Medizinprodukte : Rechtsreform für „Quasi“-Medizinprodukte

Miriam Schuh
Miriam Schuh, Salary Partner und Teamleader Healthcare bei reuschlaw Legal Consultants Foto: reuschlaw

Hersteller von „Quasi“-Medizinprodukten ohne medizinische Zweckbestimmung müssen zukünftig dieselben Regeln und Anforderungen erfüllen wie „echte“ Medizinproduktehersteller, erklärt die Rechtsanwältin Miriam Schuh. Grund dafür ist eine neue EU-Verordnung, deren Geltung aufgrund von Corona jedoch zunächst verschoben wird.

von Miriam Schuh

veröffentlicht am

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