Erweiterte Suche

Gesundheit & E-Health

Standpunkte Korrektur der Leitplanken für zuverlässige Rahmenbedingungen unabdingbar

Jesper Wenzel Larsen, Geschäftsführer von Novo Nordisk Deutschland
Jesper Wenzel Larsen, Geschäftsführer von Novo Nordisk Deutschland Foto: Novo Nordisk Pharma GmbH

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG massiv eingeschränkt. Besonders betroffen: Medikamente zur Behandlung chronischer Erkrankungen. Die im Medizinforschungsgesetz vorgeschlagene Möglichkeit, vertrauliche Erstattungsbeträge zu vereinbaren, behebt diesen Schaden nicht und sollte nicht im Gesetz verankert werden. Stattdessen brauche es vorrangig Korrekturen am GKV-FinStG, meint Jesper Wenzel Larsen, Geschäftsführer von Novo Nordisk Deutschland.

von Jesper Wenzel Larsen

veröffentlicht am 24.04.2024

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Die Pharmastrategie der Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Weg für konkrete Maßnahmen geebnet, um Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche zu stärken. Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG), dessen Entwurf seit Januar vorliegt, ist hierbei ohne Zweifel ein erster wichtiger und begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Deutschland soll damit für Forschung und Produktion von Pharmaunternehmen wieder attraktiver und eine zuverlässige Versorgung sichergestellt werden.

Seit Wochen werden einzelne Punkte des Entwurfs aus unterschiedlicher Perspektive zum Teil sehr kontrovers diskutiert. Allen voran geht es dabei um die geplante Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge, die von vielen Stakeholdern im Gesundheitssystem kritisch gesehen werden. Auch aus unserer Sicht enthält der aktuelle Vorschlag bedenkliche Elemente und stellt keinen realistischen Ansatz dar, um den Zugang zu innovativen Arzneimitteln langfristig zu gewährleisten. Neben den erheblichen Mehrkosten, die für die pharmazeutischen Unternehmer durch die Abwicklung entstehen, schafft das Konzept Informationsasymmetrien, die eine faire Verhandlung der Erstattungsbeträge beeinträchtigen. Wünschenswert wäre stattdessen eine Rückbesinnung auf den ursprünglich im AMNOG angelegten Gedanken, auf Basis eines hochwertigen Nutzennachweises einen nutzenadjustierten Preis zu verhandeln.

Leitplankenregelung des GKV-FinStG entzieht Gestaltungsspielraum

Die Leitplankenregelung des GKV-FinStG hat den Spielraum für Verhandlungslösungen und somit eine sinnvolle Vertragsgestaltung zwischen Industrie und Krankenkassen im AMNOG massiv eingeschränkt. Sie bricht mit dem etablierten Prinzip, dass ein nachgewiesener Zusatznutzen zu einem höheren Erstattungsbetrag im Vergleich zu einer weniger wirksamen Vergleichstherapie führt. Durch diese Änderung wurden die Nutzenkategorien „gering“ und „nicht quantifizierbar“ so stark abgewertet, dass bei den meisten Verfahren echte Verhandlungen nicht mehr durchführbar sind. Hiervon sind Arzneimittel zur Behandlung chronischer Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes, die vor allem darauf abzielen, Spätfolgen zu mindern, besonders betroffen. Der Nachweis hierfür kann nur über teilweise sehr langlaufende Studien erbracht werden, die naturgemäß zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht vorliegen. Die Fokussierung auf die höchsten Zusatznutzenkategorien stellt für diese Arzneimittel eine kaum überwindbare Hürde dar. Es braucht daher ein AMNOG-System, das den Besonderheiten chronischer Erkrankungen Rechnung trägt, Planbarkeit und Verlässlichkeit des Verfahrens erhöht und den Vertragspartnern maximalen Spielraum für Einigung ermöglicht.

Im Fazit stehen die Regelungen des GKV-FinStG im offensichtlichen und unauflösbaren Widerspruch zum nun erklärten Ziel der Bundesregierung. Die momentan vorgeschlagenen Maßnahmen des MFG – im Speziellen die vertraulichen Erstattungsbeträge – beheben dies nicht. Um verlässliche Rahmenbedingungen für Innovationen zu schaffen, ist die Abschaffung der Leitplankenregelung daher zwingende Voraussetzung und sollte im Medizinforschungsgesetz korrigiert werden.

Jesper Wenzel Larsen ist Geschäftsführer von Novo Nordisk Deutschland.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen