Erweiterte Suche

Digitalisierung & KI

Standpunkte Breitere Expertise für das Dateninstitut

Hans-Günther Döbereiner, Uni Bremen
Hans-Günther Döbereiner, Uni Bremen Foto: Universität Bremen

Es fehlt in der Gründungskommission für das Dateninstitut an wichtiger Expertise in den Bereichen Infrastruktur, Standardisierung und Recht, sagt Hans-Günther Döbereiner. Er macht einen Vorschlag für eine erweiterte Struktur und fordert, auf die Vorarbeiten des FDO-Forums zurückzugreifen.

von Hans-Günther Döbereiner

veröffentlicht am 09.11.2022

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Mehr als ein Jahr nach Beginn dieser Legislaturperiode gibt es in Berlin keinen Konsens in der Bundesregierung zur Digitalen Transformation – das zeigt sich auch in dem Prozess zum Aufbau eines Dateninstituts. Um international nicht den Anschluss zu verlieren, muss jedoch verwaltungs- und parteiübergreifend an einem Strang gezogen werden. Auch alle wissenschaftlichen Disziplinen haben eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und müssen sich dieser bewusst werden. Erkenntnisse der Grundlagenforschung fließen in digitale Anwendungen ein und bestimmen somit die anfängliche Richtung der Entwicklung in Wirtschaft und Industrie maßgeblich.

Das im Koalitionsvertrag verankerte Dateninstitut soll die Datennutzung und die Verfügbarkeit von Daten in Deutschland verbessern - und dies möglichst gesamtgesellschaftlich. Das ist dringend notwendig: denn der überwiegende Teil aller mit Milliarden geförderten Großprojekte entwickelte de facto keine Datenräume, sondern Internet-Auftritte. Zum Austausch und Handel mit Daten ist eine entsprechend funktionale globale Infrastruktur, die ein Höchstmaß an Interoperabilität ermöglicht, grundlegende Voraussetzung. Diese ist bislang nicht hinreichend vorhanden, insbesondere mit Blick auf neue Datenräume und digitale Objekte. Ein Vorschlag hierzu liegt vor. 

Von BMWK und dem BMI wurde gemeinsam eine Gründungskommission für das Dateninstitut berufen. Die Entscheidung für vier ausgewiesene Experten und Expertinnen der digitalen Transformation aus den Disziplinen Recht, Politik und Wirtschaft ist zwar erfreulich und begrüßenswert, wirft aber die Frage auf, ob Mitgliederzahl und vertretene Disziplinen in der Gründungskommission dem Umfang eines möglichen Aufgabenzuschnitts des Dateninstituts gerecht werden. Eine Entsendung beispielsweise aus dem Bereich technische Infrastruktur fehlt.

Was der Gründungskommission fehlt

Im Bereich der Forschungsdaten scheint die Stimmung eher abwartend bis verwundert. In den Workshops der Bundesregierung zur Stakeholderbefragung wurde dies deutlich. Aus den Kreisen des Forschungsdatenmanagements wurde die Kritik laut, man vermisse Vertreter der Informatik. Oliver Rack, ein Vertreter des Bereichs Open Data und Open Government, sowie Teil der Initiative Dateninstitut fragt sich, ob mit der thematisch sparsamen Besetzung der Gründungskommission auch das Signal an die Politik zu schwach ausfallen könnte, das Dateninstitut mit den nötigen Mitteln nachhaltig auszustatten. Ein Vertreter eines Telekommunikationsunternehmens schloss sich diesem Meinungsbild an. Es fehle der Kommission explizite persönliche Erfahrung im Aufbau von digitaler Infrastruktur und Expertise in der zunehmend wichtiger werdenden Standardisierung. Im weiteren Kontext fehlt Expertise auch zum öffentlichen Recht - und diese bestenfalls zu sämtlichen Verwaltungsebenen und mit dem Mandat sich mit diesen befassen zu können.

Vorarbeiten des FDO-Forums nutzen

Extensive internationale Entwicklungsarbeiten für die technische Standardisierung, die auf der Datenebene nötig sind, wurde bereits erbracht. Die Ampel scheint nun etwas zögerlich, die Förderung explizit im Haushalt festzuschreiben. Es besteht allerdings kein Grund mehr für eine Zurückhaltung, denn auf der Tagung FDO2022.org wurden jetzt die Spezifizierungen eines universalen Globalen Datenstandards vorgestellt und in einer Leidener Erklärung zur Datenpolitik kodifiziert. Die FAIR Digital Objects (FDOs) sind das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses einer globalen Gruppe von Infrastrukturexperten aus 15 Ländern (FDO Forum), unter ihnen die beiden Gründer des Internets Robert Kahn und George Strawn, sowie der Chairman des FDO Forums, die Führungsfigur der deutschen digitalen Infrastruktur Peter Wittenburg. Die FDOs vereinigen die sogenannten, mittlerweile weit anerkannten FAIR Prinzipen (Findable, Accessible, Interoperable, Reuseable) mit dem – nach dem Standardprotokoll TCP/IP zum Transfer von Datenpaketen, zweiten Geniestreich von Robert Kahn, den Digital Objects, die die Daten selbst standardisieren und von der Schweizer DONA Stiftung weltweit verwaltet werden. (Tagesspiegel Background berichtete)

