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Gesundheit & E-Health

Telefonische Krankschreibung Wieder nur befristet

Es gibt sie erneut – die Möglichkeit, sich bei leichten Atemwegsinfekten telefonisch krankschreiben zu lassen. Gestern beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss mit Blick auf die steigende Zahl von Corona-Erkrankten eine nochmalige Sonderregelung. Sie gilt jedoch abermals nur befristet, bis Ende November. Und es mehren sich die Rufe nach einer Dauerlösung.

Rainer Woratschka

von Rainer Woratschka

veröffentlicht am 05.08.2022

aktualisiert am 07.02.2023

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Zum Juni war die Sonderregelung ausgelaufen, nun ist sie wieder da: Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege reicht für Krankschreibungen – befristet bis Ende November – ein Anruf beim Arzt. Das entschied gestern der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) erwartungsgemäß mit Blick auf die steigenden Corona-Infektionszahlen. Ebenso erwartungsgemäß stieß die Entscheidung auf breite Zustimmung. Manchem Ärztefunktionär, Patientenschützer und Krankenkassenchef geht sie allerdings nicht weit genug.

Statt einer Regelung mit gerade mal viermonatiger Laufzeit, sei eine Dauerlösung „dringend erforderlich“, sagte etwa Thomas Moormann, Leiter des Gesundheits-Teams beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), dem Tagesspiegel Background. Zudem sollte die telefonische Krankschreibe-Möglichkeit aus seiner Sicht nicht nur für Atemwegserkrankungen gelten. Der Weg in die Arztpraxis sei „für viele Menschen mit hohem Aufwand verbunden und insbesondere für chronisch Kranke zusätzlich belastend“, so der Experte. „Es ist gleichfalls unnötiger Mehraufwand für alle Beteiligten, wenn Patient:innen mit grippalem Infekt in die ärztliche Sprechstunde müssen.“

BÄK und Hausärzteverband wollen mehr

Damit befinden sich die Verbraucherzentralen auf Linie mit der Bundesärztekammer, die schon im Vorfeld auf eine unbefristete Regelung gedrängt hatte. Telefonische Krankschreibungen bei bekannten Patienten mit nicht gravierenden Infekten sollten dauerhaft in der Regelversorgung etabliert werden, so Ärztepräsident Klaus Reinhardt.

Beim Deutschen Hausärzteverband sieht man das genauso. Dessen Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt forderte gestern, die Möglichkeit zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) über den 30. November hinaus und unabhängig von der Corona-Pandemie zu belassen. Und der Vorstandschef der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, drängte ebenfalls auf Entfristung. Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen dürfe „nicht immer wieder zur Debatte stehen, weil sie sich bewährt hat“, sagte er. Bei leichten Atemwegserkrankungen sei es medizinisch nicht sinnvoll, wenn Betroffene nur wegen einer Krankschreibung in die Praxis kämen. „Wenn wir die Ansteckungsrisiken für Erkältungskrankheiten minimieren, hilft das letztlich auch, Arbeitsausfälle im Herbst und Winter zu reduzieren.“

Entfristungs-Option nicht vom Tisch

Auch Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums, verwies auf die „Erkältungs- und Grippesaison“, die sich in den kommenden Monaten zu den steigenden Coronazahlen gesellen werde. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibe-Möglichkeit folge der G-BA dem Leitsatz: „Vorsicht statt unnötiger Risiken“, so Hecken. „Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden.“

Doch eine telefonische AU als Dauerlösung für überlastete Praxen und strapazierte Patienten? So weit wollte der G-BA nicht gehen. Allerdings findet sich bei dem Hinweis des Gremiums auf die neuerliche Befristung der Sonderregelung schon mal ein „Vorerst“. Und nach vzbv-Angaben hatte Hecken die kurze Laufzeit „auch mit den laufenden Beratungen über eine Dauerlösung zur telefonischen Krankschreibung begründet“. Womöglich also kommt da noch was.

Jedenfalls habe man nun „in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung“, freute sich der Vorsitzende. Die Regelung schütze vor allem besonders gefährdete Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die regelmäßig zum Arzt müssten, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen. Und die Sonderregelung werde „derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden“, so Hecken.

Sieben Tage – mit Verlängerungsmöglichkeit

Wie schon bei der Vorgängerregelung sind die auf bloßem Telefonkontakt beruhenden Krankschreibungen auf sieben Tage begrenzt, sie können aber nach neuerlicher Telefonberatung um eine weitere Woche verlängert werden. In Kraft trete der Beschluss „nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 4. August 2022“, teilte der G-BA mit.

Erfreut zeigte sich gestern die nicht stimmberechtigte Patientenvertretung im G-BA, die sich seit längerem für die Reaktivierung der Sonderregelung eingesetzt hatte. Auch der Sozialverband VdK begrüßte den Beschluss. Die neuerliche telefonische Krankschreibemöglichkeit sei „dringend erforderlich“ gewesen, sagte Präsidentin Verena Bentele. „Gerade die Risikogruppen könnten sich dadurch viele Kontakte mit Ansteckungsgefahr ersparen.“ Menschen in hohe, Alter, mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen seien nicht nur auf durchgehende ärztliche Versorgung angewiesen, sie litten auch besonders unter schweren Auswirkungen nach einer Corona-Infektionen.

Erleichterte Grüne und zufriedener Minister

Die Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink bedankte sich via Twitter beim VdK ausdrücklich für dessen Einsatz. Sie finde die telefonische Krankschreibemöglichkeit „sehr gut und richtig“, betonte die stellvertretende Fraktionschefin – versehen lediglich mit dem dezenten Hinweis, dass sie sich die Entscheidung dafür schon „in den letzten Wochen gewünscht“ hätte

Tatsächlich hatte sich der G-BA schon Mitte Juli darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung wieder möglich zu machen, die Entscheidung darüber dann jedoch in den August geschoben. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte auf Wiedereinführung der Sonderregelung gedrängt. Und Kritik an irgendwelcher Verzögerung gab es nicht, im Gegenteil: Der Minister sei sehr froh, dass sein Vorschlag so zeitnah umgesetzt worden sei, so ein Sprecher.

Warnung vor Missbrauch als Kostensparmodell

Ähnlich der GKV-Spitzenverband. Das Zurück zur telefonische Krankschreibemöglichkeit sei „in der aktuellen Situation folgerichtig“, bekräftigte dessen Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Die Inzidenzen seien nach wie vor hoch, dazu komme „eine vermutlich hohe Dunkelziffer an nicht erkannten Corona-Infektionen“. Hier könne die Sonderregelung helfen, Ansteckungen zu vermeiden. Klar sei aber auch: „Der persönliche Kontakt mit der Ärztin oder dem Arzt ist weiterhin der Goldstandard, den ein Telefongespräch nicht ersetzen kann.“

Letzteres klingt ein wenig nach Friedensofferte, denn das Misstrauen zwischen Kassen und Medizinern scheint auch bei der Umsetzung dieser Regelung erheblich . Es müsse jetzt sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Versicherer die telefonische Krankschreibung „nicht direkt wieder als Kostensparmodell missbrauchen, sondern die bisher gültigen Vergütungsregeln auch in Zukunft angewendet werden“, verlangte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, gestern. „Allein die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob eine telefonische AU in dem konkreten Fall vertretbar ist oder nicht“, betonte der Verbandschef. Es handle sich nämlich „um eine Telefon-AU-Möglichkeit, nicht um eine Telefon-AU-Pflicht“.

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