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Digitalisierung & KI

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

veröffentlicht am 22.03.2024

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Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist beschlossen. Etwa einen Monat nach Inkrafttreten des Digital-Services-Act (DSA) in Europa wurde am gestrigen Donnerstag die nationale Umsetzung vom Deutschen Bundestag beschlossen. In dieser Woche hatte es noch letzte Änderungen der Ampel gegeben. Am Mittwoch wurde der Entwurf final im Digitalausschuss behandelt (Tagesspiegel Background berichtete).

Das Gesetz soll die Rechte von Europäer:innen im Internet besser schützen und dazu beitragen, dass effektiver gegen Desinformation und illegale Inhalte auf Plattformen vorgegangen werden kann. Auch für Unternehmen soll mit dem Gesetz mehr Rechtssicherheit kommen. Damit das Gesetz zum Erfolg werde, sei es dem Wirtschaftsverband Bitkom zufolge wichtig, dass der „europäischen Plattformökonomie weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovation“ gelassen werde.

Das Gesetz schaffe die Rechtsgrundlage für „eine unabhängige und schlagkräftige Digitalaufsicht“ in Deutschland, wie die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner (Die Grünen), sagte. In der nun beschlossenen Version sind einige Vorgaben, unter anderem zu dieser Koordinierungsstelle für digitale Dienste, präzisiert worden. Sie wird künftig Unternehmen bei der Implementierung des DDG unterstützen und zentrale Anlaufstelle für User:innen sein. Mit dem Beschluss wird sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt sein. Da die Digitalen Dienste stark im Grundrechtsbereich agierten, müsse ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden können, dafür sind verschiedene Anforderungen an Leitung und Besetzung vorgesehen.

Die Koordinierungsstelle wird durch einen Beirat ergänzt, indem Vertreter:innen aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft vertreten sein sollen. Die zivilgesellschaftliche Organisation Algorithmwatch begrüßt, „dass der Beirat transparenter arbeiten kann; er muss nun Berichte und weitere Dokumente veröffentlichen.“ Die Unabhängigkeit werde zusätzlich dadurch gestärkt, dass die Geschäftsordnung nicht mehr von der Regierung genehmigt werden müsse.

Positiv an den letzten Änderungen sei ebenfalls, dass die Nutzer:innen einfacher, als zu Beginn vorgesehen, Beschwerde einlegen können, sagt Pia Sombetzki, Policy & Advocacy Managerin bei Algorithmwatch. Negativ sei jedoch, dass der lange Streit um Zuständigkeit dafür gesorgt habe, dass für die EU-Wahlen im Juni kaum noch mit einem Effekt zu rechnen sei. Zudem sei der Forschungsetat mit 300.000 Euro sehr gering, heißt es in der Pressemitteilung. Wirkungsvoll zu untersuchen, ob von Plattformen systemische Risiken ausgehen und ob sie gegen Regeln verstoßen, werde damit nicht möglich sein, heißt es dort. jzk

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