Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das Gesunde-Herz-Gesetz beschlossen. Die Kritik am Referentenentwurf wurde augenscheinlich berücksichtigt. Dem G-BA werden im Gesetzentwurf mehr Aufgaben zugewiesen, auch bei der Verschreibung von Lipidsenkern.
Am Mittwoch äußerte sich die Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes. In der Gegenäußerung wird unter anderem auf die bisher kurze Laufzeit des Organspende-Registers verwiesen. Inhaltlich soll der Entwurf aus der Mitte des Bundestages bewertet werden – von dort gab es bereits im Juni einen ähnlichen Vorstoß.
Die Gesundheitsminister:innen wollen Herzkrankheiten stärker in den Blick nehmen und bringen dafür vor allem eine stärkere Regulierung bei Tabak und Alkohol ins Spiel. Auch eine Erhöhung der Organspenden soll forciert werden. Themenkomplexe, die derzeit auch das BMG beschäftigen – allerdings mit anderen Akzenten.
Mitte September wird auch in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Sowohl die SPD und die CDU als auch die AfD und BSW werden voraussichtlich im Landtag vertreten sein, für die Grünen, die Linke und die FDP könnte es knapp werden. Gesundheitspolitisch zeigen sich Gemeinsamkeiten insbesondere bei der Erhaltung von Krankenhäusern und beim Einsatz von Gemeindeschwestern.
Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz will Mecklenburg-Vorpommern den Datenaustausch vereinfachen, um die Forschung anzutreiben. Doch nur spezielle Daten dürfen dabei unter festgelegten Akteuren und Voraussetzungen sowie zu bestimmten Zwecken ausgetauscht werden. Die Gesundheitsministerin und der Datenschutzbeauftragte des Landes sehen Vorteile.
Am 1. September wählt Thüringen einen neuen Landtag. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Regierungsbildung schwierig gestalten dürfte. Da die Grünen und die FDP den Einzug verpassen könnten, wird sie am Ende wohl zwischen der CDU, SPD und dem BSW ausgemacht werden. Die gesundheitspolitischen Schwerpunkte zeigen Gemeinsamkeiten bei der Ausbildung von Ärzt:innen und der flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
Der G-BA beabsichtigt, mit dem Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Leitlinien-Diskussionen, ein neues Beratungsverfahren über ein risikoadaptiertes Prostatakrebs-Screening einzuleiten. Spricht inzwischen mehr für eine erfolgreiche Umsetzung?
Am 1. September wählt Sachsen einen neuen Landtag. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Regierungsbildung schwierig gestalten dürfte. Am Ende wird sie wohl zwischen der CDU, SPD, den Grünen und dem BSW ausgemacht werden. Die gesundheitspolitischen Schwerpunkte zeigen Gemeinsamkeiten bei der Umsetzung der Krankenhausreform und der Suchtprävention.
Um die europäische Richtlinie für IT-Sicherheit umzusetzen, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Gesundheitseinrichtungen wie medizinische Labore ab einer gewissen Größe sind davon künftig betroffen. Für die Finanzierung der Cybersicherheitsmaßnahmen gibt es verschiedene Forderungen.
Das BMFSFJ hat gemeinsam mit dem BMG einen Referentenentwurf für ein Pflegeassistenzeinführungsgesetz veröffentlicht, welches die Ausbildung zur Pflegeassistenz bundesweit vereinheitlichen soll. Vorgesehen sind unter anderem eine obligatorische Ausbildungsvergütung sowie eine mögliche Zulassung ohne Schulabschluss.
Ein neuer Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde, zeigt, wie die Gematik zur neuen Digitalagentur Gesundheit umgebaut werden soll. Das BMG plant, die Befugnisse und das Aufgabenportfolio der Agentur zu erweitern, um die Versorgung effizienter auszugestalten.
Kein Steuerzuschuss für GKV und SPV, ein kleiner Beitrag zum Konsolidierungskurs: Der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums bietet keine Überraschungen und macht offiziell, dass die Ampel ein Versprechen des Koalitionsvertrags nicht halten kann.
