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Nuklearer Notfall : Auf die Unikliniken kommt es an

Wer versorgt strahlengeschädigte Patienten nach einem nuklearen Ernstfall? Laut den Katastrophenschutz- und Krankenhausgesetzen der Länder sind die Akutkrankenhäuser verpflichtet, Alarmpläne auszuarbeiten. Auf spezielle Abteilungen kommt es weniger an, wohl aber auf nuklearmedizinische Kompetenz, zeigt eine Umfrage bei den Landesgesundheitsministerien.

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