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Energie & Klima

Standpunkte EEG zum Innovationsgesetz weiterentwickeln, KWKG abschaffen

BNE-Geschäftsführer Robert Busch
BNE-Geschäftsführer Robert Busch Foto: BNE

Steigende CO2-Preise und sinkende Förderung führen dazu, dass sich immer mehr Erneuerbaren-Anlagen allein durch Markterlöse finanzieren. Viele Betreiber haben seit Monaten keine staatliche Prämie mehr erhalten, berichtet BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Er sieht den Zeitpunkt gekommen, das EEG zu einem Innovationsfördergesetz weiterzuentwickeln. Die Förderung fossiler Energieträger über das KWKG gehört für ihn abgeschafft.

von Robert Busch

veröffentlicht am 30.08.2021

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Die Energiewirtschaft baut sich um, und es sind die Kräfte des Marktes, die immer stärker ihre Wirkung entfalten. Schnell steigende CO2-Zertifikatspreise und erneuerbare Energien führen dazu, dass Kohlekraftwerke schnell an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Vor dem Hintergrund des EU-Green-Deals zeichnet sich ab: der politisch beschlossene Kohleausstiegspfad ist bereits Makulatur. Es ist unwahrscheinlich, dass 2030 noch Kohlekraftwerke in Deutschland in Betrieb sein werden.

Der Emissionshandel führt schon jetzt dazu, dass immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen mit privaten Verträgen (PPAs) über den Markt getragen werden. Zudem wird die Förderung innerhalb des EEGs in dem Maße reduziert, in dem die CO2-Preise die Marktpreise verbessern. Viele Anlagen haben seit Monaten keine Marktprämie mehr erhalten. Dadurch sinkt die Belastung des EEG-Kontos. Fallende EEG-Umlagekosten wiederum werden den Sektorenkopplungstechnologien zu Gute kommen.

Das lässt sich verstärken, wenn die zusätzlichen Einnahmen des Emissionshandels für eine weitere Absenkung der EEG-Umlage verwendet werden. Die Dekarbonisierung wird zu einem deutlich höheren Stromverbrauch führen, sei es direkt-elektrisch über Elektromobilität und Wärmepumpen oder indirekt-elektrisch über Wasserstoff, zum Beispiel in der Industrie.

EEG zu einem Erneuerbaren-Innovationsgesetz weiterentwickeln

Dem EEG selbst kommt zunehmend die Rolle einer Absicherungsfunktion für solche Erneuerbare-Energie-Anlagen zu, die sich noch nicht alleine am Markt tragen, aber für das Erreichen der Energie- und Klimaziele erforderlich sind. Das Gesetz sollte schrittweise zu einem Erneuerbaren-Innovations-Gesetz (EIG) weiterentwickelt werden, um das Tempo der Technologieentwicklung und die Kostensenkung voranzutreiben. Die ersten Schritte sind bei Innovationsausschreibungen bereits gegangen worden. Das Instrument lässt sich ausbauen.

Dadurch können verstärkt die Elemente adressiert werden, die in Zukunft benötigt werden. Dazu gehört im Zusammenhang mit Speichern ein Repertoire an Systemdienstleitungen, die in der Vergangenheit von konventionellen Kraftwerken erbracht wurden. Daneben sollten auch Toprunner-Elemente eine stärkere Rolle spielen, um technologische Innovationen voran zu bringen. So steigt zum Beispiel die Flächeneffizienz von Solarparks beim Einsatz besonders effizienter Solarmodule. Das EEG kann so heute die Innovationen anreizen, die morgen oder übermorgen Standards setzen.

Herkömmliche Ausschreibungen von Solarparks dürften im Vergleich zu PPA-Anlagen an Bedeutung verlieren. Daher wird es umso wichtiger sein, sich in der Zukunft stärker auf die Rahmenbedingungen für PPAs zu konzentrieren. Auch bei Dachanlagen werden Marktelemente eine große Rolle spielen. Dies ist bei größeren Anlagen bereits über Ausschreibungen angelegt. Darunter werden gestiegene Marktwerte mit Interesse wahrgenommen, die zum Teil schon oberhalb der Vergütung beziehungsweise des anzulegenden Werts liegen.

