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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Mit der eigenen ÖPNV-App alle Tickets kaufen

Knut Ringat, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
Knut Ringat, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen Foto: promo

Auf dem VDV-Mobilitätskongress unterzeichnet die Branche heute eine Absichtserklärung für den gegenseitigen Ticketverkauf. Mit der App des heimischen Nahverkehr-Anbieters sollen Fahrgäste Tickets in ganz Deutschland kaufen können. So wappnet sich der ÖPNV gegen externe Plattformanbieter, meint der Vizepräsident des VDV, Knut Ringat.

von Knut Ringat

veröffentlicht am 02.09.2021

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Es ist ein Meilenstein für die Mobilität mit Bus und Bahn. Auf dem VDV-Mobilitätskongress unterzeichnen Branchenvertreter heute eine Absichtserklärung für einen gegenseitigen Verkauf von Tickets. Die Branche – nicht erst seit der Covidkrise ambitioniert im Bereich Digitalisierung unterwegs – hat sich zum Ziel gesetzt, Vereinbarungen für den gegenseitigen ÖPNV-Vertrieb und den Fernverkehrstarif zu schaffen und so das Kundenerlebnis zu verbessern.

Der digitale bundesweite Verkauf muss gestärkt – und vergütet werden, denn derzeit können ÖPNV-Fahrgäste Tickets nicht in allen Vertriebskanälen des Nahverkehrs erwerben – es fehlen oft einheitliche vertragliche und organisatorische Regelungen. Dieser Herausforderung hat sich seit 2019 die Brancheninitiative „Gegenseitiger Verkauf“ (BIGV) angenommen. Hinter ihr stehen, federführend organisiert über den Branchenverband VDV, die entscheidenden Akteure der Branche: der Bundesverband SchienenNahverkehr, die Deutsche Bahn, die Wettbewerbsbahnen, der Deutschlandtarifverbund sowie die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen und die Brancheninitiative Mobility inside.

Branche schließt offene Flanke

Politik und Branche sind sich einig, dass wir in Deutschland dringend verbindliche, gemeinsame Regeln beim Ticket-Verkauf brauchen, um den öffentlichen Nahverkehr für die Kundinnen und Kunden einfacher zu machen. Die Absichtserklärung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, Verbund- und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbünden und weiteren BIGV-Akteuren bundesweit digital verkauft werden kann.

Außerdem regelt die Vereinbarung das Bereitstellen von SPNV-Verkaufsdaten in laufenden und neuen Verkehrsverträgen, um Veränderungen in der Nutzung von Vertriebskanälen noch transparenter zu machen. Die Vereinbarung zeigt, dass die Branche entschlossen ist, dieses Thema anzugehen. Die abgestimmten Regelungen zu Verkaufsrechten bedeuten jedoch keine Verkaufspflicht. Die Entscheidung, ob ein Partner die Fahrscheine eines teilnehmenden Verkehrsunternehmens oder -verbundes vertreibt, liegt weiterhin bei ihm. 

Nutzen- und Kostenvorteile

Dabei setzt die Branche auf eine individuelle Ausgestaltung der Regeln über Lizenzverträge. Es gibt klare Vereinbarungen, unter welchen Rahmenbedingungen andere Unternehmen beispielsweise einen Verbundtarif verkaufen können. Umgekehrt können Verkehrsverbünde und Nahverkehrsunternehmen einfacher Fernverkehrs- und andere Nahverkehrstarife im digitalen Vertrieb anbieten.

Die Vorteile für die Fahrgäste liegen auf der Hand: Sie können ihr Ticket für eine durchgängige Reisekette bei ihrem Verkehrsverbund oder -unternehmen erwerben, ohne sich erst neue Apps herunterzuladen und sich damit auseinandersetzen zu müssen. In der Perspektive besteht zudem die Chance, die digitalen Verkaufskanäle für die Kundinnen und Kunden zu verbessern und Kosten für den personenbedienten Verkauf einzusparen.

Nicht zuletzt stärkt sich die Branche gegenüber externen Plattformanbietern und entwickelt so eine digitale Kundenschnittstelle für die gesamte Reisekette – für das Ziel, mehr Fahrgäste zu gewinnen und die Mobilitätswende umzusetzen. 

Die Absichtserklärung ist auf www.vdv.de/bigv hinterlegt.

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