elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) „Wir werden es tun, aber nicht zu einem Stichtag“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Richtlinie festgelegt, nach der Praxen E-Rezepte und elektronische Krankschreibungen (eAU) bis Ende Juni weiterhin auf Papier ausstellen dürfen. Holger Rostek, stellvertretender Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, erklärt die Gründe dafür.
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