Die Internationalität und die hohe Professionalität der Qualitätssicherung während der Genese der nun fertigen Spezifizierung der FDOs machen die zu betreibende Standardisierung auf ISO Niveau konsensfähig – auch für die notorisch heterogenen Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen. Das Prinzip der canonical workflows of research, abstrahiert auf kanonischen Fluss von Information in der Verwaltung, zeigt, dass FDOs sehr allgemein als grundlegende Standards dienen können, im Sinne von eAnything. Konsens in föderalen Strukturen sollte über den IT-Rat und die KoSIT unter Einbeziehung der lokalen Anbieter der Länder erzielbar sein. Spezielle Verwaltungsstrukturen könnten durch den Einsatz der Methode der strategischen Vorausschau erkannt werden, wie eine Mitte des Jahres 2021 durchgeführte, vom Kanzleramt in Auftrag gegebene Studie eindrucksvoll zeigt.

Wie das Beispiel des FDO-Forums verdeutlicht, haben sich wesentlichen Akteure der digitalen Transformation längst zusammengeschlossen. Der deutsche Teil des FDO-Forums und das Deutsche Institut für Normung (DIN) fanden zueinander und bilden zusammen mit Vertretern der deutschen Industrie und Wirtschaft, sowie einer Gruppe von Universitäten und Instituten die vier Sektoren Infrastruktur, Standardisierung, Wirtschaft & Industrie und anwendungsorientierte Wissenschaft in dem Projekt FAIR Digital Objects für Deutschland (FDO4DE) ab. Hinzu kommt neben einer Abteilung Kommunikation und Koordination, sowie Train the Trainer, eine weitere Abteilung zu Grundlagen der Datenräume & Methoden mit einem Think Tank, der Technikfolgenforschung, sowie auch ethische und philosophische Fragen des Charakters und Flusses von Information berührt. FAIR Digital Objects für Deutschland will innerhalb von drei Jahren eine funktionale europäische Infrastruktur aufbauen, deren Leistungsfähigkeit in Pilotprojekten testen und den FDO Standard unter Beteiligung des Technischen Überwachungsvereins (TüV) als einer von mehreren Zertifizierern in die Praxis umsetzen und in die Breite bringen.

Vorschlag für eine erweiterte Struktur des Dateninstituts

Für das Dateninstitut schlagen wir folgende erweiterte Struktur vor: Zu dem in FDO4DE bereits angelegten Blättern, einschließlich einer tragenden Infrastruktur, treten in einem entfalteten Fächer eines Dateninstituts Abteilungen für öffentliche Verwaltung, Bundesämter, Zivilgesellschaft und natürlich ganz zentral eine oder mehrere Abteilungen Datenrecht als Blätter hinzu. Jede der Abteilungen wäre mit einem Vorstand im Leitungsgremium vertreten, das einen Vorsitzenden bestimmt. Der Beirat sollte gebildet werden aus sechs Männern und sechs Frauen, die den einzelnen Sektoren des Staates quasi persönlich zugeordnet werden, sowie weitere zwölf Personen, die sich über ihr Amt qualifizieren. Das könnten zum Beispiel jeweils ein parlamentarischer und ein verbeamteter Staatssekretär für das BMDV, BMBF, BMWK, BMI, BMJ sein, sowie je ein Vertreter des Datenschutzbeauftragten und des Wissenschaftsrates als Beobachter. Das von uns vorgeschlagene Model für ein DI würde nur die Leitungsstrukturen fest in das DI integrieren. Die jeweiligen Digitalen Zwillinge der realen Datenräume oder Prozesse, seien sie passiv oder aktiv, würden innerhalb des Konsortialprojektes entwickelt werden und skalieren in ihrer Größe mit der anstehenden Aufgabe zur Pilotisierung.

Deutschland benötigt ein hochkarätiges Dateninstitut. Wir erwarten, dass es eine transdisziplinäre Zusammenarbeit von Infrastrukturexperten, Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen, gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden, Datenrechtlern, Rechtsethikern, Ethikern und Philosophen der Information untereinander und mit Politikern, Juristen und Verwaltungsspezialisten ermöglicht die Gesellschaft und den einzelnen Bürger nachhaltig, normungspolitisch rechtlich und technisch angemessen, durch die globale digitale Transformation zu führen. Dies kann nur gelingen, wenn alle unabhängig von persönlichem oder parteipolitischen Vorteilen koordiniert an der digitalen Transformation arbeiten.

Hans-Günther Döbereiner ist Professor für Biophysik an der Universität Bremen und Sprecher der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur für disziplinäre und transdisziplinäre Physik. Der Autor bedankt sich bei Oliver Rack über extensive Diskussionen über verschiedene Aspekte der digitalen Transformation und Hilfe in Political Correctness.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen