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Energie & Klima

Standpunkte Die 115-GW-Wind-Onshore-Challenge: Orientierungslauf statt Marathon!

Tibor Fischer, Leiter Arbeitsgebiet Erneuerbare Energien, Deutsche Energie-Agentur
Tibor Fischer, Leiter Arbeitsgebiet Erneuerbare Energien, Deutsche Energie-Agentur Foto: Dena

Das Wind-an-Land-Gesetz wird im Sprintverfahren in das Osterpaket vorgezogen. Die Bundesregierung wird wieder zum Schrittmacher der Energiewende. Gleichzeitig lässt das hohe Tempo wenig Raum für den Rückgriff auf neue Pfade und Instrumente, meint Tibor Fischer von der Dena in seinem Standpunkt.

von Tibor Fischer

veröffentlicht am 04.07.2022

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Die Bundesregierung nimmt den gewaltigen Ausbaubedarf von Onshore-Wind und den Ausbaukorridor von 115 Gigawatt bis 2030 ernst. Das zeigt nach Eröffnungsbilanz und derzeit verhandelter EEG-Novelle der Vorschlag für das Wind-an-Land-Gesetz. Ein richtiges und wichtiges Signal an die Branche. Das Ziel ist ambitioniert und klar gewählt. Die neue Regierung versucht, während des Laufs mit schnellen Änderungen den Ausbau auf eine neue Basis zu stellen. Es geht schließlich um einen Marathon.

Mit Blick auf die Stopp-Uhr und die zurückgelegte Zubau-Distanz wird klar: In den ersten rund 20 Jahren hätte mehr erreicht werden können. Es wurde erst rund ein Drittel der Strecke beziehungsweise des avisierten Ausbaus zurückgelegt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine macht den Weg zum Ziel nun zusätzlich noch holpriger. Wir müssen trotzdem an Geschwindigkeit zulegen, um die verbleibende Strecke in den verbleibenden acht Jahren trotz der verbleibenden Distanz im nötigen Schnellsprint zu schaffen! Aber es gilt auch: Nur mit Geschwindigkeit auf alten Strecken und Pfaden wird das Ziel nicht zu erreichen sein.

Erst Orientierung und die Betrachtung möglicher Weggabelungen können helfen, das Ziel schneller zu erreichen. Ein geweiteter Blick ist notwendig, der die aktuelle Marktsituation breit erfasst und Ableitungen für neue Wege trifft.

Gleichzeitig gibt es sie: Ansatzpunkte, die in der aktuellen Debatte, um das Osterpaket zu kurz kommen. Mit Blick auf die aktuelle, ebenfalls im Parlament verhandelten EEG-Novelle und dem Fehlen zentraler beschleunigender Elemente wie der Stärkung der sonstigen Direktvermarktung über Green PPAs droht die Gefahr, dass diese Chance für den komplementären, nachfragegetrieben Ausbau der Erneuerbaren nicht ausreichend genutzt wird. Zu stark verengt der Handlungsdruck auch hier den Blick auf die monetäre Förderung als bekanntes und zentrales Instrument, ohne die Sichtweise von Erzeugern und Stromnachfragern ausreichend zu reflektieren. Dass es so nicht sein müsste, zeigt der Rahmen für den Ausbau von EE bei vielen europäischen Nachbarn.

Gesucht: Eine neue Basis für den Ausbau von Wind-Onshore

Mit Blick auf das Wind-an-Land-Gesetz geht es um nicht weniger als den Ausbau in Deutschland genehmigungsrechtlich auf eine neue Basis zu stellen: Es vergehen durchschnittlich sieben bis acht Jahre, bis ein Windpark fertiggestellt und an das Netz angeschlossen ist, um dann Wirtschaft und Privathaushalte mit Strom zu versorgen. Dieser Zeitraum bringt die Diskrepanz zwischen Deutschland als einem ehemaligen „Early Mover“ der Energiewende und dem heutigen Status der Energiewende auf den Punkt. Deutschland hat sich in der zweiten Phase der Energiewende verfangen in einem bremsenden Knäuel von planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und einen komplexen wirtschaftlichen Rahmen. Wie groß die Herausforderung ist wird deutlich, wenn man die Perspektive der EU teilt, Genehmigungsverfahren per Direktive auf zwei Jahre verkürzen zu wollen.

Um bis 2030 tatsächlich 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, muss die Zeit von der Genehmigung bis zur Realisierung deutlich runter. Ein verbindliches Ziel von zwei Prozent für die Flächenausweisung und die dringenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sind wichtige Schritte.