Die Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst wird zunehmend zum Risiko für die Sicherstellung des Angebots in vielen Ländern. Nun stehen BMAS und BMG offenbar kurz vor einer Einigung mit den KV.
Die kommende Woche wird eine wichtige für die kommenden fünf Jahre: Das EU-Parlament stellt sich neu auf und stimmt über die Ausschusszusammensetzungen ab. Im ENVI-Ausschuss wechselt der Vorsitz von der Europäischen Volkspartei zur S&D. Und die EVP dürfte auch über das Scheitern ihrer Idee, den SANT-Ausschuss auszukoppeln, nicht allzu glücklich sein.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden 2025 aller Voraussicht nach weiter steigen. Das legen die ersten bekannten Details aus dem Gesundheitsetat fürs kommende Jahr nahe. Einen Schwerpunkt will das BMG auf gesundheitliche Aufklärung legen. Auch die Frage der Finanzierung des BIPAM scheint geklärt.
Die Ampelfraktionen einigten sich in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss auf verschiedene Änderungsanträge zum MFG. Diese betreffen unter anderem die AMNOG-Leitplanken, die Ausgestaltung der Geheimpreise sowie Sanktionen beim Implantateregister. Am Donnerstag wurde das MFG in geänderter Fassung vom Bundestag beschlossen.
Sowohl der Bundestag als auch das Kabinett haben sich in der vergangenen Woche mit dem Wohlbefinden von Schwangeren beschäftigt. Am Mittwoch wurde ein Aktionsplan der Bundesregierung "Gesundheit rund um die Geburt" beschlossen; am Freitag verabschiedete der Bundestag das SchKÄndG in veränderter Fassung in der zweiten/dritten Lesung.
Es sei alles an Strukturverbesserungen versucht worden, um die Organspendezahlen zu erhöhen, nun komme man um eine Widerspruchsregelung nicht mehr herum. Mit diesem Argument starteten am 24. Juni Abgeordnete verschiedener Fraktionen eine neuerliche Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Das KHVVG war am Donnerstag in der ersten Lesung im Bundestag; zudem wurden die umfangreichen Empfehlungen der Bundesratsausschüsse veröffentlicht. Oppositionsfraktionen und der Gesundheitsausschuss sind sich in vielen Punkten einig, wie zum Beispiel bei der geplanten Vorhaltevergütung oder der Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) sollte um die neuen Prinzipien Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Demografiefestigkeit ergänzt werden. Zu diesem Schluss kommt der Bericht der Bundesregierung zur zukunftssicheren Finanzierung der SPV und spielt mehrere Szenarien durch.
Bislang hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Reform der Rettungsdienste als eigenständiges Gesetz geplant. Nun will er die Regelungsinhalte in die parlamentarischen Beratungen zur Notfallreform integrieren. Was inhaltlich durchaus Sinn ergibt, birgt gleichzeitig eine große Gefahr. Die Länder kritisieren das Vorhaben.
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG) zeigt die aktuellen Pläne des BMG zur medizinischen Prävention. Unter anderem ist geplant, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich zu verankern, Gutscheine für Beratungen in Apotheken zu verteilen und mehr Cholesterinsenker zu verordnen. Insbesondere für Letzteres hagelt es Kritik von den Verbänden.
Nach Monaten des Stillstands ging es dann ganz schnell: Nachdem sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend beim OZGÄndG geeinigt hatte, gaben Bundestag und Bundesrat noch am Freitag ihren Segen, womit das Gesetz in Kraft treten kann. Profitieren konnten insbesondere die Länder und der IT-Planungsrat.
Das BMG legt seinen Entwurf für eine Stärkung der Apotheken in der Fläche vor – für die Liberalen wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ansprüchen einer Reform damit nicht gerecht, sie sehen deutlichen Änderungsbedarf. Die Apothekenverbände protestieren gegen die Umverteilung, die ohne ein Plus beim Honorar auskommen soll.
In der öffentlichen Anhörung zum MFG wurden am Mittwoch im Bundestag die geplanten Geheimpreise sowie die Spezialisierte Ethikkommission kritisiert. Außerdem haben die Ampelfraktionen diverse fachfremde Änderungsanträge eingebracht, die veränderte Regelungen zur Datenlieferung umfassen.
