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Energie & Klima

Standpunkte Doppelchance Klimageld

Thomas Engelke, Teamleiter beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
Thomas Engelke, Teamleiter beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Foto: VZBV

Versprochen – gebrochen: Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die Zögerlichkeit bei der Einführung des Klimageldes für fahrlässig. Gerade jetzt in der Krise sei es dringend notwendig, einen Auszahlungsmechanismus an die Bürger schnell zu etablieren, schreibt er in seinem Standpunkt. Die Akzeptanz der CO2-Bepreisung sei bei direkter Ausschüttung hoch.

von Thomas Engelke

veröffentlicht am 28.10.2022

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Mit dem Klimageld sollen die Einnahmen der 2021 – richtigerweise – eingeführten CO2-Bepreisung auf fossile Heiz- und Kraftstoffe an die Bürger:innen zurückfließen. Das ist fair und hätte eine Lenkungswirkung. Wer wenig CO2 ausstößt, würde mehr Geld zurückbekommen, als er über die Abgabe einzahlt. Wer viel mit einem schweren Verbrenner-Auto fährt, seine Sauna oder Schwimmbad mit Öl oder Gas beheizt, zahlt drauf. 

Die erfolgte Abschaffung der EEG-Umlage als Ausgleich für die CO2-Bepreisung ist dagegen die schlechtere Alternative zum Klimageld. Erstens wäre die Entlastung insgesamt geringer. Zweitens profitiert die Industrie hiervon stärker als die privaten Haushalte. Und auch die beschlossene Verschiebung der Erhöhung der CO2-Bepreisung um jeweils ein Jahr ist kein Ersatz für das Klimageld.

Die Unterstützung der Bevölkerung hätte die Politik für das Klimageld ebenfalls. Wenn die Einnahmen aus der CO2-Abgabe vollständig an die privaten Haushalte zurückfließen, befürworten laut repräsentativer Kantar-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands 59 Prozent sogar eine höhere CO2-Bepreisung. Sollte das Geld dagegen in den Staatshaushalt fließen, lehnt eine deutliche Mehrheit von 71 Prozent eine höhere CO2-Bepreisung ab. Eine von infratest dimap im August 2022 durchgeführte repräsentative Befragung zeigt, dass rund drei Viertel der Befragten einem Klimageld als Pro-Kopf-Erstattung für alle Bürger:innen zustimmen.

Auszahlungsvorschläge liegen auf dem Tisch

Warum gibt es das Klimageld in Deutschland noch nicht? Zum einen gibt es in Deutschland immer noch keine direkte Auszahlungsmöglichkeit des Staates an seine Bürger:innen. Die Regierung kann den Menschen kein Geld direkt aufs Konto überweisen. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch: In einem Gutachten von Umweltverbänden und Kirchen vom Februar 2022 wird der Aufbau eines zentralen Klimaregisters über die Steuer-Identifikationsnummer und über Jahressteuerbescheide vorgeschlagen. Damit könnten über 75 Millionen Menschen erreicht werden.

Die Auszahlungen könnten über den Rentendienst der Deutschen Post, die Jobcenter und die Finanzbehörden erfolgen. Das Berliner Mercator Research Institut on Global Commons and Climate Change (MCC) legt im Juni 2022 nach: Das Bundeszentralamt für Steuern könnte ein Register mit Steuer-Identifikations- und Kontonummern aufbauen. Die Auszahlung könnte über die Familienkasse oder die Rentenkasse erfolgen.

Zum zweiten verwendet die Bundesregierung das von den privaten Haushalten für die CO2-Bepreisung eingezahlte Geld für andere Ausgaben, statt es ihren Bürger:innen vollständig zurückzugeben. Zugegeben, dieses Geld fließt zwar zu wesentlichen Teilen in Klimaschutzmaßnahmen, gleichwohl wird dadurch der Staatshaushalt an anderer Stelle entlastet. Der Staat kann indirekt also doch andere Aufgaben aus der CO2-Bepreisung finanzieren.

Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass andere Länder schon viel weiter sind. In den USA zahlt die Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) seit 2020 bereits dreimal sogenannte „Stimulus Checks“ an die Steuerzahler, differenziert nach Höhe des Einkommens. Am 13.Oktober 2022 hakt die Behörde sogar bei neun Millionen Bürger:innen nach, die das Geld bis dahin nicht beantragt hatten aber wohl antragsberechtigt sind. In Österreich zahlt die Regierung ihren Bürger:innen bereits ein Klimageld in Höhe von 250 Euro aus. Hinzu kommt aktuell noch ein einmaliger Anti-Teuerungsbonus in Höhe von ebenfalls 250 Euro.

Es liegt auf der Hand, dass der Staat die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gerne nimmt und ungerne zurückgibt. Die Bundesregierung hat die Einführung des Klimageldes immer wieder verschoben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel lediglich darauf geeinigt, dass das Klimageld als „sozialer Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ entwickelt werden soll.

Konkreter hat es der Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 formuliert: Die Bundesregierung werde „möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln“ … „um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.“

Im August schließlich stellte das Bundesfinanzministerium einen Weg im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 vor: Paragraf 139b der Abgabenverordnung soll so geändert werden, dass Kontoverbindungen – die internationale Kontonummer IBAN und gegebenenfalls der Business Identifier Code BIC – von Bürger:innen in einem Register erfasst und für Direktzahlungen genutzt werden. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, das im Koalitionsvertrag aufgeführte Klimageld als sozialen Ausgleich für den „künftigen“ Anstieg des CO2-Preises über die am 1. Juli 2022 erfolgte Abschaffung der EEG-Umlage hinaus umzusetzen. Passiert ist seitdem fast nichts.

Das Klimageld erhält in der Krise eine neue Dynamik

In der Diskussion um das Klimageld kam in den letzten Wochen vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreiskrise eine ganz neue Dimension hinzu. Der oben beschriebene Auszahlungsmechanismus kann nämlich nicht nur für das Klimageld, sondern auch für andere Direktzahlungen verwendet werden, insbesondere als Ausgleich für die hohen Energiepreise. Das hätte auch den Vorteil, dass besonders diejenigen entlastet werden könnten, die keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen wie Wohngeld oder Hartz IV haben und die auch durch die kalte Progression bei der Einkommensteuer unzureichend entlastet werden.

Seit Anfang Oktober kommt Bewegung in die Diskussion. Gaspreiskommission, Monopolkommission und verschiedene Ausschüsse des Bundesrates haben sich für einen direkten Auszahlungsmechanismus ausgesprochen, über den auch das Klimageld ausgezahlt werden könnte. Der Bundesrat plant eine Position für den 28. Oktober.

Allein der Finanzminister drückt auf die Bremse. Obwohl die Bundesregierung im März noch eine Umsetzung in diesem Jahr versprach, hält Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Direktzahlungen erst in 18 Monaten für umsetzbar.

Die Bundesregierung hat jetzt mit der schnellen Einführung eines direkten Auszahlungswegs an die privaten Haushalte die Chance, gleich zwei Probleme auf einmal zu lösen: Zum einen die versprochene Einführung und Finanzierung des Klimageldes und zum anderen die Möglichkeit, Bürger:innen zielgerichtet in der Energiepreiskrise zu unterstützen.

Die Regierung sollte diese Doppelchance jetzt nutzen.

Dr. Thomas Engelke ist Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin.

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