Für die Herausforderungen in der digitalen Moderne braucht es eine gebündelte Digitalkompetenz in der Bundesregierung, die mit einem Kulturwandel einhergeht. Jedoch ist nicht alles gleich und nicht alles auf einmal zu ändern. So können nicht in einem klassischen Ministerium von jetzt auf gleich alle agil oder in holakratischen, also hierarchiearmen, Strukturen arbeiten. In einer komplexen Welt braucht es differenzierte Lösungen. Deshalb schlage ich ein Digitalministerium mit abgestuften Kompetenzen und Aktivitäten vor, das sich offen und lernend weiter entwickelt.
Das Herzstück des Digitalministeriums
Es sollte in fünf Funktionsbereiche unterteilt werden: Der Ressourcenbereich sorgt für die „Verwaltung der Verwaltung“, der Kernbereich ist für Machen zuständig, der Wirkungsbereich koordiniert und influenziert, der Entwicklungsbereich beschäftigt sich mit flexiblen Zukünften und der Kommunikationsbereich hat Vernetzen, Vermitteln und Verhandeln zur Aufgabe. Zum Ressourcenbereich gehört die Verantwortung für den Haushalt, die innere Verwaltung und die Schulung und Fortbildung der Bediensteten des Bundes in einer Digitalakademie.
Zum Kernbereich gehören die Handlungsfelder Infrastruktur, Innen, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Datenschutz und Cybersicherheit. In diesem Bereich wäre das Digitalministerium zuständig für eine integrierte strategische Planung, für die Gesetzgebung sowie das Umsetzungsmanagement und die Aufsicht sowie für die Länder/Kommunen-Koordination. Dazu braucht es nachgeordnete Behörden, wie etwa das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) oder die Föderale IT-Kooperation (Fitko).
Wo noch überall digitales Denken notwendig ist
Im Wirkungsbereich soll durch die Digitalisierung eine Steigerung der Lebensqualität und Nachhaltigkeit, etwa in den Handlungsfeldern Umwelt, Gesundheit, Kultur und Bildung, erzielt werden. In diesem Bereich erlässt das Ministerium Richtlinien und koordiniert mit Befugnissen, vergleichbar dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesfinanzministerium. Dazu hat es die Finanzverantwortung. Spiegelreferate zu den Fachministerien sorgen für die Koordination. Weiterhin überwacht dieser Bereich den Digital-TÜV und die Vollzugstauglichkeit der Fachgesetze. Er stellt Services mit Inhouse-Beratung zur Verfügung und betreibt eine digitale Vorsorge und das Digitalmanagement in Krisen.
Der Entwicklungsbereich wäre für Trendanalyse und Foresight zuständig. Er fördert etwa die KI-entwicklung und -integration sowie weitere neue Technologien, wie Plattformen, Clouds oder Quantencomputing. Er kümmert sich um das menschliche Maß der Digitalisierung, also Ethik, Kognition, Soziale Implikationen und Digitalkultur sowie um Datensouveränität und Kompetenzentwicklung. Er betreibt die digitale Transformation, insbesondere durch Labore, Innovationen und Experimente sowie durch agile Strukturen und Prozesse und übernimmt die Evaluation der Digitalziele.
Warum ein Digitalministerium auch nach außen wirken muss
Der Kommunikationsbereich kümmert sich um die Beziehungen zum Deutschen Bundestag sowie zu Ländern und Kommunen, soweit nicht vom Kernbereich erfasst. Er verantwortet den Bereich Open Government und Digitale Gesellschaft und entwickelt den Staat zu einer Plattform für Kommunikation und Austausch. Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die EU-Interoperabilität und -Kooperation sowie die Verhandlungen mit internationalen Konzernen, wie GAFAM. Dies umfasst auch die Gewährleistung digitaler staatlicher Souveränität und die Beachtung der Werte des Grundgesetzes.
Für alle diese Aufgaben ist ein eigenes Bundesministerium und nicht nur eine Dependance des Bundeskanzleramtes erforderlich. Die abgestuften Kompetenzen, je nach Bereich, sind durch ein parlamentarisches Organisationsgesetz sowie durch Beschluss der Bundesregierung gemäß Artikel 65 Satz 1 und 3 GG zu gewährleisten. Eine Verfassungsänderung ist insofern nicht erforderlich. Flankierend sind im Bundeshaushalt entsprechende Ressourcen vorzusehen, versehen mit parlamentarischen Entwicklungs-, Innovations- und Experimentieraufträgen und -budgets. Eine flexible Personalwirtschaft ist materiell-rechtlich und haushaltsmäßig zu ermöglichen.
Mit dieser Struktur kann das Ministerium angemessen mit Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Moderne umgehen und hat eine differenzierte und abgestufte Rolle im Gefüge der Bundesregierung.
Prof. Dr. Hermann Hill vertritt einen Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. In einem früheren Beitrag im Tagesspiegel Background vom 9. Dezember 2019 hat der Autor bereits für die Einführung eines Digitalministeriums im Bund geworben und dazu Eckwerte vorgestellt. Auf Einladung des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (BIDT) hat er am 30. Juni 2021 diesen Vorschlag hin zu einem Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation weiter konkretisiert. Hier fasst er den Vortrag zusammen.