Selbstbestimmtes Sterben Kein Anspruch auf todbringende Arznei
Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch auf ein Betäubungsmittel des Bundesarzneimittelinstituts zur Selbsttötung, urteilt das OVG in Nordrhein-Westfalen. An den Gesetzgeber appelliert das Gericht, den Zugang zur Suizidhilfe endlich gesetzlich zu regeln. Medizinrechtler und Ethiker finden dies auch, Kläger sind bitter enttäuscht.
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