Die im Konjunkturpaket jüngst beschlossene EEG-Umlagesenkung von derzeit 67,56 auf 65 Euro pro Megawattstunde (MWh) ist im Kern ein Etikettenschwindel. Warum dieses harte Urteil? Nun, Konjunkturprogramme zielen in Krisenzeiten mit befristeten Maßnahmen darauf ab, die Nachfrage anzuregen und damit zur Belebung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt beizutragen. Wird dieser Maßstab angelegt, ist die Deckelung der EEG-Umlage gar keine Konjunkturmaßnahme – obwohl sie im Eckpunktepapier zum 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket mit einem geschätzten Finanzbedarf von 11 Milliarden Euro als drittgrößte Einzelmaßnahme aufgeführt wird.
Denn gegenüber der aktuellen EEG-Umlage bedeutet die Deckelung eine Senkung um lediglich 3,8 Prozent. Da die EEG-Umlage 2020 durchschnittlich 36,4 Prozent der Stromkosten eines Unternehmens ausmacht, reduzieren sich diese insgesamt nur um 1,4 Prozent; bei privaten Haushalten sogar nur um 0,8 Prozent. Dass dieser Effekt zu gering ist, um die Konjunktur zu beleben, beweist ein Blick in die jüngste Vergangenheit: Als die EEG-Umlage von 2018 auf 2019 in einem vergleichbaren Ausmaß von 67,90 auf 64,05 Euro pro MWh abnahm, ging dies im allgemeinen Grundrauschen unter. Die für 2022 in Aussicht gestellte EEG-Umlage von 60 Euro pro MWh kommt für die Konjunktur im Zweifel ohnehin viel zu spät.
Warum es so viel kostet, den Status Quo zu erhalten
Warum aber kostet die minimale Senkung der EEG-Umlage immense elf Milliarden Euro? Die Antwort darauf hat die Bundeskanzlerin bei der Vorstellung des Konjunkturpakets indirekt selbst gegeben: Die Bundesregierung verhindert mit der Deckelung eine Explosion der EEG-Umlage im kommenden Jahr. Hintergrund ist der Umlagen-Mechanismus, wonach die coronabedingt niedrigen Großhandelspreise und geringen Stromverbräuche die EEG-Umlage in die Höhe treiben, damit Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen trotzdem auf ihre garantierte Vergütung kommen.
Enplify hatte im April als erste Institution auf eine Steigerung der EEG-Umlage im nächsten Jahr auf über 80 Euro pro MWh hingewiesen. Ohne die Quersubventionierung aus dem 2021 startenden nationalen Emissionshandel würde es sogar zu einer Steigerung der EEG-Umlage um mehr als 40 Prozent auf über 90 Euro kommen. Die Entwicklung der EEG-Umlage drohte für die Stromverbraucher zu einem Desaster zu werden, erst recht in der Coronakrise.
Problem der überteuerten Energiewende wird nur kaschiert
Mit der Fixierung auf 65 Euro pro MWh verhindert die Bundesregierung demnach das Allerschlimmste: eine zusätzlich konjunkturschädigende Wirkung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber kein Grund, sich feiern zu lassen. Die Regierung löscht mit geliehenen Milliarden einen Brand, den der Staat durch den Umlagen-Mechanismus selbst gelegt hat – und der Brandstifter möchte für den Feuerwehr-Einsatz auf Kosten der Steuerzahler auch noch Applaus erhalten.
Das Problem der überteuerten Energiewende wird mit dieser Aktion nur kaschiert, nicht gelöst. Für eine Reform des planwirtschaftlichen Instruments der EEG-Umlage hatten die seit knapp 15 Jahren amtierenden Merkel-Regierungen mehr als genug Zeit – passiert ist wenig. Die Vermeidung einer Kostensteigerung führt dazu, dass bei Verbrauchern und Unternehmen bei der EEG-Umlage praktisch alles beim Alten bleibt. Eine solche Maßnahme, die lediglich den Status Quo erhält, kann jedoch nicht ernsthaft als Konjunkturmaßnahme verkauft werden.
2021 steigen die Energiekosten
Erst recht nicht, wenn man nicht nur isoliert auf die EEG-Umlage schaut. Das Konjunkturpaket schwebt schließlich nicht in einem luftleeren Raum, sondern muss im Kontext zu den sonstigen gesetzgeberischen Aktivitäten und allgemeinen Kostenentwicklungen gesehen werden. Die Energiekosten werden trotz des Konjunkturpakets im nächsten Jahr weiter steigen, wozu der Gesetzgeber entscheidend beiträgt.
Durch die Einführung des nationalen Emissionshandels im Zuge des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden insbesondere die Erdgaskosten 2021 deutlich anziehen. Die von den Inverkehrbringern der Brennstoffe an die Verbraucher weitergereichten Kosten für den nationalen Emissionshandel sollen rund 6,5 Milliarden Euro betragen und vom Staat auf das EEG-Konto eingezahlt werden. Diese Einnahmen entsprechen umgerechnet einer Senkung der EEG-Umlage um 17,50 Euro pro MWh, die jedoch von den Coronaeffekten überkompensiert werden. Bei den Verbrauchern kommt nur die Mehrbelastung bei den Erdgaskosten an, aber keine Kompensation über die EEG-Umlage. Unter dem Strich stehen bestenfalls konstante staatliche Stromkostenbestandteile und stark steigende staatliche Erdgaskostenbestandteile – ein fatales Signal. Da Unternehmen Strom und Erdgas oft weit im Voraus beschaffen, ist nur mit einer unwesentlichen Entlastung über gegenwärtig niedrigere Großhandelspreise zu rechnen.
Wie die Regierung jetzt nachbessern muss
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dringend gefordert, noch in diesem Jahr den nachweislich nicht funktionierenden EEG-Umlagen-Mechanismus krisenfest zu reformieren, um künftige Kostenexplosionen zu verhindern. Außerdem muss das Konjunkturpaket bei der EEG-Umlage nachgeschärft werden. Die Bundesregierung sollte weitere Mittel bereitstellen, um die EEG-Umlage mindestens auf 50 Euro pro MWh zu senken und damit die Mehrbelastungen aus dem 2021 startenden nationalen Emissionshandel vollständig zu kompensieren.
Idealerweise geht die Bundesregierung noch einen
Schritt weiter und senkt die EEG-Umlage auf 25 bis 30 Euro pro MWh – nur das wäre eine echte
Konjunkturmaßnahme. Zeitgleich muss sichergestellt werden, dass die staatlich
finanzierten Umlagesenkungen bei der Berechnung der Stromkostenintensität im Rahmen der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nicht zu berücksichtigen
sind. Ansonsten droht stromkostenintensiven Unternehmen der Verlust der
überlebenswichtigen Umlageprivilegierung.