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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Verstoß gegen Menschenrechte

Markus Kaltenborn, Rechtswissenschaftler an der RUB, und Miriam Saage-Maaß, Vize-Legal Director des ECCHR
Markus Kaltenborn, Rechtswissenschaftler an der RUB, und Miriam Saage-Maaß, Vize-Legal Director des ECCHR Foto: privat

Das Ungleichgewicht bei den weltweiten Impffortschritten ist Folge einer weitgehend von nationalen Egoismen geprägten internationalen Krisenpolitik. Wenn aber eine schnelle Ausweitung der Impfstoffproduktion praktisch durchaus möglich ist, dann gibt es auch aus rechtlicher Perspektive keine guten Gründe mehr, den Zugang zu dem dafür erforderlichen Know-how zu behindern. Auch der Schutz geistigen Eigentums hat Grenzen.

von Miriam Saage-Maaß und Markus Kaltenborn

veröffentlicht am 09.11.2021

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Eines der zentralen Themen des G 20-Gipfels in Rom war das erschreckend große Ungleichgewicht bei den weltweiten Impffortschritten. In einigen Staaten Subsahara-Afrikas sind weniger als zwei Prozent der Bevölkerung geimpft, während man in den Industrieländern bereits seit geraumer Zeit „Booster“-Impfungen verabreicht. Dies ist Folge einer weitgehend von nationalen Egoismen geprägten internationalen Krisenpolitik – nicht ohne Grund wurde in diesem Zusammenhang auch schon von einer globalen „Impf-Apartheid“ gesprochen. Die Staats- und Regierungschefs der G 20 haben zwar noch einmal ihren Willen bekräftigt, baldmöglichst Fortschritte in der Bekämpfung der Pandemie zu erzielen. Mitte 2022 soll eine weltweite Impfrate von 70 Prozent erreicht werden, bis Ende dieses Jahres will man 40 Prozent der Menschen in allen Ländern geimpft haben. Allerdings ist zu befürchten, dass diese Verlautbarungen sich – einmal mehr – als bloße Lippenbekenntnisse herausstellen. Von den von reichen Ländern versprochenen 1,8 Milliarden Impfstoffspenden sind bislang nur 261 Millionen Dosen – also gerade einmal 14 Prozent – tatsächlich den Ländern mit niedrigem Einkommen zur Verfügung gestellt worden.

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen wie etwa Ärzte ohne Grenzen, Oxfam und Amnesty International fordern daher, die Rechte am geistigen Eigentum einzuschränken, die eine ausreichende Produktion bezahlbarer Covid-Impfstoffe, -Tests, -Behandlungen und anderer medizinischer Hilfsmittel erschweren. Bereits seit über einem Jahr wird in der Welthandelsorganisation (WTO) ein entsprechender Antrag Indiens und Südafrikas beraten, der die vorübergehende Aussetzung einiger Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) beinhaltet. Dabei geht es um Vorschriften sowohl zum Patentschutz als auch zum Schutz von Know-how und Betriebsgeheimnissen, die gerade für die mRNA-Impfstoffproduktion wesentlich sind.

Covax war bisher nur wenig effektiv

Bisher weigern sich Deutschland, Großbritannien, Norwegen und die Schweiz, einem solchen Waiver zuzustimmen, und blockieren damit eine Einigung in der WTO. In ihren Augen ist ein so weitreichender Schritt wie ein Waiver gar nicht notwendig, denn es gebe ja mit der Covid-19 Vaccine Global Access Initiative (COVAX) der WHO eine Institution, über die auf freiwilliger Basis – ohne Einschränkungen des Patentschutzes – Impfstoff für diejenigen Länder bereitgestellt werden könne, die über keine eigenen Produktionsanlagen verfügen. Dass die COVAX-Initiative bis dato aber nur wenig effektiv war, wird gern verschwiegen. Darüber hinaus, so die Bundesregierung, könnten in diesen Ländern auch auf der Grundlage von Lizenzverträgen Produktionskapazitäten geschaffen werden. In der Tat haben in den vergangenen Wochen Moderna und BioNTech entsprechende Pläne verlautbaren lassen. Doch diese Ankündigungen kommen zu spät für die vielen Millionen Menschen, die den Impfschutz bereits jetzt beziehungsweise in den nächsten Monaten dringend benötigen.