Ein neuer Referentenentwurf zeigt die Pläne des BMG bezüglich einer Reform der Notfallversorgung. Vorgesehen sind unter anderem die Etablierung von Integrierten Notfallzentren sowie die Vernetzung der telefonischen Anlaufstellen bei akuten medizinischen Problemen. Der Entwurf wird mit einer Überlastung der Notaufnahmen begründet.
Am Mittwoch wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ein Antrag der Union zur EU-Medizinprodukteverordnung diskutiert. Dabei debattierten unter anderem der GKV-Spitzenverband und der BVMed über eine Sonderregelung für Nischenprodukte sowie eine Verkürzung der Evaluationsfrist.
NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) will mit der Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden erhöhen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder grundsätzlich als Spender gilt, der nicht widerspricht. Organentnahmen nach Herzkreislaufstillstand sollen dagegen tabu bleiben.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag macht Druck auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Patientenrechtegesetzes auf den Weg zu bringen. Am vergangenen Montag sammelten sie bei einer Veranstaltung Reformvorschläge, wie Patienten ihre Rechte künftig besser durchsetzen könnten.
Bund, Länder und Fraktionen tauschen erneut ihre Positionen zum KHVVG aus – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Forderungen prüfen und kündigt an, bei der Auswirkungsanalyse einen nächsten Schritt zu gehen. Die Länder sind enttäuscht – und drohen mit einem Aus im Vermittlungsausschuss.
Am Montag fanden zwei öffentliche Anhörungen zur Cannabis-Gesetzgebung statt. Dabei wurden sowohl die geplanten Einschränkungen der Anbauvereinigungen und die Definition einer "geringen Menge" als auch der vorgesehene THC-Grenzwert im Straßenverkehr diskutiert.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zum GVSG, durch das zukünftig die ambulante Versorgung flächendeckend sichergestellt werden soll. Seit dem letzten Referentenentwurf gab es einige inhaltliche Veränderungen, insbesondere bei der Versorgung von psychisch Kranken. Der Gesetzgebungsprozess soll parallel zu dem des KHVVG ablaufen.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Mitteilung zur Europäischen Gesundheitsunion angenommen, in der die Fortschritte der EU-Gesundheitspolitik in den vergangenen vier Jahren zusammengefasst sind. Die Europäische Gesundheitsunion sei aus der Notwendigkeit heraus, die Resilienz der EU während der Covid-19-Pandemie zu erhöhen, entstanden, so die Kommission.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch das Nationale Luftreinhalteprogramm beschlossen. Darin wird deutlich, dass es neben Maßnahmen im Verkehrssektor vor allem einer erfolgreichen Energiewende bedarf, um die Ziele der EU zu erreichen.
Von der angekündigten Umstrukturierung der Gematik findet sich im Entwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz nichts. Stattdessen geht es nun um eine stärkere Marktregulierung und Durchgriffsrechte. Vor allem die PVS-Hersteller sollen in die Pflicht genommen werden.
Die Kritikpunkte und Vorschläge der Länder zum KHVVG bleiben weitgehend ungehört. Das zumindest suggeriert der Gesetzentwurf, der vergangenen Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde und die Qualitätskriterien für 65 Leistungsgruppen ausbuchstabiert.
Diesen Montag findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung im Rahmen der Sitzung des Familienausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt. Die Stellungnahmen wurden unter anderem von Vertretern verschiedener Beratungsstellen sowie von Juristen abgegeben und zeigen eine überwiegend positive Einschätzung des Gesetzentwurfs.
Es gab viel Streit um die Umsetzung der europäischen Cybersicherheitsrichtlinie NIS2. Nun hat das BMI den dritten Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Erstmals gibt es Zahlen, wie viel das Gesetz die Verwaltung voraussichtlich kosten wird. Daneben enthält der Entwurf vor allem Detailänderungen. In wenigen Wochen soll die Länder- und Verbändeanhörung starten.
