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Sustainable Finance

Standpunkte Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dr. Kati Beiersdorf ist Technical Director beim DRSC und Stephanie Kopp (Foto) ist Referentin für Nachhaltige Wirtschaft & Finanzen beim RNE
Dr. Kati Beiersdorf ist Technical Director beim DRSC und Stephanie Kopp (Foto) ist Referentin für Nachhaltige Wirtschaft & Finanzen beim RNE Foto: RNE

Bald wird auch der Mittelstand über seine Nachhaltigkeit berichten müssen. Die neuen Regeln dafür sollten dessen Bedürfnisse berücksichtigen, mahnen Dr. Kati Beiersdorf vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee und Stephanie Kopp vom Rat für Nachhaltige Entwicklung. Sie fordern für KMU einen Nachhaltigkeitsstandard mit prägnanter Struktur, reduziertem Umfang und präzisen Anleitungen.

von Stephanie Kopp und Kati Beiersdorf

veröffentlicht am 05.01.2023

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Europa geht auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft den nächsten wegweisenden Schritt. Im November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von den EU-Institutionen angenommen. Die CSRD läutet eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Von der dadurch ausgeweiteten Berichtspflicht werden auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mittelbar und unmittelbar betroffen sein.

Die CSRD weitet nicht nur die Vorschriften und den Anwenderkreis deutlich aus, sondern steigert auch die bestehenden Anforderungen an Inhalt, Format und Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsinformationen. Anstelle der bisher 500 zu einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichteten Unternehmen werden zukünftig etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland einen Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit der CSRD veröffentlichen müssen. Inhaltlich konkretisiert wird die CSRD durch europäische Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) erarbeitet werden. Im November wurde ein erster Satz an ESRS an die EU-Kommission übermittelt. Diese ESRS werden voraussichtlich im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte durch die EU-Kommission verabschiedet. Die zukünftig berichtspflichtigen Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen und entsprechend robuste Datenerfassungs- und Berichtsstrukturen aufbauen.

Einheitliche Standards nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die Nachhaltigkeitsberichte sollen ausdrücklich die Informationsbedürfnisse einer Vielzahl von Stakeholdergruppen berücksichtigen. Aufgrund der sogenannten doppelten Wesentlichkeit werden neben finanziellen Risiken und Chancen, die sich aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten für Unternehmen ergeben können, auch die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt, die sozialen Bedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte sowie Wechselwirkungen mit der Unternehmensorganisation, -steuerung und -überwachung (Governance) dargestellt.

Für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sind quantitative Kennzahlen und übergreifende qualitative Angaben darzulegen. Dabei umfassen die Berichtspflichten die gesamte Wertschöpfungskette. Im Nachhaltigkeitsbericht ist damit beispielsweise auch über wesentliche Emissionen oder Menschenrechtsverletzungen bei zuliefernden Unternehmen zu berichten.

Berichtspflicht greift stufenweise

Die Berichtspflichten werden gestaffelt eingeführt. Die schon bisher über Nachhaltigkeitsaspekte berichtenden rund 500 Unternehmen haben erstmals für das Geschäftsjahr 2024 nach den deutlich umfassenderen Anforderungen zu berichten. Die großen, haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften folgen im Jahr darauf. Für börsennotierte KMU gelten die Berichtspflichten grundsätzlich für Geschäftsjahre ab 2026. Aufgrund einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Angaben spätestens ab 2028 erforderlich.

Steigende Berichtsanforderungen auch für kleine und mittelgroße Unternehmen

Auch über die etwa 15.000 Unternehmen hinaus kann die Befassung mit den Anforderungen der CSRD und den ESRS relevant werden. Berichtspflichtige Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen werden relevante Nachhaltigkeitsinformationen auch von kleinen und mittelgroßen Unternehmen benötigen, um eigenen Berichtsanforderungen zum Beispiel im Hinblick auf die Wertschöpfungs- und Lieferkette oder aus anderen Richtlinien und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. So müssen gemäß der auf Finanzunternehmen zugeschnittenen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) unter anderem Informationen zu Finanzprodukten veröffentlicht werden, weswegen umfangreiche Nachhaltigkeitsangaben abgefragt werden müssen.

Ein europäischer Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die gemäß CSRD berichtspflichtigen, kapitalmarktorientierten KMU ist für 2024 geplant (sogenannte SME ESRS). Dieser Standard und darüber hinaus von Efrag geplante Leitlinien können von anderen KMU freiwillig angewendet werden und sollen die KMU bei der Bewältigung der Anforderungen an deren Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) möchten eindringlich darauf aufmerksam machen, dass in diesem europäischen Standardsetzungsprozess der Efrag die Gegebenheiten von KMU berücksichtigt werden müssen. Insbesondere ist den begrenzten Ressourcen der KMU Rechnung zu tragen durch klar strukturierte, vereinfachte und auch im Umfang deutlich reduzierte Anforderungen sowie präzise Anleitungen zur Erstellung der Informationen. Der ESRS für KMU sollte sich an den Anforderungen orientieren, die die KMU ohnehin erfüllen müssen, zum Beispiel aufgrund regulatorischer Vorschriften im Finanzmarkt oder aufgrund der Informationsbedürfnisse anderer Unternehmen in der Wertschöpfungskette.

Spezifische Berichtsanforderungen für KMU – Erfahrungen aus dem DNK

Bei der konkreten Ausgestaltung des KMU-Standards können die Erfahrungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) hilfreich sein. Der DNK wurde 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung in einem Multi-Stakeholderprozess erarbeitet und wird seitdem von KMU und sogar Kleinstunternehmen wie Handwerksbetrieben als Berichtsstandard genutzt. Dies würde reale Gegebenheiten von KMU wie begrenzte Ressourcen und weniger formalisierte Governance-Strukturen berücksichtigen.

Für kleine und mittelgroße Unternehmen wird es besonderer Anstrengungen bedürfen, den Anforderungen der ESRS nachzukommen. Daher sollten aus Sicht von RNE und DRSC nationale Unterstützungsangebote gestärkt werden, um die Akzeptanz und Durchführbarkeit der CSRD und ESRS sicherzustellen und ihre transformative Wirkung zu entfalten.

RNE und DRSC stärken die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Vor diesem Hintergrund initiierten RNE und DRSC ausgehend von ihrer Kooperationsvereinbarung „Gemeinsam die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland stärken“ unter anderem eine gemeinsam organisierte KMU-Pilotgruppe, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU umfassend und zukunftsweisend zu diskutieren. Die Erkenntnisse der Pilotgruppe und die Erfahrungen mit dem DNK sollen zunächst in den Standardsetzungsprozess der Efrag im Hinblick auf die Berichterstattung von KMU eingebracht werden, wo das DRSC deutsche Interessen vertritt. Die nachfolgende Diskussion über die Bedürfnisse deutscher KMU und deren berichtspflichtige Counterparts in der Lieferkette, oder aber der Kreditgeber der KMU, könnte einen Beitrag zu einer Weiterwicklung des DNK leisten.

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