In den nächsten 30 Jahren verschieben sich nach dem EU-Klimagesetz die Handlungsfelder der Klimapolitik: Emissionsreduktionen sind in den nächsten Jahrzehnten Priorität, aber je näher das Klimaneutralitätsziel rückt, desto wichtiger wird es, CO2 aus der Atmosphäre zu entnehmen. 2050 soll der Atmosphäre für jede Tonne emittierte Treibhausgase eine Tonne CO2 entnommen werden. Ab 2051 soll dann mehr CO2 entnommen und in Senken gespeichert werden als Treibhausgase emittiert werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird Entnahme das zentrale Handlungsfeld der Klimapolitik. Dieser Weg kann nur gegangen werden, wenn Emissionen drastisch und sehr schnell gesenkt werden.
Bereits vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der EU-Kommission für die Zertifizierung von Kohlenstoffentnahmen von großer Bedeutung. Er ist aber auch aus einem anderen Grund wichtig: Der Vorschlag schließt nicht aus, dass Zertifikate für CO2 Entnahmen zum Offsetting von Emissionen verwendet werden. Damit könnte die EU-Klimapolitik vom Kurs abkommen und in Fahrwasser mit Untiefen geraten.
Emissionsreduktion und CO2-Entnahme nicht gleichsetzen
Denn der Kommissionsvorschlag enthält keine expliziten Regeln zur Verwendung von Zertifikaten. Zertifikate könnten also für jeden denkbaren Zweck verwendet werden – auch für Offsetting von Emissionen. Die unbegrenzte Verwendung von Entnahme ist klimapolitisch problematisch. Hier nimmt der Vorschlag Kurs auf eine besonders tückische Untiefe.
Wichtig ist, klar festzustellen: Emissionsreduktionen und CO2-Entnahme sind inhärent unterschiedlich. Für Klimaschutz macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Kohlenstoff sicher in Kohle, Gas oder Öl im Boden gespeichert ist oder in Biomasse oder in Produkten vorübergehend geparkt wird. Im Prinzip können technische Senken das Problem von vorübergehender Speicherung lösen – sie versprechen dauerhafte Lagerung in geologischen Formationen.
Da aber für sie sowohl die erforderliche Infrastruktur als auch saubere Energie in der nötigen Menge fehlen, sind sie noch Zukunftsmusik. Außerdem: Mit der Höhe der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Klimakipppunkte erreicht werden und die Klimakrise sich selbst beschleunigt – eine Entwicklung, die nur durch Reduktionen verhindert, aber kaum durch Entnahmen repariert werden kann.
Definition im Widerspruch zum IPCC
Zwar erlaubt EU-Recht derzeit weder der EU noch den Mitgliedsstaaten noch Unternehmen, gesetzliche Reduktionsverpflichtungen durch CO2 Entnahme zu erfüllen – abgesehen von einer begrenzten Ausnahme in der EU-Klimaschutzverordnung und einer beschränkten Anrechenbarkeit von Entnahme auf das 2030 Klimaziel der EU. Aber dieses Grundprinzip der EU-Klimapolitik steht unter Druck. Es gibt Überlegungen, Entnahmen zu einer Währung zur Erfüllung von Reduktionspflichten zu machen. Konkret gibt es etwa Vorschläge, CO2-Entnahme in den EU-Emissionshandel einzubeziehen. Papierindustrie und andere Akteure haben sich auch in diese Richtung geäußert.
Der Zertifizierungsvorschlag der Kommission verleiht diesen Forderungen Rückenwind. Sollte er in der jetzigen Form Gesetz werden, dann bekommen Entnahmezertifikate den offiziellen Stempel der EU und damit eine neue, eigene Autorität.
