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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Etablierung Telemedizinischer Versorgungszentren

Christian Möhlen ist Head of Legal and Public Affairs von Kry Deutschland.
Christian Möhlen ist Head of Legal and Public Affairs von Kry Deutschland. Foto: Kry

Der Blick in benachbarte Länder zeigt, welcher positive Beitrag von einer regelhaften Nutzung der Telemedizin ausgehen kann. Mit der Etablierung eines Telemedizinischen Versorgungszentrums (TMVZ) könnte Deutschland in diesem Bereich entscheidend zur Spitze zukunftsorientierter Versorgung aufschließen, um weiterhin ein im weltweiten Vergleich leistungsstarkes und qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem zu garantieren, schreibt Christian Möhlen von Kry.

von Christian Möhlen

veröffentlicht am 09.02.2022

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In Deutschland wird ärztliche Behandlungszeit knapp. Seit Jahren zeichnen sich Engpässe in der medizinischen Versorgung ab. Vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen ist eine bedarfsgerechte Versorgung immer weniger möglich. Laut einer Studie der Robert-Bosch-Stiftung werden im Jahr 2035 in Deutschland etwa 11.000 Hausärztinnen und -ärzte fehlen. Knapp die Hälfte der Landkreise könnte von medizinischer Unterversorgung bedroht sein.

Eine patienten- und ressourcenorientierte Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine zentrale Antwort auf diese Herausforderung. Der persönliche Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen wird weiterhin der Goldstandard bleiben. Doch die Telemedizin kann eine wichtige Ergänzung darstellen und zu einer spürbaren Entlastung beitragen. Denn sie ermöglicht Patient:innen überall und jederzeit Zugang zu ärztlicher Versorgung, auch in abgelegenen Gebieten oder bei eingeschränkter Mobilität. 

Telemedizinische Angebote haben während der Corona-Krise maßgeblich dazu beigetragen, Engpässe in der Gesundheitsinfrastruktur abzufedern. Für viele Indikationen konnten ärztliche Beratungen, Diagnosestellungen, Behandlungen sowie Nachsorge erfolgreich per Videosprechstunde erbracht werden. Das Beispiel des „Sächsischen Fernbehandlungsmodells“ – getragen von einem breiten Bündnis der Selbstverwaltung (Vertragspartner: KV Sachsen, AOK PLUS, IKK classic, DAK-Gesundheit, KNAPPSCHAFT) – belegt eindrücklich, wie viele Erkrankungen zunächst telemedizinisch behandelt werden können. 

Das Potenzial der Telemedizin wird aber hierzulande weiterhin nicht annähernd ausgeschöpft. Obwohl die Vorteile auf der Hand liegen, ist die telemedizinische Behandlung nicht die Regel. Das liegt nicht an den Patient:innen. Diese haben während der Pandemie die digitalen Möglichkeiten dankend angenommen – egal ob zur Krankschreibung, Erstdiagnose eines einfachen Infektes oder zur Vereinbarung eines Impftermins. 

Das TMVZ als „Triagefunktion“

Die Gesetzgebenden sollten telemedizinische Angebote weiter fördern. Einen vielversprechenden Ansatz dafür bietet das sogenannte Telemedizinische Versorgungszentrum (TMVZ). Mit einem TMVZ könnte ein neuer Leistungserbringer etabliert werden, der – analog zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – eine ärztlich geleitete Einrichtung bildet. Das TMVZ soll ausschließlich telemedizinische Versorgung anbieten und es dürften nur Ärzt:innen solcher Fachgebiete angestellt werden, die fachspezifisch telemedizinisch versorgen können. Das Ziel ist es, die Vorteile der Videosprechstunde einer größeren Anzahl an Patient:innen anbieten zu können. 

Das TMVZ kann als zentraler Baustein eine bessere Verzahnung und engere Zusammenarbeit über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen. Gleichzeitig erschließt es Patienten moderne Behandlungen, in dem digitale und physische Versorgung nicht als ein „Entweder-Oder“ gedacht werden, sondern sich gegenseitig ergänzend angewendet werden. Das TMVZ könnte dabei auch eine „Triagefunktion“ erfüllen, um Patient:innen zielgerichtet telemedizinisch zu behandeln und – wo nötig – niederschwellig zu einer ambulanten bzw. stationären Behandlung weiterzuleiten. Das TMVZ entlastet somit die Ärzteschaft vor Ort, die weiterhin für physische (nicht telemedizinisch erbringbare) Leistungen essenziell bleiben wird. Dass solch ein System funktioniert, zeigt etwa das „Telmed-Wahlmodell“ in der Schweiz. Dabei handelt es sich um einen Wahltarif in der Krankenkasse, bei dem Versicherte grundsätzlich zuerst eine Telefon- oder Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Dieses Modell reduziert die Kosten, so dass Versicherte im Durchschnitt mehr als zehn Prozent ihrer Beiträge sparen. 

Durch das TMVZ könnte die Leistungserbringung durch die Ärzt:innen örtlich flexibel stattfinden. Denkbar wären „Videosprechstunden-Büros“ oder Homeoffice-Arbeitsplätze. Das würde dafür sorgen, dass auch Patient:innen in unterversorgten Gebieten gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten, wie es in urbanen Regionen bereits der Fall ist. Das stärkt die Wahlfreiheit der Patient:innen und entschärft die bereits heute existierende Versorgungsungleichheit zwischen Stadt und Land. Gleichzeitig ermöglicht das TMVZ Ärzt:innen alternative Arbeits- und Lebensmodelle (Angestelltenverhältnis, Teilzeit, ggf. Homeoffice etc.).

„Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land. Wir wollen den Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik […]. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran.“ All das schreibt die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag unter dem Credo „Mehr Fortschritt wagen“. Sie steht vor einer großen Aufgabe: Die Modernisierung und Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Die Etablierung des TMVZ als Leistungserbringer – rechtlich unkompliziert und damit zügig in die bestehende Systematik des deutschen Gesundheitssystems integrierbar – könnte dabei ein zukunftsweisender Baustein sein.

Dr. Christian Möhlen ist Head of Legal and Public Affairs von Kry Deutschland. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung unterstützt die Forderung nach einem TMVZ. Seine Ideen hat er gestern in einem Positionspapier veröffentlicht.

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