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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Gesundheitsdaten sind Medizin von morgen

Laura Wamprecht und Lisa Murche von Flying Health
Laura Wamprecht und Lisa Murche von Flying Health Foto: Markus Braumann/Max Niemann

Wenn der Staat Daten besitzt, hat er auch eine Verpflichtung sie im Sinne seiner Bürger und Bürgerinnen zu nutzen, meinen Laura Wamprecht und Lisa Murche von Flying Health. Und: Deutschland müsse sich den Herausforderungen im Umgang mit Genomdaten stärker stellen.

von Laura Wamprecht und Lisa Murche

veröffentlicht am 07.01.2022

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Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und auch das Gesundheitsministerium begrüßt mit Karl Lauterbach einen studierten Mediziner und Gesundheitsökonom als Nachfolger von Jens Spahn als neuen Minister. Noch in keiner Legislaturperiode seit Gründung der Bundesrepublik lasteten so viele Hoffnungen, aber auch Herausforderungen auf den Schultern des deutschen Gesundheitsministeriums. Bereits in seiner Amtsantrittsrede verkündete Lauterbach deshalb, gänzlich neue Geschütze zur Bekämpfung der Pandemie auffahren zu wollen und die deutsche Gesundheitspolitik in den kommenden vier Jahren neu aufzugleisen.

Der Digitalisierung im Gesundheitswesen schenkte der Minister vergleichsweise wenig Beachtung – der Koalitionsvertrag enthält immerhin drei kondensierte Abschnitte, die weniger einer Revolution, sondern einer Evolution dessen, was sein Vorgänger angestoßen hat, gleichen. Sucht man in dem Gesundheitskapitel nach dem Begriff „Daten“ wird man in gerade mal einem Satz fündig, der es jedoch in sich hat. Die dort genannten Gesetzgebungsinitiativen des Registergesetzes und eines Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind dabei wichtige Meilensteine, die der neue Gesundheitsminister nun vor der Brust hat. Die Debatten zwischen Gesundheitsminister und Datenschutzbeauftragten in der vergangenen Legislatur zeigten bereits eindrucksvoll: Hier wird viel gerungen. Eine Einigung in puncto Datenschutz vs. Usability erscheint notwendiger denn je, um weiteren Fortschritt zu erzielen und Gesundheitsdaten für gute Medizin zugänglich zu machen. Neben diesen beiden großen gesetzgeberischen Vorhaben ergeben sich jedoch weitere Handlungsfelder, die für einen modernen Umgang mit Gesundheitsdaten stehen.

Forschungsdatenzentrum – Wissen verpflichtet

Bereits im Dezember 2019 wurde das Forschungsdatenzentrum im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz zu einem neuen Leuchtturmprojekt im Feld der Gesundheitsdaten erklärt. Eine Art zentrale Sammelstelle für pseudonymisierte Patientendaten soll entstehen, die (Versorgungs-)Forschung und Innovationen im Gesundheitssystem befeuern und gleichzeitig höchste Datensicherheit garantieren kann. Doch wie diese Brücke zwischen den, bereits ab 1. Oktober 2022 eingesammelten Daten und einer besseren Medizin geschlagen werden soll, ist weiterhin fraglich. Hier scheiterte der Gesetzgeber in letzter Konsequenz an der eigenen Courage: Die Liste der Institutionen und Organisationen, die mit Hilfe der Daten Forschungsprojekte durchführen können, ist stark begrenzt und schließt vor allem die private Gesundheitswirtschaft aus. 

Ein herber Rückschlag nicht nur für die Industrie, sondern letztendlich vor allem für die Bürgerinnen und Bürger – findet doch ein Großteil der medizinischen Forschung durch pharmazeutische Unternehmen, die Medizintechnikbranche oder auch junge Medizin-Start-ups statt. Bestes Beispiel für eine solche, bahnbrechende Innovation aus der Privatwirtschaft ist die Entwicklung und Produktion der SARS-CoV-2-Impfstoffe. Der Staat braucht die Industrie an seiner Seite, wenn aus Daten wirklich gute Medizin entstehen soll. Und mit dem Forschungsdatenzentrum hat der Staat sich selbst deutlich mehr Verantwortung aufgeladen: Wissen verpflichtet – wenn der Staat Daten besitzt, hat er auch eine Verpflichtung sie im Sinne seiner Bürger und Bürgerinnen zu nutzen. Für Karl Lauterbach und sein Ministerium gilt es daher, in der kommenden Legislaturperiode ein leistungsfähiges und sicheres Forschungsdatenzentrum zu schaffen und der Verantwortung gerecht zu werden, aus Daten eine bessere Versorgung zu entwickeln. Dabei machen Länder wie Frankreich schon heute vor, wie eine Forschung mit Versorgungsdaten gewährleistet werden kann, ohne die eigene Gesundheitswirtschaft aufs Abstellgleis zu befördern.

