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Energie & Klima

Standpunkte Es geht um die Demokratie

 René Repasi, Europa-Parlamentarier der SPD
René Repasi, Europa-Parlamentarier der SPD Foto: Sabine Arndt

Die EU-Kommission hat ihre Zuständigkeit überschritten, als sie Kernenergie und Erdgas in die Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten aufnahm, argumentiert der Europa-Abgeordnete René Repasi. Er spricht sich dafür aus, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorzugehen.

von René Repasi

veröffentlicht am 28.07.2022

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Das Europäische Parlament muss eine Nichtigkeitsklage gegen die delegierte Taxonomie-Verordnung beim Europäischen Gerichtshof einreichen, um seine politischen Vorrechte zu verteidigen. Mit der Annahme dieser delegierten Verordnung, deren Inkrafttreten nichts mehr im Wege steht, hat die Kommission eine politische Entscheidung getroffen, die allein dem Europäischen Parlament gemeinsam mit dem Rat zusteht. Dieses politische Vorrecht muss das Parlament vor dem Gerichtshof einfordern und zwar losgelöst davon, wie man inhaltlich zu der Frage nach der ökologischen Nachhaltigkeit von Atom- oder Gasenergie steht.

Politische Entscheidungen sind Aufgabe von Parlamenten

Bei dem Streit um die Taxonomie, der am 6. Juli im Europäischen Parlament zu Gunsten des Vorschlags der Kommission entschieden wurde, die Energieerzeugung aus Kernkraft und aus Erdgas als nachhaltige Investitionsziele zu qualifizieren, geht es nicht nur um die Frage, was eine nachhaltige Investition ist oder wie wir mit Atom- und Gasenergie umgehen. Es geht auch, und möglicherweise sogar vor allem, um die Demokratie.

Es ist schließlich die Aufgabe von Parlamenten, politische Entscheidungen zu treffen. Politische Entscheidungen verlangen eine Abwägung widerstreitender Interessen, die Debatte und das Recht, Gesetzgebungsvorschläge zu verändern. Sie verlangen eine Mehrheitsentscheidung und die Möglichkeit, Teile eines Gesetzgebungsvorschlags anzunehmen und andere Teile abzulehnen. Politische Entscheidungen sind notwendig, wenn das Meinungsspektrum zu einem Thema breit ist und dessen beide Enden weit voneinander entfernt liegen. Derartige Entscheidungen darf die Exekutive auch im Wege der Delegation nicht treffen. Dafür fehlt ihr die demokratische Legitimität.

Dies hat die Europäische Kommission mit der „delegierten Verordnung“ zur Taxonomie jedoch getan. Indem sie Atom- und Gasenergie als „ökologisch nachhaltig“ einstufte, traf sie eine politische Entscheidung, die ihr nicht zusteht. Die große Bandbreite an Meinungen über den richtigen Umgang mit der Atomenergie innerhalb der Europäischen Union macht deutlich, dass die Frage, ob deren Erzeugung eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ist, eine politische Entscheidung ist und keine technische Rechtsetzung: Während Deutschland auch in der gegenwärtigen Energiekrise am Atomausstieg festhält, wollen Frankreich und die Niederlande neue Kernkraftwerke bauen.

Die öffentlichen Reaktionen zu dem Vorschlag der delegierten Taxonomie-Verordnung unterstreichen die politische Natur der Entscheidung. Nie zuvor gab es derart viele Demonstrationen vor dem Europäischen Parlament über den Inhalt eines delegierten Rechtsakts. Das zersplitterte Abstimmungsverhalten innerhalb des Europäischen Parlaments, das sich weder Parteienfamilien noch Herkunftsländern eindeutig zuordnen lässt, zeugt von der politischen Tragweite dieser Entscheidung.

Dadurch, dass die Kommission diese Wertungsentscheidung in einem delegierten Rechtsakt getroffen hat, nimmt sie dem EU-Gesetzgeber das Recht, Änderungen einzubringen, Teile des Gesamttextes abzulehnen oder mit einfachen Mehrheiten zu entscheiden. Die EU-Verträge verlangen, dass das Europäische Parlament die Delegation selbst oder den delegierten Rechtsakt nur mit absoluter Mehrheit zurücknehmen kann. Diese Hürden schränken die Möglichkeit, politische Entscheidungen zu treffen, deutlich ein. Diesen Eingriff in seine politischen Vorrechte muss das Europäische Parlament zurückweisen und eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH erheben.

Es geht um nicht weniger als die Demokratie

Dabei hat das Parlament den Europäischen Gerichtshof auf seiner Seite. In einem Urteil vom 5. September 2012 (Rechtssache C-355/10) erklärte die Große Kammer des EuGH einen Durchführungsbeschluss für nichtig, weil er eine solche politische Entscheidung vornahm. Nach den Worten des EuGH dürfen „Gegenstand einer […] Befugnisübertragung nicht Bestimmungen sein, deren Erlass politische Entscheidungen erfordert, die in die eigene Zuständigkeit des Unionsgesetzgebers fallen“.

Politische Entscheidungen versteht der EuGH als solche, die „eine Abwägung der widerstreitenden Interessen auf der Grundlage einer Beurteilung zahlreicher Gesichtspunkte“ verlangen. Ganz in diesem Sinne ist eine Entscheidung, Atom- und Gasenergie als „ökologisch nachhaltig“ einzuordnen, als eine politische zu verstehen, die der Kommission nicht zusteht.

Österreich und Luxemburg haben bereits angekündigt, eine Nichtigkeitsklage einzureichen. Dabei werden auch sie sich auf die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Kommission berufen. Das Europäische Parlament darf hier nicht zurückstehen und muss im eigenen Namen seine Kompetenzen und seine politischen Vorrechte vor dem EuGH verteidigen und eine eigene Nichtigkeitsklage gegen den delegierten Taxonomie-Rechtsakt erheben. Es geht um nicht weniger als die Demokratie.

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