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Digitalisierung & KI

Standpunkte Die Registermodernisierung darf nur der Anfang sein

Christoph Baron, Direktor strategische Geschäftsentwicklung bei IBM
Christoph Baron, Direktor strategische Geschäftsentwicklung bei IBM

Onlinefähige Fachverfahren sind das Ziel, die Registermodernisierung ist dabei nur der Anfang. Das „Einer für Alle“-Prinzip kann wirkungsvoll als Shared-Service umgesetzt werden, Wettbewerb und Transparenz sind hierfür die Vitamine, schreibt Christoph Baron im heutigen Standpunkt.

von Christoph Baron

veröffentlicht am 22.07.2020

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Das Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) aus dem Jahr 2017 hat es in die Hände der Bundeskanzlerin gelegt: Die umfassende Modernisierung der mehr als 200 Register im Land ist „conditio sine qua non“ für eine europäischen Standards entsprechende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Die Tür zum Erfolg: Onlinefähige Fachverfahren

Der flexiblere Zugriff auf Register und deren Abgleich untereinander ist technisch keine Herkules-Aufgabe, sondern bedarf politischer Abstimmung und datenschutzrechtlicher Betrachtungen.

Komplexere Felder sind die Fachverfahren wie die KFZ-Zulassung, das Personenstandswesen oder das Gewerbewesen, aus denen heraus Verwaltungsleistungen erbracht werden. Diese 575 Fachverfahren des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind die digitale Intelligenz zwischen Antragstellung und Register. Fachverfahren „füttern“ sozusagen die Register bei Neuanlage, Änderung, Löschung oder Abfrage eines Eintrags.

Es gilt über 60.000 Anwendungen bis 2022 onlinefähig zu machen

Aktuell gibt es in Deutschland 294 Landkreise sowie 107 Stadtkreise und kreisfreie Städte. Aus dieser Anzahl errechnet sich die Menge an eingesetzten Fachverfahren für beispielsweise KFZ-Zulassungsstellen, Standesämter, Meldestellen und so weiter.

Wenn wir nur die 150 wichtigsten Fachverfahren aus dem OZG Umsetzungskatalog der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen in Betracht ziehen, dann ergibt sich eine Summe von 401 mal 150 Fachverfahren, die in der jeweiligen Zuständigkeit (der Behörde oder der Dienststelle) betrieben werden.

Für diesen Umfang gibt es in Deutschland also ungefähr 60.000 Einzelanwendungen, die wir bis Ende 2022 durch gegebenenfalls neue, auf jeden Fall aber onlinefähige Fachverfahren ersetzen müssen.

Das „Einer für Alle“-Prinzip – Shared Services schaffen Gleichgewicht

Das „Einer für Alle“-Prinzip schafft Freiräume und nimmt weder Zuständigkeit noch Datenhoheit, wenn es als Shared Service ausgeprägt wird.
Shared Services funktionieren nach dem Prinzip
„Dienstleistung gegen Entgelt“ und lassen ein Gleichgewicht entstehen zwischen Angebot und Bedarf.

Ein Beispiel dafür: Die digitale Antragsbearbeitung für die KFZ-Zulassung könnte technisch durch die Behörde online angeboten werden, die bereits das Register betreibt. Das entsprechende Register ist schon onlinefähig und müsste nur selbst den unmittelbaren Antragsservice bereitstellen. Die Zuständigkeit und natürlich auch die Gebührenhoheit würden dort verbleiben, wo sie sind: Lokal und damit dort, wo sie sich die kommunalen Spitzenverbände so sehr wünschen. Zentral erbrachte Dienste würden entgolten nach dem Prinzip von Verwaltungs- oder Service-Level-Vereinbarungen.

Zentral erbrachte (technische) Funktionalitäten reduzieren den Aufwand in der Entwicklung und dem rechtssicheren Betrieb für die kommunale Ebene um bis zu 100 Prozent. Omega-3 für die OZG-Umsetzung!

Digitale Marktplätze geben Raum für Transparenz

Technische Instanzen allen zur Verfügung zu stellen, das gelingt, wenn die besten Lösungen bekannt gemacht werden und ein Bezug unkompliziert nach dem „App-Store“-Prinzip funktioniert. Privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern muss der Wettbewerb um die besten Lösungen eröffnet werden – transparent und moderiert durch eine unabhängige Instanz. Der gleichberechtigte Wettbewerb aller Anbieter erscheint mir die richtige Trainingseinheit, um Deutschland im europäischen Digitalvergleich auf Klasse zu trimmen.

Der Föderalismus wird seine Stärken ganz besonders weiterentwickeln, wenn
Dezentralität – also vor Ort da zu sein
mit zentralen (technischen) Basiskomponenten und Fachverfahren in der Digitalisierung kombiniert wird.

Messbare Ziele schaffen Glaubwürdigkeit

Aus Sicht der Wirtschaft wünschen wir uns kaum etwas sehnlicher, als dass sich die Verwaltung messbare Ziele setzt, zum Beispiel im E-Government-Ranking der Europäischen Kommission bis 2025 auf einen einstelligen Platz vorgerückt zu sein. Dies zu erreichen, muss nicht alleinige Aufgabe der Verwaltung sein: Verbände, IT-Unternehmungen und Forschungsinstanzen stehen bereit, um mit den Prinzipien von gleichberechtigtem Wettbewerb und Transparenz die digitale deutsche Amtsstube zu bauen.

Unseren Enkelkindern möchten wir einmal die Geschichte vom deutschen Digitalisierungswunder erzählen.

Christoph Baron arbeitet seit mehr als 25 Jahren für Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen. So war er in einer früheren Aufgabe gemeinsam mit der Universität Würzburg für den Aufbau des ersten Lebenslagen-Onlineportals „Würzburg Integriert“ verantwortlich. Heute verantwortet er für IBM strategische Geschäftsentwicklung.

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