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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Die PPR 2.0 braucht eine digitale Umsetzung

Heiko Mania, Vorstandsmitglied des bvitg
Heiko Mania, Vorstandsmitglied des bvitg Foto: bvitg

Heiko Mania ist Vorstandsmitglied beim Bundesverband Gesundheits-IT und schreibt in seinem Standpunkt, warum die PPR 2.0 eine digitale Umsetzung braucht. Sollten die Instrumente auf Papier eingeführt werden, wäre dies nicht nur ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand für die Pflegefachleute, sondern auch die Dokumentationsqualität würde erfahrungsgemäß darunter leiden.

von Heiko Mania

veröffentlicht am 16.09.2022

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Als Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) unterstützten wir von Beginn an die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getroffene Vereinbarung, die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) als Instrument zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus für die Normalstationen, die Intensivstationen sowie die Kinderkliniken einzuführen. Angesichts der angespannten Situation auf den Stationen der Krankenhäuser muss die PPR 2.0 schnellstmöglich umgesetzt werden. Um aber eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zu erreichen, muss man die PPR 2.0 aber so verwirklichen, dass sie auch echte Mehrwerte schafft.

Der am 27. Juli verabschiedete Kabinettsentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verschärft noch zusätzlich die Situation auf den Stationen der Krankenhäuser in dem viele Fachkräfte, die „nicht am Bett arbeiten“, auch nicht mehr über das Pflegebudget der Krankenhäuser finanziert werden sollen und somit anderweitig finanziert werden oder sogar entlassen werden müssen.

Auch wenn es sich verschiedentlich so anhört, führt die Einführung der PPR 2.0 nicht unmittelbar zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der klinischen Pflege. Vielmehr ist sie ein Schritt zur Transparenz der Ist-Situation der notwendigen Pflegemaßnahmen der Patienten und der realen Besetzung der Stationen, um diese Maßnahmen durchführen zu können. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf an Pflegefachkräften signifikant höher ermittelt wird, als es heute im gelebten Pflegealltag die Realität ist. Das Wissen um einen höheren Bedarf an Pflegefachleuten allein führt aber nicht zu einer besseren Besetzung. Im Jahre 1996 führte dieses Wissen zu einer Abschaffung der damaligen PPR. Heute wird der Fachkräftemangel einen entsprechenden Personalaufbau erschweren. Daher wird eher entscheidend sein, welche Aktivitäten die Kenntnis des realen Personalbedarfes nach sich ziehen wird.

Deswegen müssen die ermittelten Zahlen in ein strukturiertes Versorgungs- und Planungskonzept der Länder münden. Hier müssen klare Vorgaben und neue Konzepte geschaffen werden, wie mit einer eventuellen Verdichtung der Kapazitäten in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum zukünftig umgegangen werden muss. Mit der Einführung der Pflegepersonalbemessung ohne gleichzeitige Einführung einer geordneten Versorgungs- und Krankenhausstrukturreform ist zu befürchten, dass der Personalmangel nur verschärft wird. Denn auch das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel der PPR 2.0 „eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes“ wird durch die PPR 2.0 aktuell nicht adressiert.

Bundesweites Benchmarking unverzichtbar

Dementsprechend ist es auch wichtig, mit diesen Zahlen ein echtes, bundesweites Benchmarking durchführen zu können. Dies wiederum bedingt, dass ausnahmslos jede Klinik diese für ihre bettenführenden Stationen einsetzt. Damit muss man der Logik folgend unbedingt auch die Intensivstationen einbeziehen. Schließlich hat sich auch dort bereits der Mangel an qualifizierten Intensivpflegefachleuten in nicht mehr betreibbaren Intensivbetten ausgeprägt. Da die PPR 2.0 hier nicht für diesen Spezialpflegebereich geeignet ist, sollte das im Koalitionsvertrag aufgeführte Personalbemessungsinstrument INPULS zeitgleich zur PPR 2.0 eingeführt werden.

Aber auch die Instrumente selbst können schnell zu einer entscheidenden Mehrbelastung der Pflegefachleute im Alltag führen. Sollten die Instrumente nämlich, wie in der Vergangenheit, auf Papier eingeführt werden, wäre dies nicht nur ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand für die Pflegefachleute, sondern auch die Dokumentationsqualität würde erfahrungsgemäß darunter leiden. Denn die Pflegefachleute müssten täglich jeden einzelnen Patienten manuell in einem Papierformular in passende Pflegekategorien einstufen. Diese Einstufung wiederum müsste dann in einem weiteren Schritt in eine entsprechende Software übertragen werden.

Moderne Pflegesoftware kann solche Ableitungen von PPR 2.0 und INPULS aus der Routinedokumentation der Pflege automatisch ableiten und die Daten dann an die entsprechenden Informationssysteme digital weiterleiten. Daher würde eine ausschließlich digitale Einführung der Personalbemessungsinstrumente hier zu einer erheblichen Entlastung führen und muss von Beginn an digital gedacht werden, d.h. sie muss zu 100 Prozent digitalisiert aus einer strukturierten elektronischen Routinedokumentation abgeleitet werden können. Nur so kann erreicht werden, dass die ohnehin angespannte Personalsituation nicht durch bürokratische Prozesse oder gar Doppeldokumentation zusätzlich belastet wird. Diese Forderung entspricht auch der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung.

PPR 2.0 als Übergangsinstrument verstehen

Mit der Einführung der PPR 2.0 muss zudem auch die starre Personaluntergrenzenverordnung abgeschafft werden. Die heutigen meist analogen Umsetzungen der PpUGV führen in der Praxis zu erheblichen administrativen Aufwänden. Im Eckpunktepapier zur Einführung der PPR 2.0 ist zudem verankert, dass Sanktionen auch für diejenigen Krankenhäuser drohen, die trotz eingeleitetem Maßnahmenplan zum Personalaufbau nicht in der Lage waren, die Mindestbesetzung einzuhalten. Als bvitg ist uns unklar, wie Sanktionen bei allen Bemühungen sinnvoll sind und fordern daher Sanktionen nur für Krankenhäuser auszusprechen, die keinen Maßnahmenplan zum Personalaufbau besitzen.

Wichtig ist es weiterhin, die PPR und INPULS als Übergangsinstrumente zu verstehen, denn perfekt oder gar allumfassend sind diese nicht. Sie schließen aber eine heute bestehende Lücke der Leistungstransparenz in der klinischen Pflege. Ziel muss weiterhin sein, dass angedachte und pflegewissenschaftlich neu zu entwickelnde Pflegepersonalbemessungsinstrument mittelfristig in der Pflege umzusetzen. Sie stellt eine wichtige Grundlage zur Ableitung von Konzepten und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs dar.

Heiko Mania, Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Gesundheits-IT, ist examinierter Krankenpfleger und hat mehr als 20 Jahre im Krankenhaus in der Pflege, dem Pflegemanagement, der Pflegeinformatik und im Projektmanagement Office gearbeitet. Heiko Mania ist Mitgründer der NursIT Institute GmbH und ist dort auch als geschäftsführender Gesellschafter tätig. Das NursIT Institute GmbH bietet schwerpunktmäßig Prozessoptimierung und Expertensoftware für die berufliche Pflege an.

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