Erweiterte Suche

Digitalisierung & KI

Standpunkte Datenschutz auch im Data Act stärken

Anu Talus, Finnische Datenschutzbeauftragte und neue EDSA-Voritzende
Anu Talus, Finnische Datenschutzbeauftragte und neue EDSA-Voritzende Foto: Office of the (Finnish) Data Protection Ombudsman

Die Kompatibilität des Data Act mit der DSGVO ist ein Schlüssel für seine erfolgreiche Umsetzung, ist die Leiterin der finnischen Datenschutzbehörde und neue Vorsitzende des EU-Datenschutzausschusses, Anu Talus, überzeugt. Deswegen sollte die Aufsicht im weiteren Verlauf der Verhandlungen noch gestärkt werden.

von Anu Talus

veröffentlicht am 26.05.2023

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat zusammen mit weiteren Spezial-Rechtsakten den Grundstein für die Europäische Datenstrategie gelegt. Danach hat die Europäische Kommission weitere Vorschläge zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes vorgelegt, deren Hauptziel es ist, Verbrauchern und Unternehmen einen besseren Zugang zu Online-Waren und -Dienstleistungen zu ermöglichen und das Wachstumspotenzial der europäischen Digitalwirtschaft zu maximieren. Einer der neuen Vorschläge der Kommission ist der Data Act, der seit dieser Woche im Trilog zwischen EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und Parlament final verhandelt wird. Er umfasst sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten und verfolgt das Ziel, die Datenverfügbarkeit und den Datenaustausch zu verbessern und einen Rechtsrahmen für vernetzte Produkte und Dienstleistungen zu schaffen.

Mit dem Data Act die Transparenz stärken

Wie passt der Schutz von personenbezogenen Daten als Grundrecht in dieses Bild? Neben der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz zielen die verschiedenen Vorschläge im Rahmen der Europäischen Datenstrategie darauf ab, die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten zu stärken. Diese Elemente ergeben sich aus den europäischen Datenschutzregeln.

Transparenz ist eines der Schlüsselelemente, wenn es darum geht, Vertrauen und Kontrolle über die Nutzung von Daten zu schaffen. Sie ist ein Instrument, um den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, und ein Baustein der europäischen Datenstrategie.

Den „Brüssel-Effekt“ bei Daten nutzen

Ein interessanter globaler Trend ist, dass es auch außerhalb Europas eine breitere Nachfrage nach Datenverarbeitung nach diesen Prinzipien zu geben scheint. So betonte US-Präsident Joe Biden zuletzt die Notwendigkeit, die Privatsphäre von Kindern im Internet zu schützen. Dabei unterstrich er, dass es wichtig ist, der Erhebung personenbezogener Daten durch große Technologieunternehmen einen festen Rahmen zu geben.

Der sogenannte Brüssel-Effekt setzt auf einseitige regulatorische Globalisierung. Mit anderen Worten: Die EU weitet ihre Gesetzgebung durch Marktmechanismen de facto auf Länder außerhalb ihrer Grenzen aus. Angesichts des globalen Charakters der Datenverarbeitung sollte die Datenstrategie darauf abzielen, den Brüssel-Effekt in vollem Umfang zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mit dem auf EU-Ebene harmonisierten Gesetz erste Schritte unternommen. Jetzt muss die wirksame Umsetzung folgen – was nur gelingen kann, wenn der rechtliche Rahmen klar ist und nicht zu einer Fragmentierung führt.

Daten schützen und trotzdem innovativ sein

Der Schlüssel zum Funktionieren des Data Acts ist also die Gewährleistung der Kompatibilität mit der DSGVO, sowohl in Bezug auf den Inhalt des geplanten Gesetzes als auch auf die Durchsetzung. Wenn die DSGVO in angemessener Weise in die Umsetzung des Data Acts einbezogen wird, kann er den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und gleichzeitig den Binnenmarkt fördern. Die technische Anpassung, die erforderlich ist, um die Kompatibilität von zwei Gesetzen auf EU-Ebene zu gewährleisten, kann manchmal nervenaufreibend und zeitraubend sein. Doch es ist Vorsicht geboten: Politischer Druck sollte einem funktionierenden, soliden und haftbaren Datenschutzsystem nicht schaden.

Der Data Act legt fest, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, soweit es um personenbezogene Daten geht, die jeweilige Datenschutzbehörde ist. Dies ist sicherlich ein guter Anfang – allerdings nur ein Anfang. Um eine wirksame und harmonische Umsetzung der DSGVO zu gewährleisten, sollte die Datenschutzbehörde standardmäßig für Fragen zuständig sein, die sich auch in allgemeinerer Hinsicht mit der DSGVO überschneiden. Jede andere Lösung könnte leicht zu einer unharmonisierten und fragmentierten Aufsicht führen und würde den Zweck des gesamten Gesetzes stark gefährden.

Viele der Rechtsakte der Kommission in Zusammenhang mit Daten sind bereits in Kraft und werden derzeit auf nationaler Ebene umgesetzt. Beim Data Act ist es in den jetzt begonnenen Verhandlungen hingegen noch möglich sicherzustellen, dass wir zu einer ausgewogenen Gesetzgebung gelangen, die den Binnenmarkt fördert und gleichzeitig einen umfassenden Schutz personenbezogener Daten bietet.

Der effektivste Weg, um eine harmonisierte Durchsetzung zu erreichen, wäre die Einsetzung der Datenschutzbehörden als Durchsetzungsorgane für die einschlägigen Artikel auf EU-Ebene. Dies sollte im Data Act selbst geregelt werden. Nur so wäre ein ähnliches Vorgehen in der gesamten EU gewährleistet. Dies würde auch eine bessere Grundlage für die Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses schaffen, wenn alle seine Mitglieder über ähnliche Kompetenzen verfügten.

Die Juristin Anu Talus ist seit 2020 Finnlands Datenschutzbeauftragte. Gestern wurde sie zur Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses gewählt. In dieser Funktion folgt sie auf ihre österreichische Amtskollegin, Andrea Jelinek.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen