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Verkehr & Smart Mobility

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 IT-Sicherheitsgesetz weiter in der Kritik

veröffentlicht am 23.04.2021

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Die Kritik am IT-Sicherheitsgesetz aus der Mobilitätbranche hält an. Zwar ist das Parlament den Forderungen des Deutschen Verkehrsforums (DVF) und anderer Verbände nach „stärken Leitplanen“ für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an einigen Stellen nachgekommen. So sollen Wirtschaftsverbände bei der Definition einzuhaltender technischer Standards einbezogen werden und es wurde eine jährliche Berichtspflicht des Innenministeriums festgelegt, um mögliche Nachbesserungsbedarfe anzuzeigen.

Nach wie vor seien allerdings der Kreis der betroffenen Unternehmen sowie die Kosten und der Mehrwert nicht definiert, kritisiert DVF-Geschäftsführer Florian Eck den aktuellen Entwurf. „Der Sicherheitsgewinn und Mehrwert für Mobilität und Logistik ist auch in der geänderten Fassung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 nicht erkenntlich und erzeugt gleichzeitig zusätzliche Bürokratielasten bei den Unternehmen.“

Für die Wirtschaft insgesamt und ganz besonders für den Mobilitäts- und Logistiksektor bleibe aufgrund der unscharfen Formulierungen offen, welche Unternehmen in Deutschland betroffen sind, weil sie zu den „größten“ gehören, „von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens“ sind oder als Zulieferer die Produktion der größten Unternehmen sicherstellen. „Das kommt einer Black Box gleich, aber nicht der geforderten Firewall“, kritisiert Eck.

Heute soll der Bundestag das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme beschließen. Bereits im Vorfeld gab aus der Mobilitätsbranche harsche Kritik an den Reformplänen der Bundesregierung. Die Unternehmen befürchten Mehrkosten und administrativen Zusatzaufwand (Tagesspiegel Background berichtete). jak

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