Am vergangenen Donnerstag wurde im BMG die nationale Suizidpräventionsstrategie vorgestellt. Die zentralen Empfehlungen sind unter anderem die Entwicklung eines Konzepts für eine zentrale und deutschlandweite Krisendienst-Notrufnummer und eine bundesweite Koordinierungsstelle für Beratungs- und Kooperationsangebote.
In einer gemeinsamen Stellungnahme fassen die Gesundheitsminister der Länder ihre Kritik an der vom Bund geplanten Krankenhausreform zusammen. Vor allem fordern sie Nachbesserungen beim Transformationsfonds: Dieser sollte aus ihrer Sicht maßgeblich durch den Bund finanziert werden. Auch G-BA und GKV-Spitzenverband sehen deutlichen Änderungsbedarf.
Verspätet, aber noch im Mai, will das BMG sein Krankenhaus-Transparenzregister online schalten – zum Ärger der Länder und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die versucht das Interesse am neuen Portal nun im Vorfeld zu drosseln und stellt die Vorzüge des bereits bestehenden Registers heraus.
In einem aktuellen Referentenentwurf des BMG wird eine Änderung des Transplantationsgesetzes angestrebt, welche vorrangig Lebendnierenspenden vereinfachen und den Kreis der Organspender und -empfänger erweitern soll.
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. Darin wird unter anderem eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche empfohlen.
Aus Formulierungshilfen des BMG und des BMDV geht hervor, dass die Ampel Gesetzgebungsprozesse aus der Mitte des Bundestages bezüglich der Cannabis-Regulierung starten will. Es sollen sowohl das KCanG an die Forderungen der Länder angepasst als auch ein THC-Grenzwert ins StVG aufgenommen werden.
Das GVSG sollte die ambulante Versorgung in Zukunft flächendeckend sicherstellen und dabei verschiedene innovative Versorgungsmodelle intelligent miteinander verknüpfen. Viel übrig geblieben ist von diesem Vorhaben nicht. Zu dem neuen Referentenentwurf würde der Name "Hausärztestärkungsgesetz" deutlich besser passen.
Der Zeitplan war ambitioniert und nun ist er tatsächlich nicht mehr zu halten: Das EU-Pharmapaket kann in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Am Mittwoch hat das EU-Parlament einen Beschluss gefasst, doch der Rat ist noch nicht so weit. Dabei ist gerade mit Blick auf die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen Eile geboten.
Nach einem kommunalen Spitzentreffen kündigt Minister Lauterbach ein digitales Tool an, mit dem der "Rückbau" der Kliniklandschaft gestaltet werden soll. Mit den Kommunen sieht er sich auf einer Linie – aber die widersprechen energisch. Und ein Warnruf der Leistungserbringer, sie besser einzubinden, findet Rückhalt in der FDP-Fraktion.
Die PPBV wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am Mittwoch besprochen. In der Ausschussempfehlung werden diverse Anmerkungen vorgebracht, unter anderem eine Verschiebung der Fristen und eine höhere Quote für Pflegehilfskräfte. Am 26. April wird die Verordnung im Bundesrat beraten.
Für das geplante GVSG liegt ein neuer Entwurf vor, der er es in sich hat. Galt bislang die Finanzierung der Gesundheitskioske als Problem, dürfte es nun zwei deutlich größere mit Blick auf die Ressortabstimmung geben: die Vergütung der Hausärzte und das Medizinstudienplätze-Förderprogramm.
Das Bundeskabinett hat am 27. März den Entwurf des MFG beschlossen, mit dem die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten signifikant verbessert werden sollen. Einige Veränderungen hat es am Entwurf allerdings noch gegeben.
Die vom BMDV eingesetzte Arbeitsgruppe schlägt eine Erhöhung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml Blutserum vor. Die Ampel lobt, endlich werde für Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit gesorgt. Verbände sorgen sich um die Verkehrssicherheit. Nun ist der Bundestag am Zug.
