Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Anreize für Wärmenetzbetreiber schaffen, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und will die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig unterstützen.
Ab dem 22. Januar ist die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich tätig Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Contractoren.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
- Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Einzelmaßnahmen
- Betriebskostenförderung
Auf der Programmseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) findet man einen kurzen Überblick zu den einzelnen Modulen. In den Merkblättern (unter „Informationen zum Thema“) sind detaillierte Informationen sowie ausführliche Erklärungen zum jeweiligen Antragsverfahren und zu Art und Umfang der Förderung zu erfahren.
Wie funktioniert’s?
Die Antragstellung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze erfolgt mit dem Antragsformular über das elektronische Antragsportal des Bafa. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den Skizzen sind in den einzelnen Modul-Merkblättern zu erfahren. Peter Crain