Nuklearer Notfall Auf die Unikliniken kommt es an
Wer versorgt strahlengeschädigte Patienten nach einem nuklearen Ernstfall? Laut den Katastrophenschutz- und Krankenhausgesetzen der Länder sind die Akutkrankenhäuser verpflichtet, Alarmpläne auszuarbeiten. Auf spezielle Abteilungen kommt es weniger an, wohl aber auf nuklearmedizinische Kompetenz, zeigt eine Umfrage bei den Landesgesundheitsministerien.
Jetzt registrieren und sofort weiterlesen.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail den vollständigen Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health zur Probe.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen:
- Sabrina Mehlitz
- +49 30 22957200
- background.sales@tagesspiegel.de