Das Pflegekompetenzgesetz verzögert sich, weil Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach es um einen weiteren Teil ergänzen will. Beim zweiten Fachaustausch zu den bisherigen Eckpunkten konkretisierte er, was er vorhat – er will eine Mischform aus ambulanter und stationärer Versorgung ermöglichen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat am vergangenen Mittwoch seinen wohl letzten Jahresbericht vorgestellt. Darin legt er einen besonderen Fokus auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen und führt datenschutzrechtliche Bedenken zur Gesundheitsdatennutzung und der Widerspruchslösung bei der ePA an.
Es ist wahrlich nicht das wichtigste, aber eines der ideologisch am aufgeladensten Gesetze dieser Legislaturperiode – und es hätte für die Bundesregierung zum Endlos-Fiasko werden können. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses aber wurde im Bundesrat am Freitag abgewendet.
Der Bundesgesundheitsminister hat am Mittwoch das BIPAM im Gesundheitsausschuss vorgestellt. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das Gesetz fast fertiggestellt sei, dennoch bleiben zentrale Fragen, wie zum Beispiel ein Zeitplan für die Umsetzung, offen.
Das BMG legt den lange erwarteten Vorschlag für eine Krankenhausreform vor und ergänzt den Arbeitsentwurf um Zugeständnisse an die Länder. Enthalten sind außerdem Anpassungen bei der Tariffinanzierung und Lockerungen bei den Krankenhausprüfungen.
Am 22. März wird das CanG im Bundesrat behandelt und könnte anschließend im Vermittlungsausschuss landen. Der Gesundheits-, Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates kritisieren das Gesetz.
Der Großteil der Bundestagsparteien hat bereits ihr Wahlprogramm für die EU-Wahl am 9. Juni 2024 veröffentlicht. Während die SPD einen besseren Patentschutz anstrebt, möchte die Linke eine öffentlich finanzierte Impfstoff-Forschung mit dem geistigen Eigentum in öffentlicher Hand.
Sechs BMG-Gesetze seien derzeit in der Kabinettsabstimmung, sagt Minister Lauterbach – auf der Kabinettzeitplanung gibt aber es dafür wenig Indizien. Erschwert wird der Zeitplan durch wachsende Verärgerung auch bei den SPD-Ländern über Lauterbachs Agieren bei der Krankenhausreform.
Die Verantwortlichen in der EU haben sich nicht auf einen gemeinsamen Text zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) einigen können. Diese Woche soll es weitergehen: Knackpunkt bleiben verschiedene Ansichten zur Widerspruchslösung für Patienten.
Aus einem Referentenentwurf des BMG geht hervor, dass ein E-Rezept für Betäubungsmittel in Planung ist. Dieses E-BtM-Rezept würde die bereits geschaffene Telematikinfrastruktur nutzen und den Bürokratieaufwand bei BtM-Verschreibungen reduzieren.
Nach dem 50-Milliarden-Deal zum Krankenhaustransparenzgesetz liegen nun die Details zur Einigung vor. Klärungsbedarf sehen die SPD-Länder allerdings noch bei den Regelungen zu kurzfristigen Finanzhilfen. Sie fürchten, dass Lauterbachs mündliche Zusagen zum Landesbasisfallwert auf wackligen Füßen stehen.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung "weiterhin in einem schwierigen Fahrwasser". Der Bundeswirtschaftsminister fordert einen "Reformbooster", an dem die Regierung arbeiten müsse. Es fehlten Arbeitskräfte, unnötige Bürokratie soll weg. Arzneimittel, Biotech und Diagnostik zählen zu den Schlüsseltechnologien.
Das Krankenhaustransparenzgesetz passierte den Vermittlungsausschuss, die GKV soll die kommenden zehn Jahre 50 Milliarden Euro in einen Transformationsfonds geben. Gleich nach Abschluss der Verhandlungen lud das BMG am vergangenen Mittwoch dazu ein, über die große Krankenhausreform zu reden. Ob die Union noch mitmischt, ist offen.
Ab dem 1. Juli sollen Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf melden. Grundlage für dessen Berechnung ist eine Verordnung, über die im März noch der Bundesrat entscheiden muss. Geht sie durch, wird das noch weitere Informationspflichten für die Krankenhäuser bedeuten.