Im Lauf nicht den Blick auf den Markt verlieren

Wie wichtig der geweitete Blick ist, zeigen auch die Reaktionen der Branche auf die Formulierungshilfe zum Wind-an-Land-Gesetz: Es ist zentral, dass sich im Bundesnaturschutzgesetz klare und eindeutige Formulierungen finden müssen, um auf der Umsetzungsebene Mehrdeutigkeiten und damit einhergehenden Rechtsstreite zu verhindern und tatsächlich zu einer Beschleunigung zu kommen. Der Blick auf Details ist auch hier zentral, um den richtigen Weg einzuschlagen.

Diese Ansatzpunkte finden in dem aktuellen Regierungshandeln, das von großem Handlungsdruck gekennzeichnet ist, leider noch zu wenig Beachtung. Schnelligkeit verengt den Blick auf das Ziel und blendet alternative und ergänzende Lösungsstrategien aus. Denn es sind auch oft die bisher kaum diskutierten Aspekte, dem Zubau einen gehörigen Schub geben könnten. Dass dies so ist, zeigt auch unser Impulspapier, das wir gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Windbranche erarbeitet haben.

Dabei lassen sich die insgesamt zwölf Maßnahmen in vier Bereichen zuordnen: Optimierung von Genehmigungs- und Umsetzungsprozessen (1), Anpassung von Ausschreibungssystem und Stromvermarktung (2), Schaffung resilienter Wertschöpfungsketten (3) und Ertragsoptimierung (4) bestehender Anlagen. Dabei blicken wir bewusst auf Ansatzpunkte, die sich mit einem eher geringen administrativen Aufwand umsetzen – und die Windenergienutzung vergleichsweise schnell befördern können.

So würde beispielsweise die Einführung einer typenvarianten statt typenscharfen Genehmigung zu einer administrativen Beschleunigung führen. Denn in der derzeitigen Marktlage ist es nicht absehbar, ob in der Realisierungsphase wirklich exakt der beantragte Anlagentyp vom Hersteller geliefert werden kann. Falls nicht, muss die Erstgenehmigung abgeändert werden. Dies führt zu Verzögerungen und bindet Personal, sowohl in den Unternehmen als auch in den zuständigen Behörden. Würden Anlagenklassen geschaffen werden, die unterschiedliche Typen zusammenfassen, können mit eingesparter Zeit und Ressourcen weitere Windparks realisiert werden.

Personalzuwachs, Rohstoff-Indexierung und Potenzialflächen

Ein weiteres Beispiel:  Um das Tempo der Genehmigungen anzuziehen, muss ein schneller Personalzuwachs in Behörden sichergestellt werden. Dazu bietet sich das verwaltungsrechtliche Instrument der Beleihung an. Bereits zu Beginn der Realisierungsphase stoßen Projektierer auf zeitliche Begrenzungen, wenn es darum geht, neue Windstandorte vorzubereiten. Unser Vorschlag: Mehr Flexibilität bei der Baufeldfreimachung in Waldlagen und eine Abschaffung des starren Verbots entsprechender Aktivitäten zwischen März und September könnten hier schnell helfen.

Auch die stärkere Berücksichtigung von bis dato wirtschaftlich nicht erschließbaren EE-Potenzialflächen wie beispielsweise Gebieten mit Altlasten oder Lagen mit hohen Kosten für die Netzanbindung könnten über einen gesonderten Vergütungszuschlag als Anreiz für die Erschließung nutzbar gemacht werden.

Steigende Rohstoffpreise schließlich müssen stärker berücksichtigt werden. Und mit ihnen die Herausforderung, Lieferketten für die Energiewende stabil zu halten. Hier könnten eine Indexierung von zentralen Rohstoffen und Komponenten dabei helfen, auf das nötige Tempo der Realisierung zu kommen.

Mit unseren Vorschlägen ließen sich mehrere Monate in der Errichtungsphase von Windenergieanlagen sparen und bestehende Anlagen deutlich optimieren. Wir möchten der Bundesregierung mit ihnen Orientierung geben und zusätzlichen Rückenwind für das Wind-an-Land-Gesetz. Denn bei der vergleichsweisen kurzen Zeit, die wir haben, erscheint ein zügiger Orientierungslauf mit suchendem, geweitetem Blick erfolgsversprechender als ein fest getaktetes Vorgehen auf einem holprigen Untergrund!

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