Datenschutz : Wie der BfDI an der Kontrolle des Nachrichtendienstes gehindert wird

Anya Mittnacht
Anya Mittnacht, Referatsleiterin für Arbeitsverwaltung, Beschäftigtendatenschutz und Verteidigung beim BfDI Foto: BfDI

Dass der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) gerichtlich klären lässt, ob er von anderen Behörden unzulässig in seinen Kontrollrechten eingeschränkt wird, ist unüblich. Doch bei der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes sei dies notwendig geworden, schreibt die BfDI-Referatsleiterin Anya Mittnacht im Standpunkt. Die Lösung sieht sie in einem Anordnungsrecht für den BfDI zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze.

von Anya Mittnacht

veröffentlicht am

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