Zunächst einmal: Es handelt sich nicht um ein Dieselprivileg und noch weniger um eine Dieselsubvention, sondern um die Tatsache, dass Diesel niedriger besteuert wird als Benzin. Denn sonst müsste man ja auch von einer Stromsubvention sprechen, da Strom pro Kilowattstunde in der Mobilität mit zwei Cent, Dieselkraftstoff dagegen mit umgerechnet 4,7 Cent besteuert wird. Es spricht auch niemand von Wein-Subvention, nur weil auf Wein keine Sektsteuer erhoben wird.
Dies vorausgeschickt, kann man zu recht die Frage stellen: Ist die unterschiedliche Besteuerung verschiedener Kraftstoffe heute noch sinnvoll? Hierbei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen.
Erstens: Ein wesentlicher Teil des Dieselkraftstoffs wird heute im gewerblichen Güterverkehr verwendet, davon 90 Prozent auf der Langstrecke, häufig im Transitverkehr durch Deutschland. Jede Steuererhöhung, und das gilt auch schon für den zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Aufschlag, führt zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Spediteure. Das erfordert entweder vergleichbare Maßnahmen in den Nachbarländern oder eine Entlastung der hiesigen Spediteure, die diesen höheren Steuersatz zu tragen hätten.
Zweitens wird regelmäßig übersehen, dass die Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge deutlich höher als für vergleichbare Benziner ist. Bei einem Pkw-Fahrer mit einer durchschnittlichen Fahrleistung ist die Summe aus Energiesteuer auf Diesel beziehungsweise Benzin und der jeweiligen Kfz-Steuer vergleichbar hoch. Das heißt: Im Pkw-Bereich gibt es aus Sicht des Nutzers noch nicht einmal einen Steuervorteil für ein Dieselfahrzeug.
Energiebesteuerung ist dringend reformbedürftig
Mit Blick auf die große Herausforderung, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu senken, ist die heutige Energiebesteuerung von Kraftstoffen in Kombination mit der Kfz-Steuer dennoch dringend reformbedürftig. Die Besteuerung sollte sich künftig an den CO2-Emissionen der Kraftstoffe orientieren und nicht mehr einfach auf jeden Liter erhoben werden, unabhängig davon, ob dieser Kraftstoff fossil oder als nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoff treibhausgasneutral ist.
Der Mineralölwirtschaftsverband hat hierzu erst kürzlich einen Reformvorschlag vorgestellt: Damit würde es automatisch eine Anpassung der Besteuerung von Benzin und Diesel geben, wenn bei beiden Kraftstoffen ähnlich hohe Beimischungs-Anteile an erneuerbaren Kraftstoffen angenommen werden. Die Besteuerung pro Liter wäre in diesem Fall bei Diesel sogar leicht höher als bei Benzin: Ein Steuersatz von cirka 210 Euro pro Tonne CO2 statt der bisherigen Energiesteuer würde zu ungefähr gleich großen Steuereinnahmen des Bundes wie bisher führen.
Bei einer solchen Reform müssten der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Spediteure und eine Anpassung der Kfz-Steuer ebenfalls berücksichtigt werden.
Fazit: Ein Dieselprivileg gibt es nicht, aber die heutige Mengenbesteuerung von Diesel und Benzin ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen wechseln zu einer Klimaschutz-Energiesteuer, die fossiles Benzin und Diesel nach CO2-Gehalt besteuert, so dass nichtfossile, erneuerbare Kraftstoffe eine Chance am Markt erhalten. Nicht höhere Preise sind ja das Ziel, sondern sinkende CO2-Emissionen.