Krankenhausreform Eine „kompetenzielle Gratwanderung“
Wer darf die Krankenhausplanung machen? Selbst wenn die Länder in den laufenden Verhandlungen zur Krankenhausreform freiwillig auf einen Teil ihrer Planungskompetenz verzichten würden, wäre das verfassungswidrig und nicht rechtswirksam, so der Verfassungsrechtler Ferdinand Wollenschläger.
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