Aber auch innerhalb des EEG gibt es Reformbedarf. Dazu gehört die Weiterentwicklung des atmenden Deckels hin zu einem atmenden Booster, damit die künftigen Ausbauziele erreicht werden können. Zudem liegt es auf der Hand, dass künftig im Gebäudesektor PV nicht mehr allein sondern im Zusammenhang mit Speichern, Elektromobilität und vielfach auch Wärmepumpen betrachtet werden muss. Der deutliche Abbau von bürokratischen Hemmnissen dürfte der zentrale Ansatz sein. Hier sollten sich alle Parteien eigentlich einig sein.

KWKG für Neuanlagen abschaffen

Ohne Zukunft sind Instrumente, die fossile Energieträger fördern, wie das Kraftwärmekopplungsgesetz. Das KWKG ist ein Anachronismus hinsichtlich Klimaschutz sowie Wettbewerb. Wir erlauben uns den Luxus, dass erneuerbare Energien zum Teil nur deshalb gefördert werden müssen, damit sie gegen ebenfalls geförderte fossile Energien konkurrieren können, die wiederum subventioniert werden, um gegen andere Technologien mit fossilen Energieträgern bestehen zu können, deren subventionierte Abschaltung bereits beschlossen ist. Inzwischen liegen die Förderhöhen des KWKG zum Teil sogar sehr deutlich über denjenigen des EEG, das CO2-freie erneuerbare Energien fördert. 

Die geförderten Anlagen sind oft unflexibel betriebene KWK-Anlagen, die sich marktfern verhalten und sich nicht nennenswert am Netz- und Systemausgleich beteiligen. Noch immer kann so das Einspeisepotenzial erneuerbarer Stromerzeugung nicht voll genutzt werden, weil sie zunehmend abgeregelt werden. Netzbedingte Abregelungen bei KWK-Anlagen hingegen finden heute nicht statt, auch wenn die Einspeisung erneuerbarer Energien hoch ist. Das kontraproduktive KWKG muss in der nächsten Legislaturperiode für neue Anlagen auslaufen, damit fossile Energiezeugung nicht noch weit bis ins nächste Jahrzehnt hinein gefördert wird. Alle KWK-Anlagen müssen zudem endlich flexibel betrieben werden und sich verstärkt am Netz- und Systemausgleich beteiligen

Auch andere Förderungen müssen auf den Prüfstand. Noch immer fördern wir Gasheizungen gegen Ölheizungen und deren steuervergünstigtes Heizöl sowie gleichzeitig Wärmepumpen gegen subventionierte Gasheizungen. Das ist abwegig, zudem nach der Corona-Krise im Staatshaushalt deutlich weniger Mittel für Subventionswettläufe zur Verfügung stehen werden. Für eine Ausrichtung auf die Zukunft müssen auch die Netzentgelte reformiert werden. Deren Struktur behindert sowohl die Elektrifizierung weiterer Sektoren als auch die erforderliche Systemflexibilität. Anreize, die Inflexibilität belohnen, sind systemschädlich. 

Nicht zuletzt müssen die Blockaden bei der Digitalisierung gelöst werden. Noch nie seit Beginn der Energiemarkt-Liberalisierung ist ein Bereich derartig umfassend und praxisfern in eine totale Überbürokratisierung gelaufen. Es kann nicht sein, dass eine Smart-Meter-Pflicht eingeführt wird und zugleich ein unnötiger und überkomplexer behördlicher Zertifizierungsprozess der intelligenten Messsysteme unzählige Geschäftsmodelle auf viele Jahre blockiert. So hat der Rollout viel zu spät und mit unbrauchbarem Leistungsumfang der zertifizierten Geräte begonnen. Es fehlen die Messdaten in Echtzeit und Steuerungsfunktionen, die die eigentliche Begründung für das Vorhaben waren. Auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen ist längst aus dem Blickwinkel geraten. Das Messstellenbetriebsgesetz ist nicht mehr reformierbar, es ist grundsätzlich neu aufzusetzen.

Wir stehen vor großen Herausforderungen, die vor allem mit Markt und Innovation zu bewältigen sind. Denn nur daraus ergeben sich Chancen; so entstehen Produkte und Lösungen, die kurzfristig auf der ganzen Welt nachgefragt werden – vorausgesetzt, sie leiden nicht an der sprichwörtlichen deutschen Überkomplexität. Wirtschaftliche Erholung und Erreichung der Klimaziele können und müssen Hand in Hand gehen. Es ist Zeit, auf Wettbewerb, Entbürokratisierung, kluge Regulierung und Flexibilisierung zu setzen. Wie das in der nächsten Legislaturperiode gehen kann, zeigt ein BNE-Papier mit 16 Vorschlägen auf. 

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