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Energie & Klima

Standpunkte Kein Booster für die Energiewende

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH Foto: Deutsche Umwelthilfe

Atomkraft und fossiles Erdgas sollen als grüne Investments deklariert werden, schlägt die EU-Kommission im Rahmen der Taxonomie vor. Eine komplette Fehlentwicklung, die die Bundesregierung klar ablehnen muss, meint Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe. Er analysiert in seinem Standpunkt insbesondere die Bedingungen, unter denen fossile Gas-Kraftwerke laut Kommissions-Entwurf als grünes Investment gelten sollen.

von Constantin Zerger

veröffentlicht am 04.01.2022

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Die Taxonomie sollte die Booster-Impfung für die Energiewende werden: Ein europäisches Siegel für grüne Investments, das bei Verbrauchern und Investoren Klarheit schafft und Klimaschutz voranbringt. Weltweit einmalig, ein europäischer Leuchtturm und die große Hoffnung, dringend benötigtes Kapital für den Erfolg von Erneuerbaren, Effizienz und grünem Wasserstoff zu mobilisieren.

Und jetzt das: In ihrem lange erwarteten Delegierten Rechtsakt als Ergänzung der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission in der Silvesternacht vorgeschlagen, Atomkraft und Erdgas als grüne Technologien zu adeln. Aus der Booster-Impfung droht ein Betablocker mit erheblichen Nebenwirkungen zu werden.

Dies geht ganz offensichtlich auf einen schmutzigen Deal zwischen Frankreich und der deutschen Bundesregierung zurück. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron möchte unbedingt das grüne Siegel für seine Atommeiler, Bundeskanzler Olaf Scholz die Unterstützung für neue Erdgas-Kraftwerke. Offenbar gab es nach den Weihnachtstagen eine informelle Einigung. Die EU-Kommission hatte schon seit Wochen darauf hingearbeitet. 

Für die Taxonomie ist der Deal gleichbedeutend mit einem schweren Infarkt. Atomkraft geht mit hohen Risiken einher, die Frage der Endlagerung ist völlig ungeklärt. Erdgas ist ein fossiler Energieträger, dessen Verbrennung die Klimakrise mit seinen Treibhausgasemissionen weiter anfeuert.

Es lohnt aber auch, genauer auf die Bedingungen zu schauen, unter denen Atomkraft und Erdgas als nachhaltiges Investment gelten sollen.

Die Vorschläge für die Aufnahme der Atomkraft kommen völlig enthemmt daher. Selbst die grundlegendsten Voraussetzungen für einen Betrieb von Energieanlagen sind ausgeblendet: Es gibt nicht einmal eine Pflicht zur vollständigen Versicherung der Atomanlagen für den Schadensfall, Konzepte für die Endlagerung sollen erst in 2050 vorliegen. Selbst Investitionen für die Laufzeitverlängerung veralteter Meiler, die in Frankreich gerade zuhauf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet sind, dürfen demnach als „grün“ gelten.

Die Ausgangslage bei neuen Erdgas-Kraftwerken ist schwieriger. Klar ist, dass zumindest in Deutschland Erdgas-Kraftwerke in begrenztem Umfang zugebaut werden müssen, wenn der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen wird. Gebraucht werden die Kraftwerke aber nicht, um die Stromerzeugung aus alten Kohlekraftwerken dauerhaft zu ersetzen – sie sollen lediglich als Lückenbüßer in den wenigen Stunden dienen, in denen witterungsbedingt nicht genügend Erneuerbare zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Kraftwerke schnellstmöglich auf erneuerbar hergestellten Wasserstoff umgestellt werden.

Damit können die Bedingungen, unter denen neue Gas-Kraftwerke als Notnagel ihren Platz in der Energiewende finden, recht klar beschrieben werden: Begrenzung der Betriebserlaubnis mit fossilem Erdgas, Begrenzung der jährlichen Betriebsstunden und schnellstmögliche Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff.

Leider werden die Vorschläge der Kommission diesen Anforderungen nicht gerecht. Zwar erscheint die Einführung eines jährlichen Budgets von 550 Kilogramm CO2-Äuqivalenten je installiertem Kilowatt Leistung (kg CO2e/kW) erst einmal anspruchsvoll. Die Betriebsstunden eines neuen Gas-Kraftwerks dürften so auf deutlich weniger als 2.000 Stunden im Jahr begrenzt werden. Der Teufel steckt aber im Detail: So soll das jährliche Budget lediglich bei einer durchschnittlichen Betrachtung über 20 Jahre eingehalten werden.

