf europäischer Ebene aktiv werden.
Aber auch auf nationaler Ebene hat Deutschland, unabhängig der europäischen Vorgaben, weiterhin einen Gestaltungsspielraum, den es gilt, selbstbewusst auszunutzen. Neben der RED II kann Deutschland eigene Kriterien festschreiben, damit mehr grüner Wasserstoff produziert und von den Raffinerien bei der Kraftstoffproduktion verwendet wird.
Weiterhin muss die Bundesregierung darauf achten, dass die Kosten für die Bürger, den Güterverkehr und die Landwirtschaft nicht explodieren. Durch entsprechende Steuervergünstigungen für Kraftstoffe – mit einem Mindestanteil an erneuerbaren synthetischen Kraftstoffmengen – hat die neue Bundesregierung ausreichend Handlungsspielraum, um einen sozialverträglichen Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Mobilität zu gestalten.
Grüner Wasserstoff in Verbindung mit der Brennstoffzelle und E-Fuels bietet die Chance, Wettbewerbsfähigkeit, Technologiesouveränität, neue Arbeitsplätze und Klimaschutz zu verknüpfen. Es ist daher entscheidend, in den nächsten 100 Tagen entschlossen zu handeln und den Koalitionsvertrag mit politischem Gestaltungswillen umzusetzen. Nur so kann Deutschland die Technologieführerschaft in der zukünftigen Wasserstoff-Marktwirtschaft einnehmen und das Ziel einer kontinuierlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen, ohne Gefährdung des deutschen Wirtschaftsstandortes, erreichen.