Die ganz überwiegende Mehrheit der Staaten, darunter auch mehrere Länder mit eigener Pharmaindustrie, unterstützt daher den indisch-südafrikanischen Vorstoß in der WTO. Die Befürworter des Waiver verweisen darauf, dass es in vielen Niedrigeinkommensländern schon jetzt Produzenten gebe, die – wenn sie nur Zugang zu dem notwendigen Know-how erhielten – innerhalb weniger Monate sich an der Herstellung von mRNA-Impfdosen beteiligen könnten. Wenn aber eine schnelle Ausweitung der Impfstoffproduktion praktisch durchaus möglich ist, dann gibt es auch aus rechtlicher Perspektive keine guten Gründe mehr, den Zugang zu dem dafür erforderlichen Know-how zu behindern. Geistiges Eigentum wird im Völkerrecht zwar geschützt, das hierfür maßgebliche TRIPS-Abkommen ist jedoch – wie es jüngst noch einmal Katharina Pistor in ihrem Buch „Der Code des Kapitals“ anschaulich beschrieben hat – in den Verhandlungen zur Gründung der WTO auf Druck mächtiger Industrieunternehmen und letztlich gegen die Interessen der Entwicklungs- und Schwellenländer durchgesetzt worden.

Eigentumsschutz hat keineswegs absolute Geltung

Es kann daher nicht erstaunen, dass nun auch die Blockadehaltung zum TRIPS-Waiver von kritischen Stimmen als eine Form neokolonialen Verhaltens angeprangert wird. Auch der ständige Verweis der Waiver-Gegner auf die Unfähigkeit der Pharmakonzerne, in Schwellen- und Entwicklungsländern ebenfalls mRNA-Impfstoffe herzustellen, wirkt irritierend arrogant, wenn nicht gar rassistisch. Doch selbst wenn man einmal diese Überlegungen zum Hintergrund des TRIPS-Regelwerks außen vorlässt und es allein bei der nüchternen Analyse des geltenden Rechts belässt, dann kann kein Zweifel bestehen, dass der Eigentumsschutz auch nach dem WTO-Recht keineswegs absolute Geltung beansprucht. Damit im Fall einer Kollision mit anderen Rechtsgütern wie zum Beispiel dem Gesundheitsschutz eine rechtlich strukturierte Abwägung vorgenommen werden kann, sind ja gerade solche Instrumente wie die Option eines Waiver im Welthandelsrecht vertraglich verankert worden.

Und diese Güterabwägung fällt in der aktuell zu beurteilenden Konstellation nun einmal recht eindeutig aus: Diejenigen Staaten, die derzeit in der WTO eine Ausnahmeregelung zu den TRIPS-Bestimmungen verhindern, verstoßen gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen unter anderem zum Schutz der Rechte auf Gesundheit und Leben. Der Waiver ist also – versucht man, WTO-Recht und Menschenrechtsschutz in Einklang zu bringen – rechtlich geboten. Dies ist jedenfalls das Ergebnis eines Gutachtens, das eine internationale Koalition von Menschenrechtsorganisationen – unter anderem die International Commission of Jurists (ICJ), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die im People‘s Vaccine-Netzwerk zusammengeschlossen NGOs – gestern der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

Die Pflichten der WTO-Mitglieder

Das Dokument, das von zahlreichen Rechtsexpertinnen und -experten sowohl aus Ländern des Globalen Südens als auch aus den Industrieländern unterzeichnet worden ist, legt ausführlich dar, welche Pflichten die WTO-Mitglieder treffen, wenn sie auch die wichtigsten UN-Menschenrechtsverträge, also den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), ratifiziert haben. Auf über 85 Prozent der WTO-Mitglieder trifft dies zu, nicht zuletzt auch auf die Staaten, die bislang den Waiver blockieren. Das Gutachten macht deutlich, dass der Menschenrechtsschutz keineswegs an den jeweiligen nationalen Grenzen endet und dass er sich insbesondere auch auf die Kooperation in internationalen Organisationen bezieht. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangen im Übrigen auch die Stellungnahmen, die die zuständigen UN-Sonderberichterstatter und der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu dem Thema abgegeben haben.

Auf der WTO-Ministerkonferenz, die Ende November beginnt, werden die von der Staatenmehrheit geforderten zeitweiligen Einschränkungen des Patentschutzes einen wichtigen Teil der Debatten ausmachen. Dabei werden die in Genf versammelten Regierungsvertreter:innen auch die menschenrechtlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen haben, die ihre Staaten eingegangen sind – und die im Fall der Covid-Krise, wie das Rechtsgutachten der ICJ und ihrer Partnerorganisationen zeigt, klare Vorgaben in Bezug auf die Waiver-Diskussion enthalten. Die Bundesregierung darf sich diesen Argumenten nicht länger verweigern.

Markus Kaltenborn ist Professor für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied des Aufsichtsrats von Oxfam Deutschland e.V. Miriam Saage-Maaß ist Stellvertretende Legal Director des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

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