Dass der Durchschnittswert über 20 Jahre maßgeblich ist, ermöglicht den Betreibern einen Trick: Erst können die Kraftwerke mit fossilem Erdgas auf Hochtouren laufen. Später, wenn die Anforderungen zum Einsatz von teuren, „klimagasarmen Kraftstoffen“ („low carbon gaseous fuels“) steigen, können sie die Betriebsstunden dann runterfahren. Dies würde nicht zu einer Begrenzung von fossilen Betriebsstunden beitragen, das glatte Gegenteil wäre der Fall. Der Nachweis über einen Durchschnittswert muss deshalb dringend gestrichen werden.

Ein weiterer Knackpunkt sind die „klimagasarmen Kraftstoffe“ selber. Dahinter kann alles Mögliche stecken: Zum Beispiel Wasserstoff aus französischem Atomstrom oder fossiler blauer Wasserstoff aus der Kombination von Erdgas und CCS. Andere Umweltprobleme (Stichwort Atomkraft) oder die Methan-Emissionen sowie die Energieverbräuche aus der Vorkette beziehungsweise bei der Abscheidung und Speicherung von CO2 würden ausgeblendet. Der zwingende Einsatz von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff – und nur dieser ist tatsächlich klimaneutral – folgt aus diesen EU-Regeln nicht.

Der beschriebene Pfad zum Hochlauf klimagasarmer Kraftstoffe (ab 2026: 30%; ab 2030: 55%; ab 2036: 100%) ist anspruchsvoll. Problematisch ist allerdings, dass damit die Beimischung von Wasserstoff im Gassystem vorausgesetzt wird. Dabei wird der Wasserstoff vor allem in der Industrie gebraucht, die mit einem Gemisch jedoch nichts anfangen kann. Hier ist eine Gesamtstrategie nötig, wann 100% erneuerbarer Wasserstoff in welchem Sektor eingesetzt werden kann. Entscheidend muss dabei der jeweilige Klimanutzen sein – die Regeln in der Taxonomie dürfen die Transformation in anderen Sektoren wie in der Industrie nicht zusätzlich erschweren.

Die Umstellung auf die klimagasarmen Kraftstoffe soll zudem lediglich mit „effective plans or commitments“ belegt werden. Dies hört sich verdächtig nach einem unverbindlichen „letter of intent“ an. Zwar sind noch jährliche Berichtspflichten und unabhängige Überprüfungen festgeschrieben, hier muss jedoch die Verbindlichkeit erhöht werden.

Kritisch ist darüber hinaus, dass die Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture und Storage, CCS) einen Freifahrtschein erhält. Ohne jede kritische Hinterfragung soll sie in den Kraftwerken zum Einsatz kommen können.

Unterm Strich bleiben so bei den Bedingungen für neue Gas-Kraftwerke zahlreiche Schlupflöcher und ungewollte Nebenwirkungen. Viel zu lange würde damit ein fossiles „weiter so“ ermöglicht. Nicht nur ist die Aufnahme von Erdgas in die Taxonomie grundsätzlich falsch, auch die Ausführungsbestimmungen sind viel zu schwach.

Die Bedingungen für neue Gaskraftwerke müssen dringend nachgebessert werden. Dafür sollte die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag entwickeln. Wenn die Bundesregierung die Schlupflöcher schließt, sind die Vorschläge dafür durchaus ein brauchbarer Ansatzpunkt. Nicht als Rechtfertigung für fossiles Erdgas in der Taxonomie, sondern als ordnungsrechtliche Vorgabe für den notwendigen begrenzten Zubau neuer Gas-Kraftwerke. Die verbesserten Regeln gehören dann nicht in die Taxonomie, sondern in einen anderen Rechtsakt für die Genehmigung neuer Gas-Kraftwerke in Deutschland.  

Der gewünschte Booster für die Energiewende und den Green Deal kann die Taxonomie aber nur sein, wenn mit ihr kein Greenwashing betrieben wird. Für die Bundesregierung heißt dies, dass sie sich klar gegen die Verabschiedung des Delegierten Rechtsakt positionieren muss. Sie darf sich weder zum Erfüllungsgehilfen beim grünen Etikettenschwindel bei der Atomkraft machen, noch fossiles Gas als nachhaltig adeln. Dabei reicht eine Enthaltung nicht – die Bundesregierung muss in Europa Führung übernehmen, weitere Mitgliedsstaaten überzeugen und gegen die Aufnahme von Atom und fossilem Gas stimmen. 

Dies wird ein Test für die klimapolitische Glaubwürdigkeit der Ampel: Denn gefragt sind bei der Taxonomie mit Kanzleramt, Klima-, Umwelt- und Finanzministerium Häuser aller drei Parteien. Nur gemeinsam können Sie hier den klimapolitischen Aufbruch schaffen, den alle drei Parteien im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag versprochen haben.

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