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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Mietwagen am Abgrund

Thomas Mohnke, Sprecher von Wirfahren.de
Thomas Mohnke, Sprecher von Wirfahren.de Foto: promo

Die Pläne zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes gefährden zehntausende Jobs, Steuereinnahmen in Milliardenhöhe und die Existenz vieler Mittelständler, warnt Thomas Mohnke in seinem Standpunkt. Er ist Sprecher der Initiative Mietwagen-Services Wirfahren.de und Geschäftsführer der Ennoo Dienste GmbH.

von Thomas Mohnke

veröffentlicht am 23.02.2021

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Dem deutschen Mietwagengewerbe droht das Aus. Nein, nicht alleine durch die Corona-Pandemie, die so viele Branchen in Existenznot bringt. Sondern durch politische Regulierungswut. Unsere Branche kennt kaum jemand beim Namen, dennoch verlassen sich sehr viele Menschen regelmäßig auf uns. Ob in Form von Messe- oder Event-Shuttles, Limousinendiensten, Krankenfahrten, Flughafentransfers, Hochzeits- und Schülerfahrten, Ride Hailing per App oder Telefon. 

Kurzum: Seit jeher ist die Mietwagenbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Unsere Branche steht für Tradition und Moderne zugleich, aber vor allem für zuverlässige, umweltverträgliche und kundenfreundliche Fahrgastbeförderung. Rund 40.000 Mietwagen und zehntausende angestellte Fahrer und Fahrerinnen sind auf Deutschlands Straßen jeden Tag unterwegs. 

Aber wenn die Politik ihre Pläne in die Tat umsetzt, wird es viele unserer Klein- und Mittelständler bald nicht mehr geben. Mit ihnen gehen zehntausende gute und sichere Arbeitsplätze sowie massive Steuereinnahmen für Staat und Kommunen verloren.

2017 wurden uns von der großen Koalition regulatorische Entlastungen versprochen - und ein Aufatmen ging durch unsere Branche. Vier Jahre später, unter derselben schwarz-roten Regierung, klingt plötzlich alles ganz anders. Von den ambitionierten Plänen zur Erneuerung des “Personenbeförderungsgesetzes” (kurz: PBefG), dem maßgeblichen gesetzlichen Rahmen für das Taxi- und Mietwagengewerbe ist nichts übrig geblieben. Im Gegenteil. Nun drohen gesetzliche Neuerungen und zusätzliche Bürokratie droht. 

Servicewüste statt Kundendienst

Obwohl, innerhalb der Unionsfraktion dutzende Bundestagsabgeordnete kürzlich noch auf ein sogenanntes Belastungsmoratorium drängten. Das heißt: Den Mittelstand nicht zusätzlich belasten oder, besser noch, entlasten. Nur ein leeres Versprechen? Grüne und Linke wollen sogar noch einen draufsetzen: Eine Vorbestellfrist, die eine künstliche Wartezeit zwischen Bestellung und Ausführungen eines Auftrags durch den Mietwagen erzwingen soll, ist in der Diskussion. 

Bereits heute sind wir enormer bürokratischer Belastung ausgesetzt. Fahrtanfragen müssen beispielsweise händisch und direkt am Betriebssitz des Unternehmens angenommen werden, per App oder Telefon im Fahrzeug ist dies nicht erlaubt. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Zeitalter der „Dame vom Amt“ stehen geblieben - und daran wird sich nach jetzigem Stand wohl nichts ändern. Alleine für die manuelle Bestätigung jedes Fahrauftrags am Betriebssitz muss eine Arbeitskraft abgestellt werden, die sonst auf der Straße Kunden fahren könnte.

Neu geplant ist, zusätzliche Berichtspflichten einzuführen, wie das Teilen umfangreicher Daten. Teilweise in Echtzeit. Das ist nicht nur aus Sicht der Kunden und der Fahrerinnen und Fahrer datenschutzrechtlich überaus fragwürdig, sondern stellt einen erheblichen Eingriff in Geschäftsinterna dar.

In Punkto Nachhaltigkeit agiert die Bundesregierung, unterstützt von den Grünen, ebenso entgegen eigener Ziele. Seit den 1980er Jahren müssen Mietwagen nach jeder Fahrt an ihren Firmensitz zurückkehren. Nun scheint es, als bliebe es im Kern auch nach 2021 so. Jedes Jahr werden durch diese sogenannte „Rückkehrpflicht“ Millionen unnötiger Leerkilometer verursacht. Zu Lasten von Umwelt und Unternehmen.

Rückkehrpflicht passt nicht zu E-Autos

Mit milliardenschweren Zuschüssen will Deutschland die Elektromobilität voran bringen. Auch unsere Branche möchte auf batterieelektrische Fahrzeuge umrüsten, wird aber gesetzlich durch die Rückkehrpflicht behindert. Denn Leerfahrten passen nicht zur begrenzten Reichweite von E-Fahrzeugen. 

Unsere Branche ist innovationsfähig. Neben der Elektrifizierung möchte unser Gewerbe sich auch digital weiterentwickeln. Gerne würden Mietwagenunternehmen ihren Kunden noch bessere Mobilität in der Stadt und auf dem Land bieten. Dies würde beispielsweise durch geteilte Fahrten, sogenanntes Pooling, möglich. 

Verschiedene Fahrt-Wünsche mit gleichen oder ähnlichen Start- und Zielpunkten können gebündelt werden. Technisch ist das längst möglich. So wird das Verkehrsaufkommen reduziert und Fahrgästen zu einem günstigen Preis befördert. In vielen Ländern der Erde ist dieses System bereits etabliert. Nicht so in Deutschland, hier ist Pooling immer noch verboten. 

Pooling in Mietwagen ohne Zuschüsse

Das erneuerte Personenbeförderungsrecht will Pooling dem hoch subventionierten ÖPNV überlassen bzw. fordert eigene, das heißt zusätzliche, Fahrzeugflotten für privatwirtschaftliches Pooling. Obwohl Mietwagenunternehmen den gleichen Service ohne staatliche Zuschüsse und mit vorhandenen Fahrzeugen bereitstellen könnten.

Die jetzigen Planungen zum Personenbeförderungsrecht würden Mietwagen gegenüber dem Taxigewerbe noch schlechter stellen. Schon heute hat das Taxigewerbe viele Privilegien. Dort gilt keine Rückkehrpflicht, überall und sofort dürfen Fahrgäste aufgenommen werden, Busspuren dürfen genutzt werden, es gibt Stellplätze an Bahnhöfen und Flughäfen und im Gegensatz zu Mietwagenfahrten, werden Taxi-Dienste nur mit der vergünstigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent belegt.

Anstatt die Wettbewerbsbedingungen für Mietwagen existenzbedrohend zu verschlechtern, sollte man den verschiedenen Branchen im Personenbeförderungsmarkt erleichtern, ihre Geschäftsmodelle nachhaltig weiterzuentwickeln und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Denn was uns alle eint, egal ob Taxi, Mietwagen oder öffentlicher Personennahverkehr: Wir wollen Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige Mobilitätsangebote bieten, abseits des privaten Pkws. Aber keine der genannten Branchen schafft dies alleine und der gesetzliche Rahmen muss zeitgemäß und innovationsfreundlich gestaltet sein. 

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