Autoindustrie : Das Oldtimer-Kennzeichen muss bleiben

Kurt-Christian Scheel
ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel Foto: ZDK

Oldtimer sind ein erhaltenswertes Kulturgut. Die geltende Rechtslage für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sollte deshalb bleiben. Eine steuerliche Bevorzugung gegenüber anderen Kfz – wie vom Rechnungshof behauptet – gibt es nicht. Der einheitliche Steuersatz für Oldtimer entspricht der geringen Laufleistung.

von Kurt-Christian Scheel, ZDK

veröffentlicht am

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