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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Das Oldtimer-Kennzeichen muss bleiben

ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel
ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel Foto: ZDK

Oldtimer sind ein erhaltenswertes Kulturgut. Die geltende Rechtslage für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sollte deshalb bleiben. Eine steuerliche Bevorzugung gegenüber anderen Kfz – wie vom Rechnungshof behauptet – gibt es nicht. Der einheitliche Steuersatz für Oldtimer entspricht der geringen Laufleistung.

von Kurt-Christian Scheel

veröffentlicht am 30.05.2023

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Der Bundesrechnungshof kritisiert die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Alltagsfahrzeuge sollen aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung ausgeschlossen werden. Das Kraftfahrzeuggewerbe tritt dafür ein, die geltende Rechtslage beizubehalten und positive Rahmenbedingungen für den Erhalt von Oldtimern zu schaffen. Denn Oldtimer sind ein erhaltenswertes Kulturgut. Mit ihrem ikonischen Design sorgen sie für positive Emotionen und verkörpern den jahrzehntelangen Wunsch der Menschen nach automobiler Freiheit. Diese Meinung vertreten laut einer aktuellen Studie von BBE Automotive dreiviertel aller autofahrenden Menschen in Deutschland. Sie freuen sich, einen Oldtimer auf der Straße zu sehen. 

Ein H-Kennzeichen können Fahrzeuge über 30 Jahre (Oldtimergrenze) erhalten, die technisch und optisch unverändert und in einem erhaltungswürdigen Zustand sind. Diese im Jahr 1997 eingeführten Anforderungen zur Erteilung eines H-Kennzeichens wurden bisher nicht gelockert, wie häufig behauptet, auch nicht durch die Umsetzung europäischer Richtlinien, etwa im Jahr 2007. Das nötige Oldtimer-Gutachten erstellen die Prüforganisationen streng nach §23 StVZO. Der erhaltenswürdige originalgetreue Zustand der Oldtimer-Fahrzeuge muss im Rahmen der zweijährlichen Hauptuntersuchung immer neu nachgewiesen werden. So wird Sorge getragen, dass es sich um technisches Kulturgut und kein Massenphänomen handelt.

Keine steuerliche Bevorzugung

Laut Kraftfahrtbundesamt verfügten Ende 2022 rund 700.000 Oldtimer über ein H-Kennzeichen, während circa 550.000 Fahrzeuge über 30 Jahre regulär zugelassen waren. Der Anteil der Oldtimer mit H-Kennzeichen geht seit einigen Jahren kontinuierlich zurück und liegt aktuell bei 56 Prozent. 

Laut dem BRH sollen nun Fahrzeuge, die „im Alltagsverkehr als übliche Beförderungsmittel eingesetzt werden“, von der besonderen Oldtimer-Besteuerung bei der Kfz-Steuer ausgeschlossen werden. Dazu muss man wissen, dass die durchschnittliche Gesamtfahrleistung von H-Oldtimern bei 1.600 km pro Jahr liegt. Das sind insgesamt rund 1,3 Milliarden Kilometer, ein Anteil von 0,2 Prozent der Gesamtfahrleistung in Deutschland. Der einheitliche Steuersatz für Oldtimer ist damit keine Bevorzugung, sondern entspricht der geringen Laufleistung. Entsprechend begrenzt ist die Schadstoffbelastung durch diese Fahrzeuge im Vergleich zur Gesamtbilanz der Schadstoffemissionen des Verkehrssektors.

Auch die allgemeinen Versicherungsbestimmungen sorgen dafür, dass Oldtimer nicht als reguläre Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Die Versicherer legen Obergrenzen für die maximale Jahresfahrleistung fest und verlangen den Nachweis eines weiteren Alltagsfahrzeuges, um eine übermäßige Nutzung der H-Fahrzeuge zu verhindern.

Viele Liebhaberfahrzeuge, die heute 30 Jahre und älter sind, werden nicht immer als Oldtimer wahrgenommen, weil sie noch häufiger im Straßenbild auftauchen. Das liegt einerseits an der verbesserten Qualität des Fahrzeugbaus in den Achtziger- und Neunzigerjahren. Andererseits verfügen diese Autos fast alle bereits über einen 3-Wege-Katalysator und damit über eine grüne Plakette zur Einfahrt in die Umweltzone. Sie hätten sonst aus steuerlichen Gründen die 30-Jahres-Grenze gar nicht erst erreicht. 

Millionen-Einnahmen durch Mehrwertsteuer 

Darin liegt auch die Begründung, warum der H-Anteil bei Fahrzeugen über 30 Jahre zurückgeht. Kommende Fahrzeuggenerationen mit Katalysator und immer besser werdenden Abgaswerten werden vielfach ohne H-Kennzeichen in der Regelbesteuerung günstiger sein als mit der derzeitigen Pauschalbesteuerung. Deshalb entscheiden sich Besitzerinnen und Besitzer bereits jetzt häufig gegen die H-Einstufung. Der finanzielle Anreiz des Gesetzgebers zur Förderung von Oldtimern als mobilem Kulturgut wird somit in der Zukunft ohnehin weitestgehend entfallen. Der Diesel-Anteil ist bei Oldtimern mit elf Prozent gering. 

Wir sollten bei der Diskussion um den Klimaschutz und die Antriebswende auch nicht vergessen, dass ein erheblicher Teil des CO2-Fußabdrucks von Kraftfahrzeugen bei Produktion und Entsorgung entsteht. In der Lebenszyklusbetrachtung ist deshalb ein sehr lange genutztes Fahrzeug auch besonders nachhaltig. Das trifft auch auf die Gesichtspunkte Reparierbarkeit und Ressourcenschonung zu.

Hier kommen wir noch einmal zu den wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. Im Durchschnitt werden jährlich 1.632 Euro für Wartungsarbeiten je Oldtimer ausgegeben. Eine durchschnittliche Restaurierung, die alle paar Jahre fällig ist, kostet 6.600 Euro. Der Vergleichswert der Wartungs- und Reparaturaufwendungen aller Bestandsfahrzeuge liegt durchschnittlich bei nur 369 Euro. Fahrzeuge über 30 Jahre verursachen damit ein jährliches Volumen allein an Reparatur und Wartung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Das bedeutet 361 Millionen Euro an Mehrwertsteuer und damit doppelt so viel wie die 170 Millionen Euro, die dem Fiskus laut BRH durch die behauptete Alltagnutzung von Oldtimern entgingen.

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