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Gesundheit & E-Health

Nuklearer Notfall Auf die Unikliniken kommt es an

Wer versorgt strahlengeschädigte Patienten nach einem nuklearen Ernstfall? Laut den Katastrophenschutz- und Krankenhausgesetzen der Länder sind die Akutkrankenhäuser verpflichtet, Alarmpläne auszuarbeiten. Auf spezielle Abteilungen kommt es weniger an, wohl aber auf nuklearmedizinische Kompetenz, zeigt eine Umfrage bei den Landesgesundheitsministerien.

Heike Haarhoff

von Dr. Heike Haarhoff

veröffentlicht am 11.03.2022

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