Elektronische Patientenakte – Data empowered by patients

Noch weitaus älter als das Forschungsdatenzentrum, ist die Idee einer elektronischen Patientenakte (ePA), in der individuelle Gesundheitsinformationen zu Diagnosen und Behandlungen in einer mobilen Lösung sicher gespeichert werden können. Über die seit 2021 verfügbare ePA können zukünftig Daten zum individuellen Patienten vom behandelten Arzt oder Therapeuten digital abgerufen werden, was einer schnellen Diagnostik und Behandlung zugutekommt. Patienten können diese Daten selbst einsehen, verwalten und so einen gewissen Grad an Autonomie über die eigenen Gesundheitsdaten zurückgewinnen. 

Seit 2022 wird die ePA um weitere, digitale Features ergänzt. Ob E-Impfpass, Zahnbonusheft oder elektronischer Mutterpass: Sie können dabei unterstützen, die Vorteile einer elektronischen Patientenakte auch bei den Nutzerinnen und Nutzern spürbar werden zu lassen. Doch dies allein garantiert noch keine breite Nutzerbasis. Um die ePA flächendeckend zu integrieren, müssen neue, niedrigschwellige Zugangswege geschaffen werden. Das bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das bisher angewandte Opt-in-Verfahren durch eine Opt-out-Option für Nutzer zu ersetzen, ist ein wichtiger Schritt, den es in der kommenden Legislatur umzusetzen gilt. Eine umfassende und erfolgreiche ePA-Kampagne trägt dabei auch zur Gewinnung und sicheren Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei, denn bereits 2023 sollen die in der elektronischen Patientenakte hinterlegten Gesundheitsdaten auf expliziten Wunsch der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer auch dem Forschungsdatenzentrum zugeführt werden können. 

Genomdaten – weniger Wegducken

Nach einer besonderen Art von Gesundheitsdaten sucht man im Koalitionsvertrag vergeblich: Der Umgang mit Genomdaten zählt noch immer zu einem der Tabuthemen in Deutschland und spielt in der Versorgungsrealität heute nur bei wenigen Indikationen eine Rolle. Gleichzeitig entwickelt sich ein privater Markt für Gensequenzierung, bei dem Privatpersonen aus eigener Motivation heraus ihr Genom analysieren lassen wollen. Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts können Anbieter von Genomsequenzierung mit Preisen unter Hundert Euro an den Start gehen. Als Ergebnis gibt es eine detaillierte Auswertung beispielsweise zu Abstammung und potenziellen gesundheitsassoziierten Risiken. Während in den USA der private Markt für Genomanalyse boomt, investiert China ebenfalls massiv in die Sequenzierung von Millionen Genomen. Eine deutsche Alternative lässt auf sich warten – und die Bundesregierung duckt sich weg. 

Die Zögerlichkeit ist einerseits verständlich: Genomdaten stellen eine ganz besondere Form von Gesundheitsdaten dar, bei deren Umgang ein werteorientierter Ansatz zu Selbstbestimmung und Privatsphäre eine tragende Rolle spielt. Ein Grund dafür ist die Unumkehrbarkeit und Beständigkeit des Wissens, das durch die Erforschung jedes individuellen Genoms entsteht. Während andere Gesundheitsdaten variieren und vergänglich sind, kann die Entschlüsselung eines Genoms nicht mehr rückgängig gemacht werden und betrifft zwangsläufig auch Verwandte. Hinzu kommt die verständliche Interpretation der Daten und ihrer Auswertung und die Frage ob und wie die Nutzerinnen und Nutzer mit Wahrscheinlichkeiten und Risiken umgehen können und wollen. 

Gute Gründe, demütig mit dem Thema zu begegnen – aber es darf keine Option für Deutschland sein, diese Entwicklung zu ignorieren und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern nur die Möglichkeit zu lassen, diese ganz besonderen Gesundheitsdaten ins Ausland geben zu müssen, wenn sie eine Sequenzierung in Anspruch nehmen wollen. Hier drückt sich die deutsche Politik derzeit vor ihrer Verantwortung. Zwar gibt es immer wieder Forschungsprojekte und einzelne Initiativen wie beispielsweise GenomDE, doch diese bewegen sich in unserer deutschen Komfortzone mit einem starken Bezug zu Forschung oder medizinischen Behandlung in ausgewählten Indikationen. Dass auch hierzulande gesunde Menschen ihr Genom analysieren wollen, wird von der Politik schlichtweg ignoriert. Der Handlungsbedarf ist hoch, denn andere Länder und dortige Unternehmen warten nicht, bis die deutsche Gesundheitspolitik Gesetze wie das Gendiagnostikgesetz auf ihre Zukunftsfähigkeit prüft und ein konkurrenzfähiges Angebot beispielsweise durch eine Datentreuhänder-Architektur für Genomdaten schafft. 

Mit diesen Themen hat die neue Bundesregierung die Chance wichtige Weichen zu stellen – und damit auch die Verantwortung Gesundheitsdaten für eine bessere Gesundheitsversorgung zu nutzen. 

Laura Wamprecht ist Geschäftsführerin von Flying Health, Lisa Murche als Communications Manager bei Flying Health tätig, einem Ökosystem für die Gesundheitsversorgung der Zukunft, das Unternehmen, Start-ups und Gesundheitssysteme bei innovativen Ideen und Geschäftsstrategien unterstützt und berät.

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