Darüber hinaus steuert der Vorschlag auf weitere Hindernisse zu. Der Kommissionsvorschlag definiert die Kohlenstoffentnahme in ungewöhnlicher Weise. Nach der Definition der Kommission sind Entnahmen nicht nur der Entzug von Kohlenstoff aus der Atmosphäre, sondern auch die Reduktion von Kohlenstofffreisetzungen aus biogenen Kohlenstoffspeichern. CO2-Entnahme kann also Entnahme und Emissionsreduktion sein. Diese Definition steht nicht nur im Widerspruch zu der gängigen Definition des IPCC, sondern erhöht auch die Anzahl der Entnahmezertifikate und verkompliziert ein ohnehin komplexes System.
Die Dauerhaftigkeit der Kohlenstoffspeicherung ist eine weitere zentrale Frage der Kohlenstoffentnahme. Aber auch hier ist der Vorschlag angreifbar. Er definiert „permanente Kohlenstoffspeicherung“ als Speicherung für „mehrere Jahrhunderte“. Da erhebliche Teile des emittierten CO2 länger als „mehrere Jahrhunderte“ in der Atmosphäre verbleiben, sollte die Definition von Permanenz an dem Zeitraum des tatsächlichen Verbleibs ausgerichtet werden. Der Kommissionsvorschlag enthält zudem keine Vorschriften, die eine fortlaufende Erneuerung von Zertifikaten für die gesamte Zeit des Verbleibs des Kohlenstoffs in der Atmosphäre verlangen. Er schließt außerdem Offsetting durch Entnahme mit kurzer Speicherdauer wie Kohlenstoffspeicherung in Böden oder kohlenstoffbasierte Produkte nicht aus.
Auch bei einer anderen zentralen Frage – der Haftung für Leckage und andere Schäden – läuft der Vorschlag auf eine Untiefe zu. Der Vorschlag regelt nicht, inwieweit Betreiber von Anlagen, die Kohlenstoff in geologischen Formationen speichern, haften. Er enthält einen Verweis auf die Haftungsregelung der CCS-Richtlinie, aber dieser ist nur in einem Erwägungsgrund enthalten, hat also keine Rechtskraft. Anders als bei der Speicherung von Kohlenstoff in Biomasse und Produkten sieht der Vorschlag für Aktivitäten, die Kohlenstoff in geologischen Formationen speichern, zudem keine sogenannte Monitoring-Periode vor. Da Betreiber nach dem Kommissionsvorschlag nur während dieser Periode haften, bleibt die Haftungsfrage im Unklaren.
Die Kommission sollte nicht allein entscheiden
In der Diskussion muss zudem eines klar sein: Sollten die Haftungsregeln der CCS-Richtlinie anwendbar werden, würde die Verantwortung für Leckagen und andere Schäden nach der Schließung der Speicherstätte auf den Staat übergehen. Angesichts der großen Mengen an Kohlenstoff, die bis 2050 und darüber hinaus in geologischen Formationen gespeichert werden sollen, könnte diese Verantwortungsübertragung künftige Generationen erheblich belasten.
Um all diese Untiefe sicher zu umschiffen, sollte die EU den ersten Schritt vor dem zweiten machen. Sie muss demnach zuerst regeln, in welcher Menge und in welcher Form CO2-Entnahme zur Klimapolitik beitragen soll. Erst dann können die technischen Details der Zertifizierung von Entnahme entsprechendgeklärt werden. Um die Integrität der Klimapolitik zu sichern, sollte die Zertifizierung von Entnahme unter dem Vorzeichen separater und quantifizierter Entnahmeziele geregelt werden. Zudem sollte die Verordnung selbst CO2-Entnahme und Permanenz definieren. Außerdem wäre es vernünftig, wenn die Verordnung vollständige Regeln zu Haftung enthält.
Es geht also um grundsätzliche, entscheidende Weichenstellungen. Anders als von der Kommission vorgeschlagen, sollten diese wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber entschieden und nicht an die Kommission delegiert werden.
Nils Meyer-Ohlendorf ist Head des International and European Governance Program des Ecologic Instituts. Anne Siemons und Hannes Böttcher sind Senior Researcher des Öko-Instituts Berlin.